Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die
Verwaltung wird beauftragt, für den neuen Förderaufruf
des Bundesumweltministeriums „Klimaschutz
durch Radverkehr“ vom 01.02.2017 eine Projektskizze zu erarbeiten und
sich zum Stichtag 15. Mai 2017 am Förderaufruf zu beteiligen.
Gegenstand
des angestrebten Projekts soll ein Parkraumkonzept für Radabstellanlagen
in der Innenstadt sein, das auch eine teilweise
bewirtschaftete Radstation am Bahnhofsausgang West mit rund 250 freien Fahrradabstellplätzen (Kombi-Station) beinhaltet
sowie die sinnvolle Anbindung des Gesamtkonzepts an die Velorouten aus
den Stadtteilen in die Innenstadt .
Soweit
das Projekt nicht in dem o.g. Förderprogramm aufgenommen wird, soll die
Radabstellanlage der Variante 2 als frei zugängliche
Anlage ohne Chipzugangssystem und mit seitlicher Gebäudeöffnung (Vorlage
032/17) weiter verfolgt werden.
Beim Ausbau der Fahrradinfrastruktur in Rheine sollen die Inklusionsbestrebungen weiter vorangetrieben werden, um Menschen mit Behinderungen in die Mitte unserer Gesellschaft zu holen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit den jeweiligen Fördergebern Abstimmungsgespräche
zu führen.
Insbesondere
ist zu klären, dass die zugesagten Fördermittel des NWL bis zum Feststehen
eines Ergebnisses des Förderaufrufes des Bundes auch über den Zeitraum 2017 zur
Verfügung stehen können.
Begründung:
Varianten zur Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Bahnhofsausgang West wurden im Bauausschuss am 02.02.2017 in der Vorlage 032/17 unter Berücksichtigung der variablen Themenbereiche ausführlich vorgestellt.
Seit dem 1. Februar 2017 gibt es vom Bundesministerium für
Umwelt einen Förderaufruf für modellhafte investive Projekte zum Klimaschutz
durch Stärkung des Radverkehrs: „Klimaschutz durch
Radverkehr“
Zusammenfassend
verfolgt das Programm folgende Förderziele und Zuwendungszwecke:
- Gegenstand der Förderung
sind investive Modellprojekte zur radverkehrsfreundlichen (Neu-)Gestaltung
des Straßen und Siedlungsraums, zur Errichtung zusätzlicher
Radverkehrseinrichtungen o.ä. die zu einer dauerhaften Aufwertung der
Radverkehrssituation in einem klar definierten, abgegrenzten Gebiet
führen.
- Singuläre Maßnahmen,
oder Maßnahmen, die der Instandhaltung von Radverkehrsinfrastruktur
dienen, sind nicht förderfähig.
- Besonders
förderungswürdig sind Projekte, die in Kooperation zwischen verschiedenen
Akteuren (Kommune, Vereine, Firmen oder caritativen Einrichtungen)
realisiert werden.
- Insbesondere sollen
die geförderten Projekte den Anforderungen eines zunehmend
diversifizierten Radverkehrs durch Pedelecs und E-Bikes Rechnung tragen.
- Die in einem
Wettbewerbsverfahren ermittelten Modellprojekte, die eine bundesweite
Ausstrahlung erreichen sollen, zeichnen sich durch umfassend und
integriert geplante (das heißt mehrere, aufeinander abgestimmte Maßnahmen)
aus.
Die
erwartete Höhe der Zuwendungen liegt bei:
- Förderung in Höhe von
70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Mindestzuwendung
beträgt 200.000,00 Euro
- Ergänzend zur
Investitionsförderung wird Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 30.000,00
Euro gefördert
- Kumulierung mit
Drittmitteln und Förderkrediten ist zugelassen, sofern eine angemessene Eigenbeteiligung
erfolgt
Das
Förderverfahren wird durchgeführt als:
- Zweistufiger
Wettbewerb
- Einreichung einer 15
seitigen Skizze bis 15. Mai 2017