Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung für die unter 1) bis 7) genannten Projekte einschließlich der Ausführungsbeschreibung.

 

1)          Bonifatiusstraße von Rolandstraße bis Am Stadtwalde (53014-5722)

2)          Dutumer Straße von Lindenstraße bis Sprickmannstraße (53014-5714)

3)          Dutumer Straße von Sprickmannstraße bis Wagnerstraße (53014-5723)

4)          Elter Straße von Scharnhorststraße bis zur Bahn (53014-5724)

5)          Peterstraße von Lingener Straße bis Hansaallee (53014-5725)

6)          Schillerstraße von Wieteschstr. bis Salzbergener Straße (53014-5726)

7)          Ulmenstraße von Dutumer Straße bis Lilienthalstraße (53014-5727)

 


Begründung:

 

A) Anlass der Planungen und vorgesehene Maßnahmen

 

In den hier betrachteten Bereichen (siehe anliegende Lagepläne) bedarf die Beleuchtung einer Erneuerung. Die Leuchten sind weitestgehend sehr alt und befinden sich zum größten Teil in einem sehr schlechten Zustand (siehe beiliegende Fotos). Für die Erneuerung der Leuchten ist in der Regel auch die Erneuerung des Beleuchtungskabels erforderlich, da die neuen Leuchten nicht an das alte Kabel angeschlossen werden dürfen, da dieses in den meisten Fällen nicht mehr den aktuellen Vorschriften entspricht.

Durch die Erneuerung der Beleuchtungskabel und den in allen Maßnahmen zum Einsatz kommenden LED-Leuchten wird eine dauerhafte Erneuerung der Beleuchtung erreicht.

In einem Großteil der betroffenen Bereiche erneuern die „Stadtwerke für Rheine“ zumindest teilweise ihre Leitungsnetze, so dass sich aufgrund der gemeinsamen Nutzung des Leitungsgrabens die Kosten für die Verlegung des Kabels im Vergleich zur Alleinverlegung reduzieren (Synergie).

Für die Beitragserhebung nach § 8 KommunalAbgabenGesetz NW sind die nachstehenden Ausführungen und der o. a. Beschluss erforderlich.

 

 

1)    53014 – 5722 Bonifatiusstraße von Rolandstraße bis Am Stadtwalde (s. Anlage 1)

 

In diesem Abschnitt – siehe Lageplan – sind heute Peitschenleuchten mit einer Höhe von 7,50 m und einer Bestückung der Leuchte mit 2 x 40 W eingebaut. Es ist vorgesehen, hier die achtzehn Leuchten komplett zu tauschen. Eine Standortveränderung ist lediglich in ein bis zwei Fällen vorgesehen. Alle Leuchten sind in keinem guten Zustand mehr.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 64.700 €.

 

2)    53014 – 5714 Dutumer Straße von Lindenstraße bis Sprickmannstraße

 

Dieser Bereich ist Teil der bereits in der Vorlage 274/16 am 15.9.2016 zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung beschlossenen Anlage „Dutumer Straße von Lindenstraße bis Beethovenstraße“. Nach erneuter Durchsicht der Unterlagen wurde aber festgestellt, dass dieser Bereich nicht als eine komplette Anlage betrachtet werden kann, sondern eine Unterbrechung an der Kreuzung mit der Sprickmannstraße erfolgen muss. Aus diesem Grund soll an dieser Stelle ein korrigierter Beschluss gefasst werden.

Der hier betrachtete Abschnitt zwischen Lindenstraße und Sprickmannstraße wird zurzeit mit 8 m hohen Seitenaufsatzleuchten mit Leuchtmittel HQL (125 W) ausgeleuchtet. Hier wird lediglich ein Mast getauscht, da er sicherheitsrelevante Schäden aufweist.

Die Arbeiten in diesem Abschnitt sind bereits beauftragt –aber noch nicht umgesetzt- worden. Auch die Kosten sind bereits mit Beschluss der Vorlage 274/16 berücksichtigt worden und werden hier nicht neu angesetzt.

 

3)    53014 – 5723 Dutumer Straße von Sprickmannstraße bis Wagnerstraße (s. Anlage 2)

 

Im Abschnitt Sprickmannstraße bis Wagnerstraße (s. Anlage)stehen aktuell Seitenaufsatzleuchten auf 8 m hohen Masten mit 125 W- und Peitschenleuchten mit einer Höhe von 4,50 m mit 2 x 20 W-Leuchtmittel. Im Bereich der Seitenaufsatzleuchten (Sprickmann- bis Beethovenstraße) ist vorgesehen, einen Mast zu ersetzen und zur Verbesserung der Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung einen zusätzlichen aufzustellen. Im gesamten Bereich erfolgt deshalb eine mehr oder weniger geringfügige Standortveränderung.

