Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH einen Betrag in Höhe von 1,0 Mio. Euro zuzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 zur finanziellen Absicherung von zwei Projekten (Errichtung einer Kindertagesstätte am Deisterweg und von Mehrfamilienhäusern an der Gisele-Freund-Straße) eine Erhöhung des Stammkapitals der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH um 1,5 Mio. Euro beschlossen (Vorlage Nr. 388/15).
Um die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft weiter zu
verbessern, soll diese im neuentstehenden Wohngebiet Bergstraße/Sandkampstraße
als Investor für eine viergruppige Kindertagesstätte auftreten. Um eine
wirtschaftliche Ausgestaltung der Finanzierung dieser Investition
sicherzustellen, ist es erforderlich, dass die Gesamtinvestition durch eine
Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 1,0 Mio. Euro abgesichert wird.
Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine hat in
seiner Sitzung am 15. Februar 2017 vorbehaltlich einer Aufstockung des Eigenkapitals
durch die Stadt Rheine um 1,0 Mio. Euro den Ankauf einen entsprechenden
Grundstücks beschlossen.
Die im Dezember 2015 erfolgte Erhöhung des Stammkapitals erfolgte vor dem Hintergrund, dass zur Finanzierung der Mehrfamilienhäuser an der Gisele-Freund-Straße gegenüber der finanzierenden NRW.Bank entsprechende Eigenmittel nachgewiesen werden mussten. Das wirkungsvollste Mittel in diesem Zusammenhang ist eine Erhöhung des Stammkapitals, welche zu einem besseren Banken-Rating führt.
Für die aktuell geplante Baumaßnahme kann auf eine Erhöhung des Stammkapitals, wodurch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages verbunden mit einer notariellen Beurkundung und Eintragung im Handelsregister erforderlich ist, verzichtet werden.