Betreff
Auflösung des "Beirates der Berufskollegs Rheine" und Änderung des "Öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Auflösung des Vertragsverhältnisses über die Trägerschaft der Berufskollegs in Rheine"
Vorlage
135/17
Aktenzeichen
2.30/jü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss und Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.         Der Beirat des Berufskollegs Rheine wird aufgelöst.

 

2.         Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Auflösung des Vertragsverhältnisses über die            Trägerschaft der Berufskollegs in Rheine vom 30.09.2010 wird in dem Umfang         entsprechend geändert.

 

 


Begründung:

 

Im Zusammenhang mit dem Trägerwechsel der beiden Berufskollegs in Rheine von der Stadt Rheine auf den Kreis Steinfurt ist zwischen beiden Kommunen in § 4 des „Öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Auflösung des Vertragsverhältnisses über die Trägerschaft der Berufskollegs in Rheine“ vom 30.09.2010 die Errichtung eines Beirates mit dem Ziel der Stärkung der kooperativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit vereinbart worden.

Der Beirat hat keine Entscheidungskompetenzen, sondern ausschließlich eine beratende und empfehlende Funktion für die Entscheidungsgremien des Kreises Steinfurt. Dem Beirat gehören insgesamt 6 stimmberechtigte und 2 beratende Mitglieder an. Stimmberechtigt sind jeweils der Schuldezernent/ die Schuldezernentin, der Vorsitzende/die Vorsitzende des Schulausschusses und ein weiteres Mitglied des Schulausschusses der Stadt Rheine bzw. des Kreises Steinfurt. Beratende Mitglieder sind die Leiter der beiden Berufskollegs in Rheine. Durch die Stadt Rheine wurden mit Beschluss des Rates vom 11.10.2011 neben dem Schuldezernenten, Axel Linke,  die Ratsmitglieder Resi Nagelschmidt (Vertreterin Resi Overesch) und Udo Mollen ( Vertreterin Ulrike Stockel) als stimmberechtigte Mitglieder entsandt.

Seit Errichtung des Beirates hat sich nicht die Notwendigkeit ergeben, diesen einzuberufen. Alle größeren Maßnahmen der Schulen werden direkt in den politischen Gremien des Kreises Steinfurt beraten.

Auch für die politischen Gremien der Stadt Rheine sind die maßgeblichen Entscheidungen für die Berufskollegs öffentlich einsehbar. Außerdem besteht im Einzelfall, unabhängig von der Existenz eines Beirates, eine direkte Möglichkeit des Austausches zwischen der Stadt Rheine und dem Kreis Steinfurt.

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung im Einvernehmen mit den beiden Schulleitungen vor den Beirat aufzulösen und den Vertrag vom 30.09.2010 entsprechend zu ändern.

Eine gleichlautende Beschlussfassung wird ebenfalls beim Kreis Steinfurt angestrebt.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Auflösung des Vertragsverhältnisses                  über die Trägerschaft der Berufskollegs in Rheine vom 30.09.2010

 

Anlage 2: Änderungsvertrag