Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss stimmt grundsätzlich der Einführung von Nutzungsentgelten für Turn- und Sporthallen, Stadien und Bädern mit Wirkung vom 01.07.2007 zu. Er beauftragt die Verwaltung, zur nächsten Sitzung des Sportausschusses einen Entwurf für eine Gebührensatzung vorzulegen.
Begründung:
1. Ausgangssituation
In dieser Vorlage soll zunächst die Situation
der Sport- und Turnhallen betrachtet werden. In einem zweiten Schritt wird die
Situation im Bereich der Außensportanlagen und Bäder aufgearbeitet.
Seitens der Stadt Rheine werden die
nachstehenden 27 Schulsporthallen unterhalten und betrieben:
3 3-fach Hallen (Kopernikus, Emsland,
Kaufmännische Schulen)
4 2-fach Hallen (Dionysianum, Elisabeth,
Don-Bosco, Fürstenberg)
20 1-fach
Hallen
Als vereinseigene Anlagen werden betrieben
die ETUS-Sporthalle an der Lindenstraße und mehrere Gymnastikhallen durch den
TV-Jahn Rheine an der Germanenallee.
Seitens der Stadt Rheine werden derzeit die
Bewirtschaftungs- und Investitionskosten für die städtischen Sporthallen
getragen, obwohl diese in einem erheblichen Umfang durch die Vereine genutzt werden.
Eine verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten auf die jeweiligen Nutzer und
die damit nutzungsorientierte Kostentransparenz fehlt.
Nahezu sämtliche städtische Sporthallen sind
außerhalb des Schulsportes bis mindestens 22:00 Uhr durch den Vereinssport
belegt. Seitens der Verwaltung kann zwar die umfassende Belegung der Hallen
dokumentiert werden, ob jedoch eine tatsächliche Nutzung im beantragten Umfang
durch die Vereine erfolgt, wäre nur durch unverhältnismäßig hohen
Personaleinsatz nachprüfbar.
2. Zieldefinition
Mit der Einführung eines „Nutzungsentgeltes“
für die schulexterne Nutzung von Schulsporthallen sollen mehrere grundsätzliche
Ziele erreicht werden.
Das Ungleichgewicht zwischen Vereinen mit
eigenen Sportanlagen und Vereinen mit Nutzung städtischer Einrichtungen soll
sich zu Gunsten der Vereine mit vereinseigenen Anlagen verbessern.
Der Betrieb der städtischen Sporthallen
verursacht erhebliche Kosten. Bisher werden die im Wesentlichen für schulische
Zwecke errichteten Sporthallen dem Vereinssport zur Verfügung gestellt, ohne
dass dieser sich an den entstehenden Kosten beteiligt. Die verursachungsgerechte
Zuordnung der Kosten schafft die erforderliche Transparenz, um überhaupt die
Kosten in steuerungsrelevante Sachverhalte zu gliedern. (Welcher Verein erhält
über die derzeit unentgeltliche Hallennutzung welchen wirtschaftlichen
Vorteil?)
Ein wichtiges Ziel für die Bewirtschaftung
von Gebäudeflächen ist es, dass die Gebäudefläche als städtische Ressource
optimal genutzt wird. Durch ein Hallennutzungsentgelt sollen Verfahren und
Prozesse gestaltet werden, die sicherstellen, dass eine vom Nutzer (Verein)
reservierte Gebäudefläche (Sporthalle) möglichst effektiv genutzt wird. Ein
„geschärftes“ Kostenbewusstsein des Nutzers führt möglicherweise zu freien
Kapazitäten. Freie Kapazitäten können von anderen Nutzern in Anspruch genommen
werden oder führen zur Senkung der variablen Betriebskosten.
Unter dem Druck stetig steigender Kosten, bei
geringeren Einnahmen, muss die Stadt ebenfalls Schritte zur Konsolidierung des
Haushaltes ergreifen. Ein Hallennutzungsentgelt, das die Benutzungskosten auf
die Verursacher verteilt, kann auch zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen.
