Gewährung einer Zuwendung zur Grundsanierung von zwei Tennisplätzen
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, dem ETuS Rheine e.V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 14.459,88€ zur Grundsanierung von zwei Tennisplätzen (Plätze 3+4) zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 7.2 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000,00€ der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.
§ Der Antrag vom Verein datiert vom 5.09.2016 und wurde vollständig inklusive zweier Kostenvoranschläge eingereicht.
§ Der Antrag entspricht den grundsätzlichen formalen Sportförderrichtlinien.
§ Seitens der Technischen Betriebe wurde eine baufachliche Stellungnahme eingeholt: Die eingereichten Vergleichsangebote sowie die Notwendigkeit der Maßnahme wurden positiv beurteilt.
§ Die Instandsetzung der Tennisplätze ist im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband auch aus sportfachlicher Sicht (Aufrechterhaltung des Spielbetriebs) erforderlich. Auch der Bedarf ist gegeben: Die Tennisabteilung des Vereins hat aktuell 121 Mitglieder und dadurch Anspruch auf ein jährliche Pflegekostenzuwendung für zwei Plätze. Der Verein hat in den vergangenen 8 Jahren keine städtischen Zuwendungen für ähnliche Vorhaben erhalten.
§ Die Grundsanierung kann nur durch eine Bezuschussung der Stadt Rheine ermöglicht werden. Sie hat keine Auswirkungen auf zukünftige Haushalte der Stadt Rheine.
§ Da der aktuelle Kinder- und Jugendanteil mindestens 40% beträgt (52,6%) könnte die Maximalförderung in Höhe von 70% gewährt werden.
§ Eine Bruttoförderung nach Ziffer 7.4 der Sportförderrichtlinien wäre auf Grundlage des günstigeren Angebotes i. H. v. 14.459,88€ möglich.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag
wird gebeten.
Anlagen:
Antrag ETUS Rheine Sanierung
Tennisplätze