Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Benutzungs- und Gebührenordnung
für die Überlassung von Schulräumen, Schulhöfen und sonstigen Einrichtungen der
städtischen Schulen an Schulfremde.
Begründung:
Die Stadt
Rheine stellt interessierten Dritten (z. B. Vereinen, etc.) kostenpflichtig
Schulräume einschließlich deren Ausstattung für die Durchführung von außerschulischen
Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungs- und Übungsabenden zur Verfügung,
sofern öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die betrieblichen
Verhältnisse es zulassen.
Bei den
erhobenen Abgaben handelt es sich um Benutzungsgebühren, die gemäß § 4 Kommunalabgabengesetz
(KAG NRW) von Gemeinden für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben
werden können. Nach § 2 Abs. 1 S. 1 KAG NRW dürfen Abgaben nur auf Grund einer
Satzung erhoben werden.
Eine solche
Satzung besteht derzeit jedoch lediglich für den eigenständigen Bereich der
Vergabe von Turn-, Sport- und Gymnastikhallen sowie Stadien.
Unabhängig
davon ist aufgrund der geschilderten Rechtslage und um eine Vereinheitlichung
von Vergabemodalitäten, Benutzungsbestimmungen sowie der Gebührensätze zu erreichen, eine eigene Satzung für die
Vergabe von Schulräumlichkeiten erforderlich.
Ein
entsprechender Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Gegenüber dem
bisherigen Vorgehen, würden sich folgende Auswirkungen auf die schulfremden
Nutzer der Schulräumlichkeiten ergeben:
Gebührenerhöhung durch neue Staffelung
Verein |
Gebühr bisher |
Gebühren nach Satzung |
Bemerkungen |
Stadtgarde |
pauschal 500,00 € |
640,00 € |
Durchführung der
Westf. Meister-schaften im Kopernikus-Gymnasium (Nutzung von Klassenräumen
und Mensa) |
In der absolut überwiegenden Mehrheit der Fälle, bleibt die Gebührenhöhe für die Nutzer im Vergleich zum Status quo nahezu unverändert. Mehreinnahmen in größerem Maße werden daher nicht generiert und sind im Detail aufgrund des nur in Teilen prognostizierbaren Nutzerverhaltens schwer ermittelbar.
Beeinträchtigungen durch den
Ausschluss von religiösen Veranstaltungen, welche die Nutzung der
Schulräumlichkeiten als Kulturzentrum bzw. Kirche vorsehen oder diese Vermutung
nahe legen
Verein |
Bemerkungen |
Caritas-Bildungszentrum
für Pflege und Gesundheit |
Durchführung von Abschluss-Gottesdiensten in der Petri-Kirche |
Bei den Abschluss-Gottesdiensten der Caritas ist ein weiterer Rückgriff auf die Räumlichkeiten der Petrikirche ohnehin zweifelhaft. Da für die Nutzung der Petrikirche aufgrund der enormen Energiekosten keine Rabattierung vorgesehen ist, müsste das Caritas-Bildungszentrum mit der neuen Benutzungsordnung statt bisher 600,00 € nun 1.200,00 € bezahlen.
Beeinträchtigungen
durch den Ausschluss gewerblicher Veranstaltungen
Verein |
Bemerkungen |
Musikkolleg
Rheine |
Durchführung von Musikprojekten an verschiedenen Schulstandorten |
Im Ergebnis sind,
gemessen an der Menge der Nutzer und der verschiedenen Nutzungsarten, die
voraussichtlichen Auswirkungen der Satzung sehr gering.
Da die Satzung
lediglich die außerschulische Nutzung durch Dritte regelt, werden städtische
oder schulische Veranstaltungen (etwa Informationsveranstaltungen oder Abschlussgottesdienste)
hiervon nicht beeinträchtigt.
Anlagen:
Anlage 1:
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Überlassung von Schulräumen, Schulhöfen und sonstigen schulischen Einrichtungen der Stadt Rheine