Betreff
Ausbau der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege (53014-529)
Offenlage
Vorlage
126/17
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Baumaßnahme „Industriestraße von Haus Nr. 25  (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege“ zur Kenntnis und beschließt die Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

 

  Die Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege befindet sich im Bereich der beitragsrechtlichen Anlage im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 70 M „Elter Straße“. 

 

 Von den beiden Anschlussteilen befindet sich der nördliche Anschlussteil ebenfalls im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 70 M „Elter Straße“. Der südliche Anschlussteil Kreuzungsbereich Industriestraße/Neue Stiege bis zum Bahnübergang ist unbeplant.

 

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

 

Die Industriestraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Haupterschließungsstraße eingestuft.

       

 

 

 

3.    Aussage zur derzeitigen Situation/Bestand:

 

       

Zurzeit ist die Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege mit einer ca. 6,00 m breiten Fahrbahn, Entwässerungsrinnen, einer überwiegend beidseitigen Hochbordanlage und Beleuchtungseinrichtungen ausgestattet.

 

Die Gehwege sind größtenteils lediglich mit einer wassergebundenen Decke  befestigt.

 

Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie besteht aus verschiedenen Materialien und weist im gesamten Bereich Ausbesserungsstellen auf. Die Fahrbahndecke zeigt an vielen Stellen Längs- und Querrisse in unterschiedlichem Umfang. Gerade in den Nahtbereichen der Ausbesserungsflächen befinden sich Risse in größerer Anzahl und Ausdehnung, die sich an einigen Stellen bereits zu Aufbrüchen ausgeweitet haben.

 

Die Hochbordanlage ist zum Teil beschädigt (abgeschlagene Kanten oder ganz abgänig). Es fehlen Absenkungen an einigen Zufahrten und Garagen. An der Südseite der Industriestraße im Bereich von der Straßeninsel vor dem Bahnhof bis zur Hälfte des Platzes vor der Lagerhalle ist die Bordanlage nicht vorhanden.

 

Die Beleuchtung erfolgt zurzeit durch 5 Peitschenmastleuchten, Lichtpunkthöhe 7,50 m, mit einem Abstand von bis zu 80 m.

 

Der nicht zum Ausbau stehende Abschnitt von Haus Nr. 25 bis Dechant-Römer-Straße ist 1974 bereits erneuert worden.

 

Aus technischen Gründen besteht die Notwendigkeit, den Ausbau der Industriestraße über den Bereich der beitragsrechtlichen Anlage hinaus fortzuführen.

 

Im nördlichen Anschlussbereich  wird aufgrund der  Zuschussmaßnahme Bahnhof Mesum der Gehweg zusammen mit Hochbord und Rinne ausgetauscht. Als Folgemaßnahme ist der Asphalt auszutauschen.  Da die Verbesserung der Industriestraße  bereits vor über 40 Jahren erfolgte, ist davon auszugehen, dass beim Ausbau der Asphalts auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Rinne und der Hochbord abgänig sind und neben diesen beiden Gewerken auch der Gehweg erneuert werden muss.

 

Die Leuchte vor Haus Nr. 25 wird aufgrund der Erneuerung der Niederspannungskabel ebenfalls erneuert.

 

Der südliche Anschlussbereich Kreuzung Industriestraße/Neue Stiege bis zum Bahnübergang besteht aus verschiedenen Fahrbahnbelägen, u.a. auch Kopfsteinpflaster. Die Fahrbahn ist in schlechtem Zustand und weist ebenfalls Risse und Aufbrüche auf.

 

 

 

4.    Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

 

4.1 Fahrbahn und Knotenpunkte:

 

Die Fahrbahn der Industriestraße wird in einer Breite von 6,00 m angelegt. Im Bereich der Kurve vor dem ehemaligen Bahnhofsgebäude wird die Fahrbahn auf 7,40 aufgeweitet, um an den bereits verbesserten Teil der Industriestraße anzuschließen. Die Fahrbahn der Neuen Stiege hat eine Breite von ca. 5,50 m bis ca. 8,80 m.

 

Es ist ein Ausbau in der Belastungsklasse 1,8 nach RStO vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

4.2 Bordanlage:

 

Die Gehwege werden in einer Hochbordanlage eingefasst. In den Bereichen der Zufahrten und im Bereich der Kreuzung Neue Stiege wird die  Hochbordanlage auf 2 cm abgesenkt.

 

 

 

 

 

4.3 Gehwege:

 

Beidseitig der Fahrbahn werden die Gehwege in einer Breite von ca. 1,50 m bis ca. 2,40 m angelegt. Die unterschiedlichen Breiten der Gehwege resultieren aus den heute vorhandenen Grenzverläufen.

Als Belag für die Gehwege sind graue Betonsteinpflasterplatten vorgesehen. Die Zufahrten zu Grundstücken und Garagen werden in grauem Betonsteinpflaster hergestellt.

 

 

 

4.4. Ausstattung

 

Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, soll die vorhandene Beleuchtung entsprechend der Verkehrsbedeutung erneuert und verdichtet werden. Fahrbahnmarkierungen und die Verkehrsbeschilderung sind entsprechend dem geplanten Ausbau zu erneuern, bzw. anzupassen.

 

 

 

 

5. Grunderwerb:

 

Grunderwerb ist für diese Baumaßnahme nicht notwendig werden.

 

 

 

 

6. Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über eine 30 cm breite Entwässerungsrinne aus Betonsteinplatten (30/30/8) mit Abläufen und Anschluss an die vorhandene Kanalisation.

 

Die Kamerabefahrung des Mischwasserkanals wurde bereits durchgeführt. Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt zurzeit.

 

 

 

          

7. Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m ohne Ausleger vorgesehen.

Zusätzlich ist auch eine Verdichtung der Leuchtenstandorte geplant.

 

 

 

 

8. Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

 

 

9. Abrechnung der Ausbaukosten:

       

 

Die Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege war bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetztes 1961 fertiggestellt. 

Wie bereits oben ausgeführt, sind die Fahrbahn, Entwässerung und die Beleuchtung in einem schlechten Zustand und werden erneuert/verbessert, die Gehwege werden einheitlich plattiert, die Zufahrten gepflastert. Für die Erneuerung /Ver-besserung der Industriestraße werden von den Anliegern Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben. Die Höhe des Anteils der Anlieger an dem Aufwand richtet sich nach der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen und beträgt bei einer Haupterschließungsstraße für die Teileinrichtungen

Fahrbahn 50 %

Gehwege 70 %

Beleuchtung 50 %

Straßenentwässerung 50 %.

Die Anlieger wurden bereits über den beabsichtigten Ausbau und die damit verbundene Beitragspflicht im Februar 2017 informiert. Nach Beschluss des Bauausschusses über die Offenlage erhalten die Anlieger eine weitere Nachricht und eine vorläufige Berechnung des Beitrages für das beitragspflichtige Grundstück.

 

 

 

 

10. Ausbauzeitpunkt:

       

 Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des gesamten Planverfahrens –

 voraussichtlich im 3. Quartal 2017

 

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab