Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 zur Kenntnis und leitet ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weiter.
Begründung:
Nach § 95 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) hat die Gemeinde zum Schluss
eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.
Nach § 95 Abs. 3 GO
stellt der Kämmerer den Entwurf des Jahresabschlusses auf, der vom Bürgermeister
bestätigt wird. Der Jahresabschluss ist innerhalb der ersten drei Monate nach
Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Rat zur Feststellung
(Beschlussfassung) zuzuleiten.
Der Entwurf des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2016 wurde entsprechend § 95 f GO unter Beachtung
der Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) am 24. März 2017 vom
Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Mit dieser Vorlage wird
der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Rheine gem. § 95 Abs. 3 GO dem Rat
der Stadt zur Feststellung zugeleitet. Vor der Feststellung durch den Rat gem.
§ 96 Abs. 1 GO hat der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 101 GO den Jahresabschluss
zu prüfen.
Der Jahresabschluss
ist entsprechend den Bestimmungen der GemHVO gegliedert; er besteht gem. § 37
GemHVO aus
·
der
Ergebnisrechnung,
·
der
Finanzrechnung,
·
den
Teilrechnungen,
·
der
Bilanz und
·
dem
Anhang
Dem Jahresabschluss
ist ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beigefügt.
Im Anhang zum Jahresabschluss
werden zu den einzelnen Bilanzposten und den Positionen der Ergebnisrechnung die
verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und erläutert sowie
Haftungsverhältnisse der Verbindlichkeiten erklärt. Dem Anhang ist eine
Übersicht über Rückstellungen gem. § 44 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO und ein
Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach §§
45 und 47 GemHVO beigefügt.
Der Lagebericht zum Jahresabschluss
soll einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse aus der Aufstellung des Jahresabschlusses
geben und so gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermittelt wird. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher,
die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat
der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen
Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. Auch
ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde sowie
auf Sachverhalte einzugehen, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle
Verpflichtungen ergeben können.
Der Jahresabschluss
und der Anhang vermitteln ein Bild der tatsächlichen Verhältnisse der
Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Rheine zum Stichtag 31. Dezember 2016.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf des Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016