im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: " Wohnpark Dutum Teil E"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II.Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu
I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der
Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I – Vorlagenbegründung
aufgeführten Abwägungen.
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Der Bauausschuss beschließt
für den Ausbau der "Irmtraud-Morgner-Straße“
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E, Kennwort: "Wohnpark
Dutum- Teil E" folgendes Bauprogramm:
Irmtraud-Morgner-Straße
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a)
Befahrbarer Bereich:
Pflasterung eines niveaugleichen
verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle,
bestehend aus einer 4,00 m bis 6,00 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem
Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bk 0.3 nach RStO 12
b) Parken:
Pflasterung von 2,00 m breiten Parkständen
(Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
c) Begrünung:
-
Anlegung
von 2,00 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaum- bzw. Strauchpflanzung und mit
Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche
Einfassung
der Grünbeete mit Rundborden r=9 cm
-
Anlegung
von 1,00 m breiten Grünstreifen (nahe Radweg)
d) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen
und 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen
Mischwasserkanal
e)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0m
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung von der Irmtraud-Morgner-Straße hat in der Zeit vom 07.02.2017 bis zum 22.02.2017 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 3 Anlieger erschienen. Es wurde 3 Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlage Nr. 1.1 bis 1.3 beigefügt.
1.1.1 Eingabe:
Wegfall des Stellplatzes (zwischen Grünbeet und
Leuchte vor Haus 8)
Abwägung
zu 1.1.1:
Von Anliegerseite wird der Wegfall eines
Stellplatzes vor dem Grundstück von Haus Nr. 8 gewünscht, um für ein später
geplantes Haus (zwischen Haus Nr. 8 und 12) die Zufahrt zu ermöglichen. Die
Zufahrt soll vorzugsweise südöstlich liegen.
Da eine Wohnhausbebauung hier möglich ist, schlägt die Verwaltung vor, den rechten Stellplatz entfallen zu lassen, um so eine spätere Zufahrt zu ermöglichen.
Abwägungsbeschluss zu 1.1.1:
Der Bauausschuss beschließt, den östlichen Stellplatz vor Haus Nr. 8 wegfallen zu lassen.
1.1.2 Eingabe:
Kein
Einverständnis mit den geplanten Leuchtentypen
Abwägung
zu 1.1.2:
Ein Anlieger befürchtet, dass sich durch die
geplanten Leuchtentypen mit einem 6m hohen Mast die Blendung verstärkt und ist
mit der Planung nicht einverstanden.
Der Einsatz von 6 Meter hohen Leuchten führt zu einer geringeren Blendung gegenüber 4,5 Meter hohen Leuchten, da die Leuchtpunkte oberhalb des Blickfeldes des Autofahrers oder Fußgängers liegen. Zudem entsteht ein breiterer Lichtkegel, so dass die Abstände der Leuchten vergrößert und die Wattzahl deutlich verringert werden kann.
Abwägungsbeschluss zu 1.1.2:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
1.2.1 Eingabe:
Bepflanzungswunsch
Straßenhöhe senken
Abwägung
zu 1.2.1:
Ein Anlieger wünscht im Falle einer
Verlegung der Beete gegenüber von Haus Nr. 7 auf seine Straßenseite, dass im
Grünbeet der Baum entfällt. Ferner wird gewünscht, die Ausbauhöhen an seiner
Grenze insbesondere im Zugangsbereich zu senken.
Aufgrund von Leitungen im nördlichen Straßenbereich, wird seitens der Versorgungsunternehmen darum gebeten, vor Haus Nr. 8-12 die zwei Baumstandorte entfallen zu lassen. Die Verwaltung sieht daher vor, dort Felsenbirnensträucher einzuplanen.
Um die Straßenhöhe vor Haus Nr. 7 - soweit wie technisch möglich - zu senken, wird die Rinne nach Süden verlegt. Das geplante Grünbeet vor Haus Nr. 12 bleibt auf der Nordseite bestehen.
Abwägungsbeschluss zu 1.2.1:
Der Bauausschuss nimmt die Anliegerwünsche zur Kenntnis.
1.2.2 Eingabe (mündlich):
Verschiebung der
geplanten Leuchte vor Haus Nr. 7
Abwägung
zu 1.2.2:
Von Anliegerseite wird um Verschiebung der
Leuchte vor Haus Nr. 7 in östliche Richtung gebeten, um die angrenzende Mauer
besser reinigen/streichen zu können.
Seitens der Verwaltung steht einer Verschiebung um etwa 1-2m in östliche Richtung nichts entgegen. Die Änderung ist in die Planung übernommen worden.
Abwägungsbeschluss zu 1.2.2:
Der Bauausschuss beschließt, die geplante Leuchte vor Haus Nr. 7 um 1-2 m in östliche Richtung zu verschieben.
1.3 Eingabe:
Bepflanzungswunsch
Straßenhöhe
anheben
Abwägung
zu 1.3:
Ein Anlieger wünscht, dass das Grünbeet vor
Haus Nr. 12 im Falle des Wegfalls des
Baumes mit einem vogelfreundlichen Strauch bepflanzt wird.
Weiterhin wird eine leichte Anhebung der
Straßenhöhe im Zugangs- und Zufahrtsbereich gewünscht.
Aufgrund von Leitungen im nördlichen Straßenbereich, wird seitens der Versorgungsunternehmen darum gebeten, vor Haus Nr. 8-12 die zwei Baumstandorte entfallen zu lassen. Die Verwaltung sieht daher vor, dort Felsenbirnensträucher einzuplanen. Eine Anhebung der Straßenhöhen wird, soweit technisch möglich, durch die Verlegung der Rinne auf die südliche Seite erzielt.
Abwägungsbeschluss zu 1.3:
Der Bauausschuss nimmt die Anliegerwünsche zur Kenntnis.
Zu II:
Festlegung des Bauprogramms
Irmtraud-Morgner-Straße
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Die an der Irmtraud-Morgner-Straße angrenzenden Flächen sind inzwischen fast alle bebaut. Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereichen. Die kurzen Farbflächen bewirken eine optische Verkürzung der Straße und fördern so eine Bremswirkung.
Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt. Zur Begrünung und Einengung der Fahrbahn werden Grünbeete mit Baum- bzw. Strauchbepflanzung angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Licht-punkthöhe von 6,0 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.
Anlagen:
Anlage 1.1 – 1.3: Eingaben
Anlage 2: Lageplan der Abwägung