I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben
II. Festlegung des Bauprogrammes
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Zu
I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den Eingaben
Der Bauausschuss nimmt die Anregungen aus
der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis und beschließt den Ausbau der Münsterstraße
von Emsstraße bis Marktplatz
gemäß der vorgeschlagenen Entwurfsplanung.
Einzelne Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu
II: Festlegung
des Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes
Bauprogramm für den Ausbau der Straße:
„Historische Meile" (C6) - 2.
Bauabschnitt: Münsterstraße
von Emsstraße
bis Marktplatz
Ausbau
der Fußgängerzone als niveaugleiche Verkehrsfläche:
1.
Mischfläche mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz
2.
Grünbeete mit Baumbepflanzung
3.
Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
4.
betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu
I : Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
Eingaben
Die Neugestaltung der Münsterstraße ist Bestandteil verschiedener
Teilprojekte des Rahmenplanes Innenstadt – insbesondere Teilprojekt C 6
„Historische Meile“. Hierzu haben in 2015 öffentliche Planungswerkstätten
stattgefunden und deren Nachbearbeitung zu Ergebnissen geführt, die auch
bereits beim Ausbau des ersten Abschnittes der Münsterstraße (von Münstermauer
bis Emsstraße) im Jahr 2016 berücksichtigt wurden.
Für eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Werkstätten mit Festlegung
der zu beachtenden Prinzipien wird an dieser Stelle auf die Vorlage 374/15
(Bauausschuss vom 22. Oktober 2015) hingewiesen.
Aufbauend auf diesen Prinzipien ist im November 2015 eine
Entwurfsplanung zum Ausbau der Münsterstraße „Historische Meile" (C6) -
1. Bauabschnitt „Münsterstraße von Münstermauer bis Emsstraße“ erstellt
und im Anschluss offengelegt worden. Nach Durchführung der Offenlage, Abwägung
der Eingaben und Beschluss des Bauprogrammes wurde dieser Bauabschnitt im
Jahr 2016 fertiggestellt.
Die Beschlüsse für den ersten Abschnitt der „Historischen Meile“ sind
wegweisend für alle weiteren Abschnitte, da eine durchgehend gleiche Gestaltung
angestrebt werden soll. Eine Ausnahme bildet hier der Marktplatz, der zwar als
Teil der „Historischen Meile“ erkennbar sein soll, aber dennoch eine
individuelle Gestaltung erhalten könnte.
Mehrere Bürger haben Einsicht in die
Planunterlagen genommen. Die eingegangenen Anregungen werden im Folgenden
abgewägt:
Eingabe
Nr.1:
Abwägung:
Die Eingabe beschäftigt sich mit der Problematik des Leerstandes eines
der anliegenden Ladenlokale. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken
gegen die Anordnung einer Sitzgelegenheit und eines Baumes im Bereich des
Gebäudes Münsterstraße 5. Baum- und Bankstandorte laden in der Regel zum
Verweilen ein und führen daher eher zu einer erhöhten statt zu einer geringeren
Frequentierung des umgebenden Bereiches. Beide Gestaltungselemente werden
mit einem angemessenen Abstand (mind. 2 m) vor der Fassade angeordnet
werden, so dass die direkte Betrachtung
der etwaigen Auslagen nicht behindert wird. Gleiches gilt für die Erkennbarkeit
des Geschäftes, da weder die Bank noch der Baum (entsprechend Beschluss
des Bauausschusse vom 24.11.2016 Vorlage 382/16 "Gestaltungskatalog für
die Fußgängerzone": mittelgroß,
schmal) den Blick auf das Erdgeschoss
und somit auf das Ladenlokal wesentlich einschränken werden.
Neben den genannten Aspekten spricht auch der Bedarf der Allgemeinheit
gegen den Wegfall von Bank und Baum. Die Aufenthaltsqualität einer Fußgängerzone
wird neben der Art und Qualität der angesiedelten Geschäfteauch geprägt durch
die Verweilmöglichkeiten außerhalb der Geschäfte. Die Möglichkeit des
Verweilens in der Nähe eines Baumstandortes wirkt qualitätssteigernd.
Die Verwaltung empfiehlt die Beibehaltung des vorgesehenen Baum- und
Bankstandortes.
Der ebenfalls in der Eingabe angesprochene Punkt zur Finanzierung wurde
bereits außerhalb dieser Vorlage beantwortet (Es sind von den Anliegern keine
Beiträge zu erheben).
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Planung Münsterstraße von
Emsstraße bis Marktplatz mit Anordnung eines Baum- und Bankstandortes vor
Münsterstraße 5 wie im anliegenden Plan dargestellt.