Aus den vorangestellten Ausführungen lassen
sich die nachstehenden Ziele definieren, die, sofern erforderlich, mit einer
Priorität versehen werden können:
1.
Durch
das Nutzungsentgelt soll eine verlässliche Grundlage zur finanziellen Förderung von vereinseigenen
Anlagen geschaffen werden. Es gilt, eine bessere Balance zwischen
Vereinsanlagen und städtischen Anlagen herzustellen.
2.
Das
Nutzungsentgelt führt zu einer verursachungsgerechten Zuordnung der Kosten für
die Hallenbenutzung.
3.
Das
Nutzungsentgelt soll Steuerungsimpulse für die Nutzungskapazitäten setzen. Die
Sporthallen werden effektiver bewirtschaftet, wenn sich die Vereine aufgrund
eines Nutzungsentgeltes aufgefordert sehen, sich auf die tatsächlich
erforderlichen Nutzungsstunden für die Ausübung ihres Sports zu konzentrieren.
4.
Letztendlich
führt die verursachungsgerechte Belastung der Hallennutzer durch ein Nutzungsentgelt
zu zusätzlichen Einnahmen der Stadt Rheine. Das Nutzungsentgelt leistet somit
einen Beitrag zur Konsolidierung der städtischen Finanzen.
5. Ein bestimmter
Ausgleichsbetrag soll den Vereinen zugute kommen, die
sich besonders im Bereich
der Kinder- und Jugendarbeit engagieren.
3. Kostenbetrachtung
Im Rahmen der Kostenbetrachtung ist zu
klären, welche Kosten grundsätzlich auf außerschulische Nutzer (Vereine) verteilt
werden können oder müssen. Hilfreich ist hierbei die Differenzierung der Kosten
in
·
„fixe
Kosten“ und
·
„variable
Kosten“.
Fix-Kosten fallen für die Stadt unabhängig
von der Intensität der Nutzung einer Sporthalle an. Die variablen Kosten stehen
in Abhängigkeit zur Intensität der Nutzung. Steigt die Nutzung, steigen auch
die variablen Kosten. Wird eine Sporthalle zum Beispiel täglich eine Stunde
länger genutzt, steigen entsprechend die Energiekosten (=variable Kosten). Die
Kosten für die Gebäudeversicherung bleiben in ihrer Höhe jedoch unverändert (=
Fix-Kosten). Grundsätzlich sollte ein Hallennutzungsentgelt für Vereine nur die
variablen Kosten berücksichtigen. Nachstehend werden die unterschiedlichen
Kosten näher erläutert.
3.1
Investitionskosten
Bezogen auf die Investitionskosten ist
festzustellen, dass die bisher erbauten Schulsporthallen grundsätzlich aus
Finanzmitteln des Landes (Förderung) und aus städtischen Eigenmitteln
finanziert wurden. Die Errichtung der städtischen Sporthallen ist im
Wesentlichen durch die Nutzung für den Schulsport begründet. Nutzungen von
Vereinen werden ergänzend zum Schulsport nachrangig berücksichtigt. Aus Sicht
der Verwaltung scheidet eine Beteiligung
der Vereine an den Investitionskosten aus, da die Entscheidung für die
Errichtung der städtischen Sporthallen losgelöst von einer möglichen Nutzung
durch den Vereinssport erfolgte. Somit wurden die vorhandenen Sporthallen
unabhängig davon gebaut, ob diese seitens der Vereine genutzt werden oder nicht.
3.2
Bewirtschaftungskosten
Die Bewirtschaftungskosten sind
differenzierter zu betrachten. Bei diesen Kosten ist zu unterscheiden zwischen
Kosten, die unabhängig von einer Vereinsnutzung für die Stadt anfallen (z. B.
Gebäudeversicherung, Niederschlagswassergebühr, Pflegekosten Außenanlagen) und
Kosten die aufgrund der Vereinsnutzung anfallen bzw. beeinflusst werden (z. B.
Energie- und Reinigungskosten, Hausmeisterdienste, Erhaltungsaufwand).
