Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt die Richtlinie zur Förderung der Gestaltung von Fassaden (Fassadenprogramm) im Projekt Rahmenplan Innenstadt und nimmt die Anlagen zu dieser Richtlinie zur Kenntnis.


Begründung:

Die Stadt Rheine hat im Projekt „Rahmenplan Innenstadt“ für ein kommunales Programm zur Förderung der Gestaltung von Fassaden (Fassadenprogramm) Fördermittel in einer Höhe von insgesamt 390.000 € beantragt. Diese verteilen sich nach derzeitigem Antragsstand wie folgt:

 

  • in 2017 – 50.000 €

 

  • in 2018 – 110.000 €

 

  • in 2019 – 120.000 €

 

  • in 2020 – 110.000 €

 

Das Fassadenprogramm kann in o. g. Höhe aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde finanziert werden (max. 50% der Gesamtinvestitionen nach diesem Programm).

 

Voraussetzung ist, dass mind. 50% der Mittel von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern, Erbbauberechtigten oder Mieterinnen und Mietern mit schriftlichem Einverständnis des Eigentümers eingestellt werden.

 

In Summe sind somit Investitionen von insgesamt mind. 780.000 € möglich.

 

Die Stadt Rheine ist aufgrund des Förderbescheides verpflichtet, eine gemeindliche Richtlinie für die Maßnahme „Fassadenprogramm“ zu beschließen.

 

Die beigefügte Richtlinie zum Fassadenprogramm Rahmenplan Innenstadt mit den Anlagen und Merkblättern (siehe Anlagen) wurde im Produktbereich 5.1 Stadtplanung erarbeitet und in der Lenkungsgruppe Rahmenplan abgestimmt.

 

Im Grundsatz gilt:

 

Maßnahmen an straßenseitigen Fassaden im Geltungsbereich des Rahmenplanes Innenstadt sind förderfähig, wenn sie gemäß der Gestaltungssatzung der Stadt Rheine zulässig sind und zu einer nachhaltigen Verbesserung der städtebaulichen Situation führen.

 

Die Maßnahmen dürfen nicht aufgrund anderer Richtlinien oder Förderprogramme förderfähig sein (z. B. energetische Sanierungsmaßnahmen), die Kosten dürfen nicht refinanzierbar sein (z. B. durch Mieterhöhung), mit der Umsetzung darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

 

Die erforderlichen Regelungsdetails, Antragserfordernisse, Zuschusshöhen und Nachweisführungen sind dem als Anlage dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Richtlinie sowie dem Antragsformular und erläuternden Merkblatt zu entnehmen, ebenso der geplante Verfahrensablauf zur Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse.

 

Hier ist – aufgrund der Verknüpfung mit der Gestaltungssatzung als eindeutiger Grundlage – vorgesehen, die Beratung und inhaltliche Antragsprüfung federführend über den Produktbereich 5.1 Stadtplanung in Abstimmung mit 5.6 Bauordnung durchzuführen. Im Einzelfall notwendige fachliche Zuarbeit aus anderen Produktbereichen (z. B. Denkmalschutz, Hochbau, Klima/Umwelt) oder dem Gestaltungsbeirat wird bei Bedarf eingebunden.

 

Die formale Antragsprüfung, Erteilung des Bescheides, Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung der Zuwendung erfolgt über den Fachbereich 5.

 

Nach Beschlussfassung durch den Bauausschuss ist die Richtlinie der Bezirksregierung Münster zuzuleiten.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:    Richtlinie Fassadenprogramm Rahmenplan Innenstadt

 

Anlage 2:    Lageplan Stadtumbaugebiet Rahmenplan Innenstadt

(Anlage 1 der Richtlinie)

 

Anlage 3:    Antragsformular (Anlage 2 der Richtlinie)

 

Anlage 4:    Merkblatt Fassadenprogramm Rahmenplan Innenstadt

                   (Anlage 3 der Richtlinie)