Die im Bereich Beethovenstraße bis Wagnerstraße anzutreffenden Peitschenleuchten sollen komplett ersetzt werden. Neben einer Verdichtung (bisher vier, nach Durchführung fünf Standorte) ist hier auch ein Seitenwechsel vorgesehen.

Neben den bereits für das ursprüngliche Projekt 53014-5714 vorgesehenen Kosten fallen zusätzlich noch 39.400 € an.

 

 

4)    53014 – 5724 Elter Straße von Scharnhorststraße bis zur Bahn (s. Anlage 3)

 

Bei den in diesem Abschnitt stehenden sechs Leuchten handelt es sich um Peitschenleuchten mit einer Höhe von 7,50 m mit je 2 x 40 W. Alle Leuchten werden komplett ausgetauscht und in optimierten Abständen ersetzt. Durch die Optimierung der Abstände erhöht sich die Gesamtzahl der Leuchten von sechs auf sieben.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 38.000 €.

 

5)    53014 – 5725 Peterstraße von Lingener Straße bis Hansaallee (s. Anlage 4)

 

Hier handelt es sich um vier Peitschenleuchten mit einer Höhe von 4,50 m und einer Leuchtenbestückung von je 2 x 20 W. Diese sollen komplett weichen, um eine vollständige Erneuerung mit besseren Ausleuchtungswerten zu erreichen. Dazu wird neben dem Austausch der Leuchten auch eine Verdichtung und ein Seitenwechsel vorgesehen.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 13.400 €.

 

6)    53014 – 5726 Schillerstraße von Wieteschstr. bis Salzbergener Straße (s. Anlage 5)

 

In diesem Abschnitt befinden sich vier Leuchten. Drei davon sind 4,50 m-Peitschenleuchten mit 2 x 20 W. Die vierte Leuchte ist eine Rautenleuchte. Hier ist vorgesehen, die Standorte für eine bessere Ausleuchtung zu verdichten, so dass nach der Erneuerung insgesamt fünf Leuchten vorhanden sein werden.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden sich auf etwa 18.100 € belaufen.

 

7)    53014 – 5727 Ulmenstraße von Dutumer Straße bis Lilienthalstraße (s. Anlage 6)

 

In diesem Bereich befinden sich zurzeit drei Leuchten auf geraden Stahlmasten (Höhe etwa 4,50 m). Da die Abstände mit 45 m bis 50 m sehr groß sind, sollen hier nach der Maßnahme fünf Leuchten mit einem Abstand von jeweils etwa 28 m die Ausleuchtung des Verkehrsraumes gewährleisten.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden sich auf etwa 12.100 € belaufen.

 

 

B) Finanzierung

 

Die Kosten für alle hier vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 185.700 €.

 

Die Ausgaben sind beim Projekt 53014-545 investiv in Höhe von 50.000 € insgesamt veranschlagt und werden im Rahmen der Haushaltsführung den gebildeten Projekten zugeordnet.

 

Einige der Projekte werden in einer voraussichtlichen Höhe von etwa 70.000 € über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KinvFöG) mitfinanziert. 50.000 € stehen in 2017 zur Verfügung-20.000 € müssten von 2018 nach 2017 vorgezogen werden.

 

Überplanmäßig stehen Mittel in Höhe von 52.000 € zur Verfügung. Das Projekt 53014-0611 Edith-Stein-Straße (Hauenhorster Straße bis Unterm Waldhügel) ist im Haushaltsplan für 2017 veranschlagt, kann aber in den nächsten Jahren nicht umgesetzt werden. Vor der Umsetzung ist eine Prüfung, ob diese Maßnahme als Bestandteil eines förmlichen Sanierungsgebiets über die Maßnahme „Neue Mitte Dorenkamp“ erfolgen kann, notwendig. Deshalb wird vorgeschlagen, das Budget für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung zu verwenden.

 

Außerdem werden Einnahmen im Rahmen der Beitragserhebung nach § 8 KommunalAbgabenGesetz NW (KAG NW) erzielt. Veranschlagt sind im Haushaltsplan für 2017 30.000 €. Bereits jetzt wurden ca. 38.000 € vereinnahmt. Die noch fehlenden 5.700 € werden über noch zu erwartende Beitragsabrechnungen für bereits im Bau befindliche Beleuchtungsprojekte aus 2016 gedeckt werden.

 

Übersicht E/A:

 

Benötigte Auszahlungen Straßenbeleuchtungsprojekte             185.700 €

 

Deckung durch:

 

Investiver Ansatz bei Projekte 53014-545 in 2017                      50.000 €

Einzahlungen KInvFöG                                                               70.000 €

Überplanmäßig von Projekt 53014-0611 „Edith-Stein-Str.“         52.000 €

Mehreinnahmen Beiträge in 2017 für Beleuchtungsprojekte       13.700 €

Gesamt                                                      185.700 €

 


Anlagen:

 

Anlagen 1-6: Lagepläne der Maßnahmenbereiche

Anlage 7: Fotos aus den Maßnahmenbereichen