Eingabe
Nr.2:
Abwägung zu 1:
Die Höhenlage des
Einganges zum Gebäude Marktplatz 13 ist für die vorliegende Planung von
untergeordneter Bedeutung, da das Bauende des Projektes bereits einige Meter
vor dem Gebäude sein wird. Der Straßenabschnitt im Übergangsbereich zum
Marktplatz soll erst im Zuge der Umgestaltung des Marktplatzes verändert
werden. Für das vorliegende Projekt werden sich die Höhen sehr nah an den vorhandenen
orientieren, so dass hier kaum eine Veränderung der aktuellen Situation zu
erwarten ist.
Die Höhenplanung
ist allerdings nicht Bestandteil dieser Vorlage.
Abwägungsbeschluss zu 1:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abwägung zu 2:
Die in der Eingabe
erwähnte Bank ist bereits Bestandteil der Planung.
Abwägungsbeschluss zu 2:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abwägung zu 3:
Diese Eingabe
betrifft den Standort von Baum und Bank vor dem Gebäude Münsterstraße 5.
Die Eingabe Nr. 1 hatte bereits diesen
Standort zum Inhalt.
Die Bedenken, dass
das Vordach des Nachbargebäudes behindert werden könnte, sind nachvollziehbar.
Es ist jedoch vorgesehen, einen schmalkronigen Baum zu pflanzen, der in derlei
beengten Räumen zu möglichst wenig Einschränkungen führt. Das Vordach des
Hauses Münsterstraße 7 ragt maximal 1,50 m in den Straßenraum. Der Standort des Baumes ist abgerückt von
der Gebäudefassade und auch von der Grenze zwischen Nr. 5 und Nr. 7 vorgesehen.
Schwierigkeiten bei
der Durchfahrtsbreite sind nicht zu erwarten. Die Befahrbarkeit durch alle
erforderlichen Fahrzeuge wurde im Zuge der Entwurfsbearbeitung überprüft und
bei der Erstellung des Planes berücksichtigt.
Die Anordnung eines
Baumes im Kübel wird an dieser Stelle nicht befürwortet, da dieser den
nutzbaren Raum im Vergleich zum laut Gestaltungsrichtlinien vorgesehenen
Baumschutzrost stärker einschränken würde.
Abwägungsbeschluss zu 3:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Planung Münsterstraße von
Emsstraße bis Marktplatz mit Anordnung eines Baum- und Bankstandortes vor
Münsterstraße 5 wie im anliegenden Plan dargestellt.
Abwägung zu 4:
Die in diesem
Abschnitt der Eingabe behandelte taktile Leitlinie orientiert sich in ihrem Verlauf
vornehmlich an Gebäudefronten. Sie verläuft –von der Emsstraße kommend- etwa parallel
zur südwestlichen Grundstücksgrenze und bildet somit eine leicht abknickende
Verlängerung der im Abschnitt von Münstermauer bis Emsstraße gewählten Linie.
Auch im Abschnitt Münsterstraße 2 bis 6 ist diese Parallelität gegeben.
Wesentlich für den Verlauf der taktilen Leitlinie ist auch der Verlauf der Entwässerungsrinne,
da diese beiden Elemente als Begrenzung der Mittelgasse miteinander in
Verbindung stehen, da auch sie die für den Betrachter angenehme Parallelität
aufweisen. Auch baulich sind parallele Verläufe von Vorteil (Verschnitt von
Pflastermaterial). Vor Münsterstraße 8 wird dem beiderseits der Verkehrsfläche
auftretenden Gebäudevor- bzw. Rücksprüngen durch das Verschwenken der Mittelgasse
Rechnung getragen. Der Versatz wurde bewusst so stark gewählt, um auf diese
Besonderheit hinzuweisen. Außerdem ergibt sich hierdurch eine gleichmäßigere
Aufteilung der Vorflächen vor Münsterstraße 10 und 5, was zu einer besseren
Nutzbakeit dieser Vorflächen führt.
Für die Nutzer der
Leitlinie ist der gewählte Verlauf sinnvoll, da einige Geschäfte Sondernutzungen
vor ihren Geschäften anbieten dürfen. Insbesondere die Sondernutzung von Gastronomie
schränkt die Nutzbarkeit für sehbeeinträchtigte Menschen sehr ein, da hier
Stühle verrückt werden können und keinen festen Standort haben. Durch die
gewählte Linienführung sind diese Konfliktpunkte (speziell vor Haus Nr. 10)
reduziert worden.