Kosten, die unabhängig von der Vereinsnutzung
für die Stadt entstehen, sollen nicht auf einen Verein umgelegt werden und sind
daher bei der Berechung eines Nutzungsentgeltes nicht weiter zu berücksichtigen.
Durch die Vereinsnutzung der Sporthallen
werden die unten stehenden Kostenarten beeinflusst. Für die Aufteilung der
Kosten auf die Nutzergruppen der Sporthallen (Schule, Vereine, sonstige Dritte)
müssen Annahmen und Schätzungen getroffen werden.
3.2.1 Energiekosten
Erhebliche Kosten entstehenden aufgrund des
Energieverbrauches (Strom, Gas, Wasser) in den Hallen. Für die Ermittlung der
vereinsanteiligen Energiekosten müssen die Gesamtenergiekosten durch die
Gesamtnutzungsstunden einer Sporthalle dividiert werden. Das Ergebnis gibt die
durchschnittlichen Energiekosten pro Nutzungsstunde wieder.
Die jeweiligen Nutzungsstunden für die
Sporthallen ergeben sich aus den Belegungsplänen des Sportservices. Die
Energiekosten müssen – sofern keine separaten Rechnungen für die Sporthalle
vorhanden sind – aufgrund der installierten Ausgangswerte oder nach einem Flächenschlüssel
für die Sporthalle ermittelt werden.
3.2.2 Erhaltungsaufwand
Beim Erhaltungsaufwand sollen lediglich die
Bauteile der Sporthalle berücksichtigt werden, deren Instandsetzung auf die
„direkte“ Nutzung (auf den Gebrauch der Halle) zurückzuführen sind.
So wird zum Beispiel der Zeitpunkt für die
Sanierung eines Flachdaches nicht vom Nutzungsumfang einer Sporthalle
beeinflusst. Der Hallenboden (Aufbau und Oberfläche) ist aber z.B. in
Abhängigkeit der Nutzung zu erneuern. Weitere nutzungsabhängige Bauteile sind
zum Beispiel: technische Anlagen (Heizung, Lüftung), Sanitäranlagen, Wand- und
Bodenflächen, Besucherränge, eingebaute Sportanlagen, etc..
Der notwendige Erhaltungsaufwand für eine
Sporthalle wird mit 0,85 Prozent vom Gebäudeneubauwert kalkuliert. Für die
Ermittlung des „nutzungsabhängigen“ Erhaltungsaufwandes wird die Annahme
getroffen, dass ca. 30 Prozent der Herstellungskosten (Gebäudeneubauwert) auf
diese nutzungsabhängigen Bauteile entfallen.
3.2.3 Reinigungskosten
Grundsätzlich ist festzustellen, dass seitens
der Stadt Rheine im Wesentlichen keine zusätzlichen Reinigungen in den
Sporthallen aufgrund des Vereinssportes durchgeführt werden (Ausnahme in den
Ferien bzw. Sonderveranstaltungen an Wochenenden). Gleichwohl ist anzunehmen,
dass aufgrund der Vereinsnutzungen ein höherer Verschmutzungsgrad der Hallen
auftritt, der sich in der kalkulierten Reinigungszeit bzw. dem Reinigungspreis
niederschlägt. Es wird daher die Annahme getroffen, dass 15 Prozent der
Reinigungskosten auf die Vereinsnutzungen zurückzuführen sind.
3.2.4 Müllgebühren
Die Müllgebühren können
zunächst nur auf der Ebene des Gesamtkomplexes Schule ermittelt werden. Daher
muss für die Ermittlung der anteiligen Müllgebühren für die Sportvereine -
ebenfalls wie bei den Reinigungskosten – eine Annahme zu dessen Umfang
getroffen werden. Nach Rücksprache mit den Hausmeistern wird die Annahme
getroffen, dass der Umfang der Müllentsorgung einer Schule zu 10 Prozent auf
den Vereinssport zurückzuführen ist.
