Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Ausschreibungen der Trägerschaften für die Durchführung von Betreuungsangeboten an den bezeichneten offenen Ganztagsschulen in Rheine zur Kenntnis.
Begründung:
Zum
Schuljahr 2016/2017 wurden an sieben Rheiner Grundschulen die Trägerschaften
für die OGS-Betreuung neu ausgeschrieben. Dabei wurden einheitliche Standards
definiert, um die Qualität der Betreuung zu fixieren und eine Vergleichbarkeit
der verschiedenen Betreuungsstandorte herzustellen. Nach einer kurzen Gewöhnungsphase
kann von Seiten der OGS-Träger, der Schulverwaltung, den Schulleitungen und der
Elternschaft ein fast durchweg positives Fazit zum letzten Ausschreibungsdurchgang
und dessen Auswirkungen gezogen werden.
Dennoch
war dies der bislang erste Ausschreibungsdurchgang der Stadt Rheine im
Betreuungsbereich, wodurch sich an bestimmten Stellen noch Optimierungsbedarfe
ergaben. Aus diesem Grunde wurde das Ausschreibungsverfahren für die restlichen
OGS-Schulen für ein Jahr ausgesetzt, um dem neuen Vertragswerk einen Durchlauf
zu ermöglichen und dabei ein Maximum an Feedback zu erhalten.
Der
nächste Ausschreibungsdurchgang ist nun für Herbst 2017 angesetzt. Betroffen
sind die Annetteschule, die Edith-Stein-Schule, die Franziskusschule Mesum, die
Ludgerusschule Schotthock sowie die Michaelschule. Damit wären dann alle
OGS-Schulen der Stadt Rheine ausgeschrieben, sodass die Mindeststandards für
die Betreuung an allen Schulen einheitlich gelten.
Die
ausgeschriebenen Verträge sollen dann ab dem 01.08.2018 in Kraft treten, mit
einer Vertragslaufzeit von mind. vier Jahren. Dies gibt den Trägern mehr Zeit,
ihre pädagogischen Konzeptionen an den Schulen aufzubauen und zu
implementieren.
Inhaltlich
orientieren sich die Ausschreibungsunterlagen stark am letzten Ausschreibungsdurchgang,
mit kleineren Modifizierungen. Erwähnenswert ist an dieser Stelle insbesondere
das angepasste Wertungsverfahren. In der Vergangenheit wurde im
Leistungsverzeichnis ein Mindeststandard definiert, der vom Bieter zum besten
Preis erfüllt werden musste. Diese Grundsystematik wurde übernommen, jedoch mit
einer deutlich größeren Fokussierung auf pädagogische Aspekte. Der Preis
bestimmt nun lediglich noch zu 30 Prozent, wer den Zuschlag erhält. Die restlichen
70 Prozent verteilen sich auf pädagogische Qualitätskriterien, die die zumeist
eher formalen Mindeststandards des Leistungsverzeichnisses sinnvoll ergänzen.
Im
Bereich des Preises wurden Festbeträge und Obergrenzen definiert. Letztere können
bei Angebotsabgabe auch vom Bieter unterschritten werden. Dies erhöht die
Kalkulierbarkeit der voraussichtlichen maximalen Betreuungskosten enorm. Weiterhin
wurden in diesem Zusammenhang auch die für die Betreuung gewährten Gelder
erhöht, sowie jährliche Steigerungsraten festgelegt, um die Rahmenbedingungen
für ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot zu schaffen.
Hinsichtlich
der Bewertung der Qualität der einzelnen Angebote, wird derzeit eine
Wertungsmatrix erstellt. Diese ist unterteilt in konzeptionelle Bausteine, die
sich wiederum in Qualitätsstandards und Konkretisierungen ausgliedern. Anhand
dieses Kriterienkataloges werden die Bieterangebote durchgesehen und
entsprechend bepunktet.
Als
Beispiel sei hier der konzeptionelle Baustein „Partizipation und Beteiligung“ genannt.
Dieser umfasst unter anderem den Qualitätsstandard „den Eltern und Kindern
steht eine umfassende und alltagsintegrierte Beteiligung bei der Gestaltung des
OGS Angebotes zur Verfügung“. Um hier eine transparente und objektive Wertbarkeit
zu ermöglichen, wird dieser Aspekt durch verschiedene Unterpunkte weiter
konkretisiert. So etwa durch die Frage, ob festgelegte institutionalisierte
Formen der Kinder- und Elternbeteiligung vorliegen. Träger mit eindeutigen und
schulspezifischen Konzepten werden auf diesem Wege getrennt von Bietern, die
lediglich oberflächliche Absichtserklärungen abgeben.
Nachdem die Ausschreibungsunterlagen im Entwurf in den nächsten Wochen fertig gestellt werden, erfolgt ebenfalls eine Beteiligung der Schulleitungen. Eine Beschlussvorlage zur definitiven Durchführung des Ausschreibungsverfahrens wird im September auf der Tagesordnung des Schulausschusses stehen.