Zu einer
Stolperfalle werden die Leitelemente nach Auffassung der Verwaltung nicht, da
sie nicht wie in der Eingabe beschrieben erhöht eingebaut werden, sondern
lediglich die Rippen und Noppen hervortreten. Unabhängig von der Linienführung
ist dieser Umstand aber Voraussetzung für die Nutzbarkeit.
Abwägungsbeschluss zu 4:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Verlaufes der taktilen
Leitlinie wie im Ausbauplan dargestellt.
Abwägung zu 5:
Diese Eingabe
betrifft den Baumstandort im Eckbereich Emsstraße/ Münsterstraße. Dieser soll
laut Offenlageplanung entfernt werden.
Die Entfernung
dieses Baumes hat jedoch nicht –wie in der Eingabe vorausgesetzt- ihren
Ursprung im Verlauf der Linienführung des taktilen Leitsystemes, sondern in der
Beibehaltung der wichtigen Sichtbeziehung Richtung Marktplatz/ Kirche.
Bei einer späteren
Umgestaltung der Emsstraße ist möglicherweise über einen neuen Standort für
einen Baum in diesem Eckbereich nachzudenken.
Um dennoch Grün in
der Innenstadt zu erhalten ist der Baumstandort vor Münsterstraße 5 vorgeschlagen
worden und auch im 1. Bauabschnitt sind einige Baumstandorte vorgesehen.
Die Verwaltung hält
an der Empfehlung fest, den Baum zu entfernen.
Abwägungsbeschluss zu 5:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Planung Münsterstraße von
Emsstraße bis Marktplatz mit Wegfall des Baumes vor dem Gebäude Münsterstraße
12/ Emsstraße 19 wie im anliegenden Plan dargestellt.
Abwägung zu 6:
Dieser Teil der
Eingabe beschäftigt sich mit der Leitlinie im 1. Bauabschnitt.
Der Verwaltung ist
bekannt, dass hier vielfach Fahrräder auf der Leitlinie abgestellt werden. Es
ist vorgesehen, u. a. durch Presseberichte die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren.
Außerdem können eventuell kurzfristig angebrachte Infotafeln zur Lösung des Problems
beitragen.
Die Stadt Rheine
weiss um die Problematik, deren Lösung aber nicht Inhalt dieser Vorlage ist.
Abwägungsbeschluss zu 6:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abwägung zu 7:
Das Anordnen von
Fahrradständern ist Inhalt dieses Teiles der Eingabe.
In der Stadt Rheine
wird zurzeit so verfahren, dass in den Bereichen der Innenstadt, in denen das
Radfahren nicht zulässig ist (wie auch in diesem Bauabschnitt), keine Fahrradständer
vorgesehen werden.
Allerdings wird das
Konzept für den Radverkehr zurzeit überarbeitet. Sollte sich bei der
Überarbeitung des Konzeptes zeigen, dass im Innenstadtbereich doch ein Anordnen
von Fahrradständern ermöglicht werden kann,
werden auch die Bauabschnitte der Münsterstraße für eine Standortfindung
berücksichtigt werden.
Diese Entscheidung
ist allerdings nicht Bestandteil dieser Vorlage.
Abwägungsbeschluss zu 7:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Ausbau „"Historische Meile" (C6) - 2. Bauabschnitt: Münsterstraße von
Emsstraße bis Marktplatz“
Der
o.g. Straßenabschnitt soll als Fußgängerzone niveaugleich hergestellt werden.
1.
Verkehrsfläche
Es wird eine weiche Separation des
Verkehrsraumes vorgesehen, bei welcher eine niveaugleiche Straßenoberfläche
entsteht, die durch gestalterische Elemente in der Oberfläche sowie durch
verschiedene Ausstattungselemente eine Aufteilung des Verkehrsraumes in eine
Mittelzone und Randzonen ermöglicht. Diese Dreiteilung der Verkehrsfläche ist
in Anlehnung an die Aufteilung einer alten Straßengestaltung gewählt worden,
die sich in eine Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen gliederte. Diese
Dreiteilung wird durch den Einbau der Rinne bzw. durch die taktile Leitlinie
unterstützt. Während die Mittelzone dem Hauptfußgängerstrom und dem
zeitweiligen Lieferverkehr dient, kann der Bereich der Randzonen für die Außengastronomie,
für die Auslagen von Geschäften oder für den Aufenthalt von Personen genutzt
werden.