3.2.5 Sportgeräte
Die in den Sporthallen vorhandenen
(beweglichen und unbeweglichen Sportgeräte) werden sowohl vom Vereins- als auch
vom Schulsport genutzt. Aufgrund der Erfahrungen des Sportservices ist davon
auszugehen, dass in den vergangenen Jahren jährlich ca. 30.000 Euro für die
Ersatzbeschaffungen und Reparaturen von Sportgeräten aufgewendet wurden.
Da eine Differenzierung für den Gebrauch der
Sportgeräte nicht weiter erfolgen kann, wird ebenfalls unterstellt, dass die
Abnutzung der Sportgeräte (Tore, Netze, Matten, Kästen, etc.) bezogen auf die
beiden großen Nutzergruppen (Schule/Vereine)
im Verhältnis ihrer Hallennutzungsstunden erfolgt. Ebenfalls wird
unterstellt, dass sich die 30.000 Euro Ersatzbeschaffungen und Reparaturen
gleichmäßig auf die Hallen verteilen.
3.2.6 Hausmeisterkosten
Der Schlüsseldienst für die
außerschulischen Nutzungen der Sporthallen wurde weitgehend auf die Vereine
übertragen. Lediglich an 6 Standorten wird der Schlüsseldienst noch durch
Hausmeister bzw. Hauswarte versehen, da diese Schulen auch über einen
Abendbetrieb verfügen. Da diese Dienste auch für die Schule vorgehalten werden,
werden deren Kosten in der weiteren Berechnung nicht berücksichtigt.
4.
Nutzungs-/Kostenumfang
Um den Nutzungs- und Kostenumfang für die
Sporthallen zu ermitteln, wurden die nachstehenden 4 Sporthallen repräsentativ
einer Betrachtung unterzogen:
· Kopernikus-Gymnasium
· Don-Bosco-Sporthalle
· Ludgerusschule Schotthock
· Südeschschule
In der nachstehenden Tabelle sind die
Einflussgrößen auf das Hallennutzungsentgelt mit ihren Jahreswerten (2005)
bezogen auf die einzelnen Hallen dargestellt:
|
Kopernikus Gymnaisum |
Don-Bosco-Schule |
Lugerus-schule |
Südesch-schule |
Gesamt |
Einheiten |
3-fach |
2-fach |
1-fach |
1-fach |
7 |
Belegungsstunden Gesamt Verein Verein in Prozent |
3.654 Std. 1.874 Std. 51,3 % |
3.559 Std. 2.296 Std. 64,5 % |
2.750 Std. 1.050 Std. 38,2 % |
2.390 Std. 1.140 Std. 47,7 % |
12.353 Std. 6.360 Std. 51,5 % |
Energiekosten Gesamt Anteil Verein |
29.143 € 14.946 € |
19.365 € 12.493 € |
6.794 € 2.594 € |
5.867 € 2.799 € |
61.169 € 32.832 € |
Reinigungskosten Gesamt Anteil Verein |
18.019 € 2.703 € |
16.665 € 2.500 € |
5.049 € 757 € |
4.946 € 742 € |
44.680 € 6.702 € |
Ersatz Sportgeräte Gesamt Anteil Verein |
2.430 € 1.246 € |
1.620 € 1.045 € |
810 € 309 € |
810 € 386 € |
5.670 € 2.987 € |
Erhaltungsaufwand Gesamt Anteil Verein |
30.600 € 4.708 € |
20.400 € 3.948 € |
10.200 € 1.168 € |
10.200 € 1.460 € |
71.400 € 11.284 € |
Müllgebühren Gesamt Anteil Verein |
6.250 € 625 € |
4.007 € 401 € |
1.138 € 114 € |
1.416 € 141 € |
12.811 € 1.281 € |
Gesamtkosten Gesamt Anteil Verein |
86.442 € 24.228 € |
62.057 € 20.386 € |
23.992 € 4.943 € |
23.240 € 5.528 € |
195.730 € 55.086 € |
5. Verrechnungsmodus
Grundsätzlich sollte für das Hallenbenutzungsengelt ein
Verrechnungsmodus gewählt werden, der
·
die
Hallennutzungskosten verursachungsgerecht auf die Nutzer zuordnet, wobei
·
der
Aufwand für die Erhebung und Verrechnung der Kosten möglichst gering ausfällt.
5.1 Definition
des Kostenträgers
Der Kostenträger sollte die Anzahl der
Halleneinheiten (1-fach/2-fach/3-fach Halle) berücksichtigen und natürlich die
Zeiteinheit Nutzungsstunde (60 Minuten oder 45 Minuten). Es wird daher
vorgeschlagen, den folgenden Kostenträger für die Verrechnung des
Hallennutzungsentgeltes zu wählen:
Kosten
pro Halleneinheit in der Stunde = €/Einheit/Stunde
Werden zum Beispiel alle 3 Felder der
Kopernikus-Sporthalle von einem Verein genutzt, so bildet jedes Feld eine
Einheit. Beträgt ein angenommenes Hallennutzungsentgelt 4 €/Einheit/Stunde, muss der Verein 12 Euro für die Nutzung der
gesamten Halle pro Stunde entrichten.
5.2 Berechnungsgrundlagen für
das Entgelt
Um den Aufwand für die Ermittlung des
Entgeltes möglichst gering zu halten, wird die Hallenbenutzungsgebühr auf Basis
der unter Ziffer 3 repräsentativ
genannten Sporthallen ermittelt.
Für die Ermittlung des Nutzungsentgeltes
werden die unter Ziffer 3.2.1 bis 3.2.5 genannten Kostenarten mit den unter
Ziffer 4 genannten Kosten für die Vereine berücksichtigt. Die Nutzungsstunden
Schule bzw. Verein wurden auf Basis der Belegungsplanung des Sportservices
ermittelt, wobei die Nutzungsstunden in den Mehrfachfeldhallen entsprechend
ihrer Felder (Einheiten) zu gewichten sind. Demnach ergeben sich die folgenden
gewichteten Nutzungsstunden
Halle |
Einheiten (Felder) |
Belegungs-stunden |
Gewichtete Belegungsstunden |
Kopernikus |
3 |
1.874 |
5.622 |
Don-Bosco |
2 |
2.296 |
4.592 |
Ludgerus (Schotth.) |
1 |
1.050 |
1.050 |
Südesch |
1 |
1.140 |
1.140 |
Gesamt |
|
|
12.404 |
Die nachstehende Tabelle gibt die
Nutzungsstunden und die Kosten wieder, die durch die Vereine verursacht sind:
|
Vereinsanteile
bezogen auf 4 Hallen (7 Einheiten) (Kopernikus, Ludgerus, Don-Bosco, Südesch) |
|
|
Gesamtkosten |
€ je Einheit je Stunde |
Energiekosten |
32.832 € |
2,65 |
Reinigungskosten |
6.702 € |
0,54 |
Sportgeräte |
2.987 € |
0,24 |
Erhaltungsaufwand |
11.284 € |
0,91 |
Müllgebühren |
1.281 € |
0,10 |
Gesamt |
55.086 € |
|
gewichtete Belegungsstunden |
12.404 Std. |
4,44 € |
5.3 Abrechnungsverfahren mit den Vereinen
Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung eines
Nutzungsentgeltes muss möglichst gering sein, um die Einnahme nicht durch den
zusätzlichen Erhebungs- und Verrechnungsaufwand aufzuzehren.
Es wird daher vorgeschlagen, einen festen
Stundenverrechnungssatz, unabhängig von der Art der Hallenbelegung (Junioren
oder Seniorennutzung), festzulegen.
Es obliegt dem Verein zu entscheiden, in
welchem Umfang er seine einzelnen Abteilungen bzw. Altersgruppen belastet.
