Betreff
Antrag vom Reit- und Fahrverein Wadelheim e.V.:
Anerkennung von Pachtzahlungen als Betriebskosten
Vorlage
101/17
Aktenzeichen
BM - 0.2 - schr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss stellt fest, dass die im Antrag des Reit- und Fahrvereins Wadelheim Rheine e.V dargelegten Pachtkosten als Teil der förderfähigen Betriebskosten zu sehen sind.

 


Begründung:

 

§   Gemäß Nr. 1.1 der Sportförderrichtlinien können Betriebskosten vereinseigener Sportanlagen je nach Anteil jugendlicher Vereinsmitglieder bis zu einem  Maximalförderprozentsatz von 25% gefördert werden.

§   Über die Bewilligung von Pacht- und Mietzuschüssen entscheidet grundsätzlich der Fachausschuss. Dabei werden sie nur anerkannt, wenn sie vor Ihrer Entstehung beim Sportservice beantragt werden, und ihre Notwendigkeit und Angemessenheit vom Stadtsportverband und Fachausschuss festgestellt wurden.

§   Der bisherige Pachtvertrag sieht für das Grundstück, auf dem die Reithalle des Vereins 1970 errichtet wurde, eine pachtfreie Nutzung bis zum 1. August 2017 vor. Zum 1. August soll für das 6.400 m² große Grundstück jetzt eine Pacht von 800€/jährlich gezahlt werden.

§   Eine Änderung (Ausweitung) der Pachtfläche ist mit der Änderung nicht verbunden; es wird der aktuell vorhandene Bedarf für die Zukunft gesichert.

§   Der Zuschussantrag ist am 16. Februar 2017, also vor der Entstehung, eingegangen (siehe Anlage). Die Angemessenheit und Notwendigkeit der zukünftigen Pachtzahlung wird auch aus Sicht des Stadtsportverbandes gesehen.

§   Eine Einbeziehung der Pachtkosten in die förderfähigen Betriebsgesamtkosten wäre somit möglich.

 

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.

 


Anlagen:

Antrag RUF Wadelheim Rheine Pachtzuschuss