Der ausgewählte Betonstein erhält einen
Natursteinvorsatz in grau-granit, der in der optischen Wahrnehmung einem
Naturstein stark ähnelt. Die Verkehrsfläche wird mit diesem Material einheitlich
mit Unterbau gepflastert. Die verwendeten Pflastersteine bestehen aus drei verschiedenen
Steinformaten, die –wie bereits im 1. Bauabschnitt- in der Rand- und Mittelzone
in einem festgelegten Verlegemuster eingebaut werden:
Randzonen: 1 Steinformat (~ 36/24)
Mittelzone: 3 Steinformate (~36/24, ~24/24 und ~16/32)
Durch die unterschiedlichen Verlegemuster
kann sich die Mittelzone trotz einer einheitlichen Oberfläche von den Randzonen
abheben. Zusätzlich entsteht - dadurch, dass ein Steinformat sowohl in der
Mittel- als auch in der Randzone verwendet wird - ein harmonisches Gesamtbild.
Die Breite der Mittelzone ist mit etwa 3,20 m bis 3,50 m, inklusive der
beidseitigen „Rinnen“, vorgesehen. Die Breite der Randzonen liegt zwischen
1,50 m und 3,50 m, wobei in den schmalen Bereichen das Erdgeschoss
der angrenzenden Gebäude zurückliegt, so dass die nutzbare Breite größer ist.
Die Ausstattungsgegenstände
wie z. B. Sitzbänke und Abfallbehälter werden entsprechend den Beschlüssen aus
Projekt C1 beim Bau berücksichtigt.
Die Münsterstraße wird barrierefrei ausgebaut.
Die Ausbauplanung ist hinsichtlich der
Barrierefreiheit mit Vertretern des Beirates für Menschen mit Behinderungen
erörtert worden.
Die taktile
Leitlinie soll –wie bereits im 1. Bauabschnitt- optisch der umgebenden
Pflasterung angepasst werden – also grau-granit. Der notwendige optische
Kontrast wird über einzelne anthrazitfarbene Steine, die entlang der taktilen
Linie verlegt werden, erzeugt. Somit kann der Entwurfsgrundsatz der Planung,
eine einheitliche flächenhaftwirkende Oberfläche zu erhalten, eingehalten
werden.
2. Begrünung
Der Entwurf sieht einen Baum vor dem Haus
Münsterstraße 5 vor. Entsprechend
den Festsetzungen des Projektes C1 „Gestaltungszielsetzungen“ ist hier ein schmaler,
kegelförmiger Baum (Amberbaum) vorgesehen, der seinen Standort in einem
Baumschutzrost findet. Maßnahmen zum Schutz vorhandener Leitungen, eine
Baumverankerung, Bewässerungsset und die Fertigstellungspflege der Bäume sind
berücksichtigt.
3.
Entwässerung
Das Oberflächenwasser der Verkehrsflächen
wird in 30cm breiten
Entwässerungsrinnen gesammelt und über Abläufe in den vorhandenen Abwasserkanal
eingeleitet.
4.
Beleuchtung
Die Ausstattung mit Beleuchtung ist
inhaltlich im Teilprojekt C8 „Beleuchtungskonzept Innenstadt“ des Rahmenplan
Innenstadt angelegt. Hier hat es im Bauausschuss am 24. November 2016
einen abschließenden Beschluss gegeben. Im Rahmen des Ausbaus der Münsterstraße
wird dennoch zunächst keine Veränderung im Bereich der Beleuchtung vorgenommen,
da die zurzeit vorhandenen Leuchten erst wenige Jahre alt, optisch ansprechend
und noch intakt sind.
Die Anpassung an das beschlossene Konzept
erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Zusätzliche
Information:
Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau des 2. Bauabschnittes Münsterstraße
soll zu Beginn des Jahres 2018 starten.
Projektkosten
Die Durchführung der Maßnahme ist beim
Projekt Rahmenplan Innenstadt im Teilprojekt C6 „Historische Meile“ (5943-006)
vorgesehen. Die vorgesehenen Kosten für das Teilprojekt C6 sind dort mit 780.000 €
angesetzt.
Von diesen Kosten waren für diesen Teilabschnitt Münsterstraße von Münstermauer
bis Emsstraße 229.000 € angesetzt worden.
Die Kosten für diesen Teilabschnitt belaufen
sich auf geschätzt 300.000 €.
Die geschätzten Mehrkosten können in den
laufenden Projekten des Rahmenplanes aufgefangen werden.
Eine Beteiligung der Anlieger an den Kosten
ist nicht möglich.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Münsterstraße
Anlage 2: Eingabe Nr.1/ Eingabe Nr.2
Anlage 3: Plan zu Eingabe Nr. 2