Offenlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt den Ausbauentwurf der Baumaßnahme „Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an
die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege“ zur
Kenntnis und beschließt die Offenlage in den Diensträumen der Technischen
Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan:
Die
Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an
die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege befindet
sich im Bereich der beitragsrechtlichen Anlage im rechtskräftigen Bebauungsplan
Nr. 70 M „Elter Straße“.
Von
den beiden Anschlussteilen befindet sich der nördliche Anschlussteil ebenfalls
im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 70 M „Elter Straße“. Der südliche Anschlussteil
Kreuzungsbereich Industriestraße/Neue Stiege bis zum Bahnübergang ist unbeplant.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die Industriestraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im
Straßennetz als Haupterschließungsstraße eingestuft.
3. Aussage zur derzeitigen
Situation/Bestand:
Zurzeit ist die
Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an
die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege mit einer
ca. 6,00 m breiten Fahrbahn, Entwässerungsrinnen, einer überwiegend beidseitigen
Hochbordanlage und Beleuchtungseinrichtungen ausgestattet.
Die Gehwege sind größtenteils
lediglich mit einer wassergebundenen Decke befestigt.
Die Fahrbahn
befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie besteht aus verschiedenen Materialien
und weist im gesamten Bereich Ausbesserungsstellen auf. Die Fahrbahndecke zeigt
an vielen Stellen Längs- und Querrisse in unterschiedlichem Umfang. Gerade in
den Nahtbereichen der Ausbesserungsflächen befinden sich Risse in größerer
Anzahl und Ausdehnung, die sich an einigen Stellen bereits zu Aufbrüchen
ausgeweitet haben.
Die Hochbordanlage
ist zum Teil beschädigt (abgeschlagene Kanten oder ganz abgänig). Es fehlen
Absenkungen an einigen Zufahrten und Garagen. An der Südseite der Industriestraße
im Bereich von der Straßeninsel vor dem Bahnhof bis zur Hälfte des Platzes vor
der Lagerhalle ist die Bordanlage nicht vorhanden.
Die Beleuchtung
erfolgt zurzeit durch 5 Peitschenmastleuchten, Lichtpunkthöhe 7,50 m, mit einem
Abstand von bis zu 80 m.
Der nicht zum Ausbau
stehende Abschnitt von Haus Nr. 25 bis Dechant-Römer-Straße ist 1974 bereits
erneuert worden.
Aus
technischen Gründen besteht die Notwendigkeit, den Ausbau der Industriestraße
über den Bereich der beitragsrechtlichen Anlage hinaus fortzuführen.
Im
nördlichen Anschlussbereich wird aufgrund der Zuschussmaßnahme Bahnhof
Mesum der Gehweg zusammen mit Hochbord und Rinne ausgetauscht. Als Folgemaßnahme
ist der Asphalt auszutauschen. Da die Verbesserung der Industriestraße
bereits vor über 40 Jahren erfolgte, ist davon auszugehen, dass beim
Ausbau der Asphalts auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Rinne und der
Hochbord abgänig sind und neben diesen beiden Gewerken auch der Gehweg erneuert
werden muss.
Die
Leuchte vor Haus Nr. 25 wird aufgrund der Erneuerung der Niederspannungskabel
ebenfalls erneuert.
Der
südliche Anschlussbereich Kreuzung Industriestraße/Neue Stiege bis zum
Bahnübergang besteht aus verschiedenen Fahrbahnbelägen, u.a. auch Kopfsteinpflaster.
Die Fahrbahn ist in schlechtem Zustand und weist ebenfalls Risse und Aufbrüche
auf.
4. Notwendige Breiten der einzelnen
Ausbauabschnitte:
4.1 Fahrbahn und Knotenpunkte:
Die Fahrbahn der
Industriestraße wird in einer Breite von 6,00 m angelegt. Im Bereich der Kurve vor dem ehemaligen
Bahnhofsgebäude wird die Fahrbahn auf 7,40 aufgeweitet, um an den bereits
verbesserten Teil der Industriestraße anzuschließen. Die Fahrbahn der Neuen
Stiege hat eine Breite von ca. 5,50 m bis ca. 8,80 m.
Es ist ein Ausbau in
der Belastungsklasse 1,8 nach RStO vorgesehen.
4.2 Bordanlage:
Die Gehwege werden
in einer Hochbordanlage eingefasst. In den Bereichen der Zufahrten und im
Bereich der Kreuzung Neue Stiege wird die
Hochbordanlage auf 2 cm abgesenkt.
4.3 Gehwege:
Beidseitig der
Fahrbahn werden die Gehwege in einer Breite von ca. 1,50 m bis ca. 2,40 m
angelegt. Die unterschiedlichen Breiten der Gehwege resultieren aus den heute
vorhandenen Grenzverläufen.
Als Belag für die
Gehwege sind graue Betonsteinpflasterplatten vorgesehen. Die Zufahrten zu
Grundstücken und Garagen werden in grauem Betonsteinpflaster hergestellt.
4.4. Ausstattung
Um die Sicherheit
der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, soll die vorhandene Beleuchtung
entsprechend der Verkehrsbedeutung erneuert und verdichtet werden.
Fahrbahnmarkierungen und die Verkehrsbeschilderung sind entsprechend dem geplanten
Ausbau zu erneuern, bzw. anzupassen.
5. Grunderwerb:
Grunderwerb ist für
diese Baumaßnahme nicht notwendig werden.
6. Entwässerung:
Die
Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über eine 30 cm breite
Entwässerungsrinne aus Betonsteinplatten (30/30/8) mit Abläufen und Anschluss
an die vorhandene Kanalisation.
Die
Kamerabefahrung des Mischwasserkanals wurde bereits durchgeführt. Die Auswertung
der Ergebnisse erfolgt zurzeit.
7. Beleuchtung:
Es
ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m ohne Ausleger
vorgesehen.
Zusätzlich
ist auch eine Verdichtung der Leuchtenstandorte geplant.
8. Bürgerbeteiligung:
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern
Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
9. Abrechnung
der Ausbaukosten:
Die Industriestraße
von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974
verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege war bei Inkrafttreten des
Bundesbaugesetztes 1961 fertiggestellt.
Wie bereits oben
ausgeführt, sind die Fahrbahn, Entwässerung und die Beleuchtung in einem
schlechten Zustand und werden erneuert/verbessert, die Gehwege werden einheitlich
plattiert, die Zufahrten gepflastert. Für die Erneuerung /Ver-besserung der
Industriestraße werden von den Anliegern Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz
erhoben. Die Höhe des Anteils der Anlieger an dem Aufwand richtet sich nach der
Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für
straßenbauliche Maßnahmen und beträgt bei einer Haupterschließungsstraße für
die Teileinrichtungen
Fahrbahn 50 %
Gehwege 70 %
Beleuchtung 50 %
Straßenentwässerung
50 %.
Die Anlieger wurden
bereits über den beabsichtigten Ausbau und die damit verbundene Beitragspflicht
im Februar 2017 informiert. Nach Beschluss des Bauausschusses über die
Offenlage erhalten die Anlieger eine weitere Nachricht und eine vorläufige
Berechnung des Beitrages für das beitragspflichtige Grundstück.
10.
Ausbauzeitpunkt:
Der Ausbau erfolgt - nach
Abschluss des gesamten Planverfahrens –
voraussichtlich im 3. Quartal 2017
Anlagen:
Lageplanverkleinerung ohne Maßstab