Betreff
Antrag vom FC Eintracht Rheine e.V.:
Gewährung einer Zuwendung zur Instandsetzung des Bandensystems auf dem Hauptplatz der Sportanlage Delsen
Vorlage
098/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem FC Eintracht Rheine e.V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 29.278,73€ zur Instandsetzung des Bandensystems auf dem Hauptplatz der Sportanlage Delsen zu gewähren.


Begründung:

 

§   Gemäß Nr. 7.2 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000,00€ der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

§   Der Zuschussantrag ist am 29. September 2016 fristgerecht beim Sportservice eingegangen (siehe Anlage). Ein zweiter Kostenvoranschlag wurde im Dezember 2016 nachgereicht. 

§   Der Antrag entspricht den grundsätzlichen formalen Sportförderrichtlinien. Auch die im Antrag nicht extra aufgeführten Vereinsbeiträge entsprechen den geforderten Mindestmitgliedsbeiträgen.

§   Seitens der Technischen Betriebe wurde eine baufachliche Stellungnahme eingeholt: Die eingereichten Vergleichsangebote sowie die Notwendigkeit der Maßnahme wurden positiv beurteilt.

§   Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband bestehen auch aus sportfachlicher Sicht keine Bedenken. Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung im Antrag sowie den eingereichten Fotos verwiesen (siehe Anlage).

§   Der FC Eintracht Rheine hat aktuell 815 Mitglieder, davon 670 unter 60-jährige (Bemessungsgröße für den Jugendanteil) und 322 Jugendliche.

§   Da der aktuelle Kinder- und Jugendanteil mindestens 40% beträgt (48%) könnte die Maximalförderung in Höhe von 70% gewährt werden.

§   Eine Nettoförderung (der FC Eintracht Rheine ist vorsteuerabzugsberechtigt) nach Ziffer 7.4 der Sportförderrichtlinien wäre auf Grundlage des günstigeren Angebotes i. H. v. 29.278,73€ möglich.

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

 


Anlagen:

 

Antrag FC Eintracht Rheine Zuwendung Bandensystem