6. Städtische Stadien
Das Hassenbrockstadion wird ausschließlich durch den SV Mesum genutzt. Es gilt zu überlegen, den bestehenden Nutzungsvertrag zu kündigen. Der SV Mesum genießt ansonsten deutliche Vorteile gegenüber anderen Vereinen, indem ihm für Unterhaltungsarbeiten ein nicht unerheblicher Betrag zur Verfügung gestellt wird. Bei den weiteren Betrachtungen hinsichtlich der Stadien bleibt das Hassenbrockstadion daher unberücksichtigt.
Als Lösung für das Hassenbrockstadion bieten sich drei Möglichkeiten an:
1. Kündigung des bestehenden Nutzungsvertrages zum nächst möglichen Zeitpunkt und Abrechnung mit dem SV Mesum wie bei allen anderen Nutzern
2. Übergabe des Hassenbrockstadions an den SV Mesum per langfristigem Pachtvertrag
3. Verkauf des Hassenbrockstadions an den SV Mesum
Mit dem Sportverein werden in Kürze Gespräche geführt um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
Die Stadt Rheine verfügt daneben über folgende Freisporteinrichtungen:
1. Jahnstadion
(3 Großspielfelder, 1 Leichtathletikanlage)
Es wird von 8 Vereinen bzw. Organisationen und verschiedenen Schulen in unterschiedlicher Art und Dauer genutzt.
2. Emslandstadion
(2 Großspielfelder, 1 Kleinfeld, eingeschränkte Leichtathletikanlage)
Es wird von 8 Vereinen bzw. Institutionen und verschiedenen Schulen in unterschiedlicher Art genutzt.
3. Sportanlage Dorenkamp
(1 Großspielfeld, eingeschränkte Leichtathletikanlage, 1 Kunststoffkleinfeld)
Sie wird aufgrund feuchter Beschaffenheit und fehlender Beleuchtung im Winter oft als Ausweichplatz für verschiedene Fußballvereine genutzt. Wöchentlicher Trainingsbetrieb wird von 2 Vereinen dort abgehalten.
Insgesamt nutzen Vereine und Institutionen 3.744,25 Stunden die städtischen Freiluftsportanlagen.
Angelehnt an die Betriebskosten der Turn- und Sporthallen werden für die Freiluftsportanlagen folgende Kosten zu Grunde gelegt:
Bezeichnung |
Jahresbetrag |
Grünflächenunterhaltung
incl. Kunsstoffflächen und fest eingebaute Sportgeräte, Zaunanlagen |
100.206,40 € |
Abschreibung Großsportgeräte |
5.241,96 € |
Verbrauchsmittel
(Reinigungsmaterial) |
1.534,00 € |
Unterhaltung der Einrichtungen |
7.699,00 € |
Ersatz von Kleinsportgeräten |
4.113,00 € |
Fernmeldegebühren |
1.304,00 € |
Energiekosten |
22.495,00 € |
Summe |
140.593,36 € |
Umgerechnet auf eine Nutzungsstunde berechnet sich somit ein Satz von 37,25 €.
Berücksichtigt man für den Schulsport 5 Stunden täglich, 5 Tage die Woche, bei einer Nutzung ausschließlich im Sommerhalbjahr für drei Anlagen, errechnen sich 1.710 Schulsportstunden. Dieses entspricht einer Auslastung von 1/3 Schulsport und 2/3 Vereinssport. Es errechnet sich somit ein Stundensatz für den Vereinssport in Höhe von 24,83 € (2/3 von 37,25 €).
7. Bäderzeiten
Eine Sonderstellung nehmen die Badezeiten der 5 Schwimmsport treibenden Vereine ein. Die Bäder sind im Eigentum der Stadtwerke für Rheine, die mit den Vereinen die Nutzung der Bäder vertraglich geregelt haben. Die Gebühr für die Bädernutzung wurde bisher vom Sportservice direkt mit der Bäder GmbH abgerechnet. Durch eine Preiserhöhung per 01.01.2007 reichen die städtischen Mittel jedoch nicht mehr, die Gebühr in voller Höhe entrichten zu können. Die Vereine erhalten daher direkt die Abrechnung von der Bäder GmbH und können dann beim Sportservice einen Antrag auf die bisherige Gebühr stellen.
