Anerkennung von Pachtzahlungen als Betriebskosten
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss stellt fest,
dass die im Antrag des Reit- und Fahrvereins Wadelheim Rheine e.V dargelegten Pachtkosten als Teil der förderfähigen
Betriebskosten zu sehen sind.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 1.1 der
Sportförderrichtlinien können Betriebskosten vereinseigener Sportanlagen je
nach Anteil jugendlicher Vereinsmitglieder bis zu einem Maximalförderprozentsatz von 25% gefördert
werden.
§ Über die Bewilligung von
Pacht- und Mietzuschüssen entscheidet grundsätzlich der Fachausschuss. Dabei
werden sie nur anerkannt, wenn sie vor Ihrer Entstehung beim Sportservice
beantragt werden, und ihre Notwendigkeit und Angemessenheit vom
Stadtsportverband und Fachausschuss festgestellt wurden.
§ Der bisherige Pachtvertrag
sieht für das Grundstück, auf dem die Reithalle des Vereins 1970 errichtet
wurde, eine pachtfreie Nutzung bis zum 1. August 2017 vor. Zum 1. August soll
für das 6.400 m² große Grundstück jetzt eine Pacht von 800€/jährlich gezahlt
werden.
§ Eine Änderung (Ausweitung)
der Pachtfläche ist mit der Änderung nicht verbunden; es wird der aktuell
vorhandene Bedarf für die Zukunft gesichert.
§ Der Zuschussantrag ist am
16. Februar 2017, also vor der Entstehung, eingegangen (siehe Anlage). Die
Angemessenheit und Notwendigkeit der zukünftigen Pachtzahlung wird auch aus
Sicht des Stadtsportverbandes gesehen.
§
Eine Einbeziehung der Pachtkosten in die förderfähigen
Betriebsgesamtkosten wäre somit möglich.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird
gebeten.
Anlagen:
Antrag RUF Wadelheim Rheine Pachtzuschuss