Betreff
Umsetzung Rahmenplan Innenstadt:
„Fußgänger- und Barrierecheck“
zum Teilprojekt C 2 „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
und in privaten Bereichen“ (5943-002)
Vorlage
077/17
Aktenzeichen
TBR/Str-rol
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Bauausschuss nimmt den Erläuterungsbericht des Fußgänger- und Barrierechecks zum Teilprojekt C 2 „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in privaten Bereichen“ des Rahmenplans Innenstadt zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

1. Hintergrund und Aufgabenstellung

 

Die Stadt Rheine hat mit Unterstützung des Planungsbüros BPW, Baumgart und Partner (Bremen), in den Jahren 2011 bis 2013 den sog. „Rahmenplan Innen-stadt“ erarbeitet. Der Rahmenplan stellt als Gesamtkonzept die städtebauliche, funktionale und strukturelle Zielvorgabe für die Entwicklung der Innenstadt von Rheine dar. Er besteht aus 6 Handlungsfeldern, in denen 48 konkrete Einzelmaß-nahmen definiert werden. Der Rat der Stadt Rheine hat am 11. Februar 2014 die Umsetzung des Rahmenplans beschlossen.

 

Ein Teilprojekt ist der sogenannte Fußgänger- und Barrierecheck in der Innenstadt. Er ist Teil des Inklusionsgedankens und der angestrebten Teilhabe aller Menschen am städtischen Leben. Bereits seit vielen Jahren beschäftigt sich die Stadt Rheine mit diesem Thema. Im Rahmenplan Innenstadt soll der Barrierecheck nun in die Stadtgestaltung einfließen. Damit wollen die Akteure und Städteplaner den Innenstadtbereich - insbesondere für ältere Menschen, aber auch für solche mit einem Handicap - sicherer und attraktiver machen.

 

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Seniorenbeirates, des Beirates für Menschen mit Behinderungen, des Familienbeirates, sowie Mitarbeitern der Stadt Rheine, der Technischen Betriebe und dem Planungsbüro Hahm (pbh), setzte sich mit den Aspekten einer barrierefreien Innenstadt auseinander. In gemeinsamen Ortsterminen sind die wichtigsten Routen in der Innenstadt begangen worden, wobei besonderes Augenmerk auf Hindernisse und Probleme im Verkehrsraum gelegt wurde.

 

Zum Teilprojekt C 2 ist nun mit dem Planungsbüro Hahm (pbh) aus Osnabrück ein Erläuterungsbericht zum Fußgänger- und Barrierecheck erstellt worden, dessen Ergebnisse anschließend in den einzelnen Planungsprozessen für die baulichen Maßnahmen in der Innenstadt im Geltungsbereich des Rahmenplans Berücksichtigung finden soll und auch eine Vorgabe für den Umgang mit Barrieren für weitere Bereiche der Stadt sein kann.

 

2. Vorgehensweise

 

In der Arbeitsgruppe sind die wichtigen innerstädtischen Ziele und die daraus resultierenden Hauptrouten der Fußgänger festgelegt worden.

So sind folgende innerstädtische Ziele ermittelt worden, u.a:

 

-    Bahnhof/Radstation

-    Busbahnhof/Borneplatz

-    Marktplatz/St. Dionysiuskirche

-    Stadthalle/Humboldtplatz

-    Falkenhof

-    Emstribüne

-    Emsgalerie

-    Bültstiege /obere Emsstraße Bustreff

 

In Ortsterminen fanden dann Begehungen auf den Fußgängerrouten statt, bei welchen die Mängel in Bezug auf barrierefreien Verkehrsraum analysiert und in einem Lageplan dokumentiert worden sind.

So wurde zusätzlich zwischen temporären und ortsfesten Barrieren unterschieden. Die temporären Barrieren beziehen auf Barrieren, die nur zu bestimmten Zeiten z.B. durch Aufsteller, Außengastronomie, Fahrräder und Märkte/Veranstaltungen ein Hindernis darstellen.

Die ortsfesten Barrieren hingegen beschreiben überwiegend bauliche Mängel, wie fehlende Querungshilfen, nicht barrierefreie Zugänge zu privaten/öffentlichen Einrichtungen/Parkhäusern, mangelhafte oder fehlende Sitzgelegenheiten, Stolperfallen/Unebenheiten, schwierige Orientierung mangels Leitlinien, zu hohe Steigungen an Rampen von Fußwegen (z.B. Kettelerufer) oder an Eingängen.

 

3. Ergebnisse

 

Zur konzeptionellen Vorgehensweise sind im Fußwegenetz der Innenstadt Hauptrouten, wichtige Routen und Nebenrouten ausgearbeitet worden, um die Vorgaben für weitere Planungen konkretisieren zu können.

So wird auf den Hauptrouten und auf größeren Plätzen ein Leitsystem zur besseren Orientierung vorrangig für erforderlich gehalten, während dies auf den Nebenrouten nachrangiger einzustufen ist. Die vernetzten Leitlinien sollen dann auch von temporären Barrieren weitmöglichst freigehalten werden.

Eine detaillierte Auflistung der Barrieren und Maßnahmen sind dem Erläuterungs-bericht zu entnehmen (siehe Anlage „Erläuterungsbericht“ m. Anhang).

 

4. Weiteres Vorgehen

 

Die Ergebnisse und Vorgaben aus dem Fußgänger- und Barrierecheck sollen bei späteren Planungen und Ausbaumaßnahmen zur barrierefreien Planung in der Innenstadt Beachtung finden.

Da im Rahmenplan Innenstadt kein eigenes Budget für die Umsetzung von Ein-zelmaßnahmen vorgesehen ist, wird die Durchführung daher überwiegend im Zuge größerer Baumaßnahmen erfolgen.

 

Die Vorgehensweise des durchgeführten Fußgänger- und Barrierechecks kann auch in anderen Bereichen der Stadt in dieser Form Anwendung finden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Erläuterungsbericht „Fußgänger- und Barrierecheck in der Innenstadt“

                 mit Auflistung der Barrieren im Anhang