Die Kosten pro Nutzungsstunde betrugen bis zum Ablauf des Jahres 2006 47,03 €. Ab 01.01.2007 beträgt diese Gebühr 53,79 €.
Insgesamt zahlte die Stadt an die Bäder GmbH jährlich 41.367,46 €.
Nach Auskunft der Bäder GmbH berechnet sich diese Gebühr aus steuerlichen Gründen nach dem insgesamt preiswertesten Eintrittsgeld in den Bädern. Würden die tatsächlich anfallenden Betriebskosten zu Grunde gelegt, wäre die Gebühr deutlich höher.
Die Nutzungsgebühren für die Bäder sollen auch ab dem 01.07.2007 nicht von den Vereinen erhoben werden. Die Vereine erhalten weiterhin nach Vorlage ihrer Abrechnung eine städtische Zuwendung zu den entstandenen Kosten, wobei ein eigener Kostenbeitrag der Vereine in Höhe von 12 € pro Stunde berücksichtigt wird. Diese Regelung ist insofern von Bedeutung, weil hierbei keine Umsatzsteuerpflicht entstehen kann.
8. Höhe der
Nutzungsentgelte
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Politikern aller Fraktionen, dem Stadtsportverband und der Verwaltung, hat sich seit dem vergangenen Jahr mit einem einzuführenden Nutzungsentgelt beschäftigt. Als Ergebnis dieser Arbeitsgruppe schlägt die Verwaltung die Erhebung folgender Nutzungsentgelte pro Stunde (60 Minuten) ab dem 01. August 2007 vor:
Einfachhhalle |
4,00 € |
Zweifachhalle |
8,00 € |
Dreifachhalle |
12,00 € |
Gymnastikraum |
1,60 € |
Leichtathletikanlage |
4,00 € |
Leichtathletik bei Nutzung
des gesamten Stadions |
8,00 € |
Fußballplatz |
8,00 € |
Bädernutzung |
12,00 € |
Diese Nutzungsentgelte gelten für alle Mitgliedsvereine des Stadtsportverbandes und die freien Träger der Jugendhilfe (z.B. Messdiener). Andere Nutzer haben das doppelte Nutzungsentgelt zu entrichten. Für Sportveranstaltungen, bei denen ein Eintrittsgeld erhoben wird, finden die festgelegten Nutzungsentgelte keine Anwendung. Hier sind seitens der Verwaltung Sondervereinbarungen zu treffen.
9.
Verwendung
der Einnahmen
Die Einführung des Nutzungsentgeltes soll nicht ausschließlich der Konsolidierung des städtischen Haushaltes dienen sondern auch zu einer gleichmäßigeren finanziellen Belastung der Vereine führen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Einnahmen wie folgt zu verwenden:
· Erhöhung der pauschalen Jugendförderung
· Erhöhung der Zuwendungen im Betriebskostenbereich an Vereine mit vereinseigenen Anlagen
· Sanierung von städtischen Sportstätten
· Konsolidierung des Haushaltes
Der genaue Verteilungsschlüssel für die einzelnen Ziele soll erst festgelegt werden, wenn die genaue Höhe der Einnahmen bekannt ist.
Um die einzelnen Positionen im Haushalt 2007 veranschlagen zu können, wird die Verwaltung zunächst folgende vorläufige Verteilung vornehmen:
Haushaltsjahr 2007
Geschätzte Einnahmen 80.000 €
Davon für
Erhöhung Betriebskostenzuwendungen an Vereine 10.000 €
Erhöhung Jugendförderung 10.000 €
Sanierung städtischer Sportstätten 10.000 €
Konsolidierung des Haushaltes 50.000 €
Die geschätzten Einnahmen sind Nettoeinnahmen und bereits um die voraussichtlich abzuführende Umsatzsteuer bereinigt. Da zu erwarten ist, dass vereinzelt Vereine bisher belegte Sportstättenzeiten zurückgeben, wurden die bis dato ermittelten Belegungszahlen der Sportstätten um 20% verringert.