Gewährung einer Zuwendung zur Errichtung (Ersatz) eines Ballfangzaunes
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, dem SC Altenrheine e.V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 6.122,00€ zur Errichtung eines Ballfangzauns (Ersatzbau) auf dem Nebenplatz der Sportanlage zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 7.2 der Sportförderrichtlinien
entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000,00€ der Fachausschuss über die
Förderfähigkeit.
§ Der Zuschussantrag ist am
30. Mai 2016 fristgerecht beim Sportservice eingegangen (siehe Anlage).
§ Der Antrag entspricht den
grundsätzlichen formalen Sportförderrichtlinien.
§ Seitens der Technischen
Betriebe wurde eine baufachliche Stellungnahme eingeholt: Die eingereichten
Vergleichsangebote sowie die Notwendigkeit der Maßnahme wurden positiv
beurteilt.
§ Im
Einvernehmen mit dem Stadtsportverband bestehen auch aus sportfachlicher Sicht
keine Bedenken. Hinsichtlich
der Notwendigkeit wird auf die Begründung im Antrag verwiesen (siehe Anlage).
§ Da der aktuelle Kinder- und
Jugendanteil mindestens 40% beträgt (41,94%) könnte die Maximalförderung in Höhe
von 70% gewährt werden.
§
Eine Förderung nach Ziffer 7.4 der Sportförderrichtlinien
wäre auf Grundlage des günstigeren Angebotes i. H. v. 6.122,00€ möglich.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird
gebeten.
Anlagen:
Antrag SC Altenrheine Zuwendung Ballfangzaun