Gewährung einer Zuwendung zur Instandsetzung des Bandensystems auf dem Hauptplatz der Sportanlage Delsen
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss
beschließt, dem FC Eintracht Rheine e.V. eine Zuwendung in Höhe von maximal
29.278,73€ zur Instandsetzung des Bandensystems auf dem Hauptplatz der
Sportanlage Delsen zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 7.2 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000,00€ der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.
§ Der Zuschussantrag ist am 29. September 2016 fristgerecht beim Sportservice eingegangen (siehe Anlage). Ein zweiter Kostenvoranschlag wurde im Dezember 2016 nachgereicht.
§ Der Antrag entspricht den grundsätzlichen formalen Sportförderrichtlinien. Auch die im Antrag nicht extra aufgeführten Vereinsbeiträge entsprechen den geforderten Mindestmitgliedsbeiträgen.
§ Seitens der Technischen Betriebe wurde eine baufachliche Stellungnahme eingeholt: Die eingereichten Vergleichsangebote sowie die Notwendigkeit der Maßnahme wurden positiv beurteilt.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband bestehen auch aus sportfachlicher Sicht keine Bedenken. Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung im Antrag sowie den eingereichten Fotos verwiesen (siehe Anlage).
§ Der FC Eintracht Rheine hat aktuell 815 Mitglieder, davon 670 unter 60-jährige (Bemessungsgröße für den Jugendanteil) und 322 Jugendliche.
§ Da der aktuelle Kinder- und Jugendanteil mindestens 40% beträgt (48%) könnte die Maximalförderung in Höhe von 70% gewährt werden.
§ Eine Nettoförderung (der FC Eintracht Rheine ist vorsteuerabzugsberechtigt) nach Ziffer 7.4 der Sportförderrichtlinien wäre auf Grundlage des günstigeren Angebotes i. H. v. 29.278,73€ möglich.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag
wird gebeten.
Anlagen:
Antrag FC Eintracht Rheine Zuwendung Bandensystem