Betreff
Haushaltsmittel "Barrierefreiheit" - Mittelverwendung 2016
Vorlage
094/17
Aktenzeichen
FB 2/50-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss beschließt auf der Grundlage der durch die Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit“ erstellten Prioritätenliste, die zur Verfügung stehenden Resthaushaltsmittel aus Vorjahren in Höhe von rd. 151.000,00 € und die Haushaltsmittel 2016 in Höhe von 90.0000 €, somit insgesamt 241.000 € wie folgt einzusetzen:

 

Kinderschutzbund

Barrierefreier Zugang mit Lift zum Gebäude

Thiemauer 45 und ein behindertengerechten WC                         115.000,00 €

 

Kreuzung Lindenstraße/Bahnhofstraße

barrierefreier/akustischer Ausbau                                                 105.000,00 €

 

Funk-Höranlage für Personen

mit Hörbeeinträchtigungen                                                             10.000,00 €


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 3. April 2001 einen Grundsatzbeschluss zum barrierefreien und behindertengerechten Bauen gefasst. In den Folgejahren wurden „Barrierefreie Haushaltsmittel“ in unterschiedlichen Höhen für barrierefreie Maßnahmen für den städtischen öffentlichen Bereich zur Verfügung gestellt, zuletzt in Höhe von jährlich 90.000,00 €.

 

Die fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit“ hat sich am 31. Mai 2016 dafür ausgesprochen, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel „Barrierefreiheit“ aus den Vorjahren in Höhe von rd. 151.000,00 € und die Haushaltsmittel 2016 in Höhe von 90.000,00 €, somit insgesamt 241.000,00 €, für die nachfolgend benannten Maßnahmen einzusetzen:

 

1.        Kinderschutzbund – barrierefreier Zugang des Gebäudes und
behindertengerechtes WC (Aufstockung zusätzlicher Mittel)

 

Der Kinderschutzbund ist mit seiner Beratungsstelle als Schwerpunkteinrichtung gegen Gewalt und Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie mit weiteren pädagogisch sinnvollen Angeboten im Präventionsbereich tätig.

 

Der Bedarf für eine barrierefreie Zugänglichkeit des Gebäudes Thiemauer 45 sowie für ein behindertengerechtes WC wurde bereits mit der Vorlage Nr. 210/15 erläutert und in der Sitzung des Sozialausschusses am 9. Juni 2015 anerkannt. Aufgrund einer Kostenschätzung des Gebäudemanagements für einen hydraulischen Hublift (Rollstuhlhebebühne) und ein behindertengerechtes WC wurden 50.000,00 € aus den „barrierefreien Mitteln“ für diese Maßnahme beschlossen. Bei den weiteren Untersuchungen und Planungen wurde jedoch festgestellt, dass aufgrund des baulichen Zustands des Eingangsbereiches (Treppenanlage, Windfang, Türsituation, Zuwegung) zum Gebäude Thiemauer 45 mit dem Einbau einer Rollstuhlhebebühne weitere bauliche Maßnahmen zwingend erforderlich werden. Neben der Erneuerung der Treppenanlage ist auch der Bereich der Hebeanlage mit einem Vordach zu versehen. Dieses dient der Rollstuhlhebebühne und den Nutzern als Schutz vor Witterungseinflüssen.

 

Für einen barrierefreien Zugang ist es weiterhin erforderlich, dass die vorhandenen Eingangstüren gegen Automatiktüren ausgetauscht werden und die Zuwegung vom Bürgersteig bis zur Rollstuhlhebebühne durch ein Angleichen der Höhen mit einer neuen Pflasterung barrierefrei erstellt wird. Der notwendige Umfang der durchzuführenden Arbeiten für den barrierefreien Zugang des Kinderschutzbundes übersteigt die bisher bewilligten Mittel erheblich. Inklusive eines behindertengerechten WC und sämtlicher Planungsleistungen wurden Kosten in Höhe von 115.000,00 € für die Gesamtmaßnahme ermittelt.

 

Die bisher bereitgestellten Mittel sind um 65.000,00 € auf 115.000,00 € aufzustocken.

 

Im Rahmen der Planung wurde die Arbeitsgruppe “Barrierefreiheit“ auch auf den nicht barrierefreien Innenhof des Gebäudes Thiemauer 45 aufmerksam. Damit dieser bei gutem Wetter u. a. auch zu Therapiezwecken der körperlich beeinträchtigten Kinder genutzt werden kann, ist in Teilbereichen des Innenhofes eine behindertengerechte und barrierefreie Gestaltung mit Pflastersteinen notwendig. Diese Umgestaltung ist eine sinnvolle Maßnahme zur Verwendung von „barrierefreien Mitteln“ für das Jahr 2017. Hierzu wird im Rahmen der Verwendung der Haushaltsmittel 2017 in einer gesonderten Vorlage berichtet.

 

 

2.    Ampelanlage im Kreuzungsbereich Lindenstraße/Bahnhofstraße

 

Diese Maßnahme steht schon länger auf der Bedarfsliste für den barrierefreien Ausbau mit taktilen und akustischen Zusatzeinrichtungen für sehbeeinträchtigte Personen/Verkehrsteilnehmer. Am Bahnhofsausgang West ist bereits ein Leitstreifen zu den Ampeln verlegt worden. Im Sinne der akustischen und taktilen Barrierefreiheit ergänzt eine Umbaumaßnahme mit taktilen Elementen und akustischen Zusatzeinrichtungen die Ampelanlagen dieses öffentlich stark frequentierten Kreuzungsbereiches. Der Fachbereich 5 und die TBR haben eine detaillierte Planung und Kostenermittlung in Höhe von 105.000,00 € vorgelegt.

 

 

3.    Funkanlage für hörgeminderte und hörgeschädigte Personen

 

Für Besprechungen mit höreingeschränkten Personen braucht die Verwaltung bei internen und externen Veranstaltungen eine kleine Gruppensprech-/-höranlage für hörbeeinträchtigte Teilnehmer(innen). Bisher musste diese tragbare Funkanlage für Besprechungen und Veranstaltungen extern – von der Beratungsstelle in Emsdetten – geliehen und abgeholt werden. Es kam dabei auch zu Terminüberschneidungen, sodass die Funkanlage nicht zur Verfügung stand.