Betreff
Radstation am Bahnhofsausgang West
Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr
Vorlage
090/17
Aktenzeichen
I-5.21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für den neuen Förderaufruf des Bundesumweltministeriums „Klimaschutz durch Radverkehr“ vom 01.02.2017  eine Projektskizze zu erarbeiten und sich zum Stichtag 15. Mai 2017 am Förderaufruf zu beteiligen.

Gegenstand des angestrebten Projekts soll ein  Parkraumkonzept für Radabstellanlagen in der Innenstadt sein, das auch eine teilweise bewirtschaftete Radstation  am Bahnhofsausgang West mit rund 250 freien Fahrradabstellplätzen (Kombi-Station) beinhaltet sowie die sinnvolle Anbindung des Gesamtkonzepts  an die Velorouten aus den Stadtteilen in die Innenstadt .

Soweit das Projekt nicht in dem o.g. Förderprogramm aufgenommen wird, soll die Radabstellanlage der Variante 2 als frei zugängliche Anlage ohne Chipzugangssystem und mit seitlicher Gebäudeöffnung  (Vorlage 032/17) weiter verfolgt werden.

Beim Ausbau der Fahrradinfrastruktur in Rheine sollen die Inklusionsbestrebungen weiter vorangetrieben werden, um Menschen mit Behinderungen in die Mitte unserer Gesellschaft zu holen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den jeweiligen Fördergebern Abstimmungsgespräche zu führen.

Insbesondere ist zu klären, dass die zugesagten Fördermittel des NWL bis zum Feststehen eines Ergebnisses des Förderaufrufes des Bundes auch über den Zeitraum 2017 zur Verfügung stehen können. 

 


Begründung:

 

Varianten zur Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Bahnhofsausgang West wurden im Bauausschuss am 02.02.2017 in der Vorlage 032/17 unter Berücksichtigung der variablen Themenbereiche ausführlich vorgestellt.

 

Seit dem 1. Februar 2017 gibt es vom Bundesministerium für Umwelt einen Förderaufruf für modellhafte investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs: „Klimaschutz durch Radverkehr“

 

Zusammenfassend verfolgt das Programm folgende Förderziele und Zuwendungszwecke:

  • Gegenstand der Förderung sind investive Modellprojekte zur radverkehrsfreundlichen (Neu-)Gestaltung des Straßen und Siedlungsraums, zur Errichtung zusätzlicher Radverkehrseinrichtungen o.ä. die zu einer dauerhaften Aufwertung der Radverkehrssituation in einem klar definierten, abgegrenzten Gebiet führen.
  • Singuläre Maßnahmen, oder Maßnahmen, die der Instandhaltung von Radverkehrsinfrastruktur dienen, sind nicht förderfähig.
  • Besonders förderungswürdig sind Projekte, die in Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren (Kommune, Vereine, Firmen oder caritativen Einrichtungen) realisiert werden.
  • Insbesondere sollen die geförderten Projekte den Anforderungen eines zunehmend diversifizierten Radverkehrs durch Pedelecs und E-Bikes Rechnung tragen.
  • Die in einem Wettbewerbsverfahren ermittelten Modellprojekte, die eine bundesweite Ausstrahlung erreichen sollen, zeichnen sich durch umfassend und integriert geplante (das heißt mehrere, aufeinander abgestimmte Maßnahmen) aus.

 

Die erwartete Höhe der Zuwendungen liegt bei:

  • Förderung in Höhe von 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Mindestzuwendung beträgt 200.000,00 Euro
  • Ergänzend zur Investitionsförderung wird Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 30.000,00 Euro gefördert
  • Kumulierung mit Drittmitteln und Förderkrediten ist zugelassen, sofern eine angemessene Eigenbeteiligung erfolgt

 

Das Förderverfahren wird durchgeführt als:

  • Zweistufiger Wettbewerb
  • Einreichung einer 15 seitigen Skizze bis 15. Mai 2017