Betreff
Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine GmbH - Zuführung zur Kapitalrücklage
Vorlage
111/17
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH einen Betrag in Höhe von 1,0 Mio. Euro zuzuführen.


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 zur finanziellen Absicherung von zwei Projekten (Errichtung einer Kindertagesstätte am Deisterweg und von Mehrfamilienhäusern an der Gisele-Freund-Straße) eine Erhöhung des Stammkapitals der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH um 1,5 Mio. Euro beschlossen (Vorlage Nr. 388/15).

 

Um die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft weiter zu verbessern, soll diese im neuentstehenden Wohngebiet Bergstraße/Sandkampstraße als Investor für eine viergruppige Kindertagesstätte auftreten. Um eine wirtschaftliche Ausgestaltung der Finanzierung dieser Investition sicherzustellen, ist es erforderlich, dass die Gesamtinvestition durch eine Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 1,0 Mio. Euro abgesichert wird.

 

Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2017 vorbehaltlich einer Aufstockung des Eigenkapitals durch die Stadt Rheine um 1,0 Mio. Euro den Ankauf einen entsprechenden Grundstücks beschlossen.

 

Die im Dezember 2015 erfolgte Erhöhung des Stammkapitals erfolgte vor dem Hintergrund, dass zur Finanzierung der Mehrfamilienhäuser an der Gisele-Freund-Straße gegenüber der finanzierenden NRW.Bank entsprechende Eigenmittel nachgewiesen werden mussten. Das wirkungsvollste Mittel in diesem Zusammenhang ist eine Erhöhung des Stammkapitals, welche zu einem besseren Banken-Rating führt.

 

Für die aktuell geplante Baumaßnahme kann auf eine Erhöhung des Stammkapitals, wodurch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages verbunden mit einer notariellen Beurkundung und Eintragung im Handelsregister erforderlich ist, verzichtet werden.