Betreff
Änderung des Stellenplans - Einstellung drei neuer Mitarbeiter/-innen für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Rheine
Vorlage
153/17
Aktenzeichen
Fachbereich Recht und Ordnung - PG 33
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- u. Finanzausschuss stimmt dem Bedarf von 3 zusätzlichen Beamtenstellen der Laufbahngruppe 1, 2. Eingangsamt (A 07) für den Stellenplan im Bereich der Feuer- und Rettungswache zum Stellenplan 2018 zu, die einer Refinanzierung durch den Kreis Steinfurt unterliegen.

 


Begründung:

 

I.    Bedarf nach dem ORGAKOM-Gutachten des Kreises Steinfurt

 

Auf der Grundlage des vom Kreis Steinfurt in Auftrag gegebenen Gutachtens der Fa. ORGAKOM zur notwendigen Personalausstattung im Rettungsdienst ist für die Rettungswache Rheine zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einem rechnerischen Personalbedarf von 31,91 Stellen im Fahrdienst und 1,69 Stellen für Verwaltungsaufgaben auszugehen. In der Summe und unter Anwendung der bisherigen Rundungsregelung ergibt sich somit für die Rettungswache Rheine ein Gesamtpersonalbedarf von 34,00 Stellen. Der ermittelte Personalbedarf ist damit um 1,5 Stellen höher als bisher und würde vom Kreis Steinfurt refinanziert.

 

 

II. Bedarf durch Langzeiterkrankungen

 

Gem. § 10 Abs. 2 des Rettungsdienstvertrages zwischen dem Kreis Steinfurt und der Stadt Rheine, in der zurzeit gültigen Fassung, wird bei Erkrankungen des rettungsdienstlichen Personals mit einer Ausfallzeit von mehr als drei Monaten, die Übernahme der Aufwendungen für die befristete Einstellung von Aushilfen gewährt. Die Kostenübernahme erfolgt dann rückwirkend ab dem ersten Tag der Erkrankung.

 

Festzustellen ist, dass aufgrund der Arbeitsmarktsituation keine Bewerbungen von Angestellten im Bereich des Rettungsdienstes erfolgen und befristete Vertretungskräfte faktisch nicht zur Verfügung stehen. Auch ist aufgrund der fehlenden Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst eine Berücksichtigung dieser Angestellten nicht im Wechselschichtdienst (1 Schicht im Feuerwehr/1 Schicht Rettungsdienst) möglich. Der Einsatz von Jahrespraktikanten als Krankheitsvertretung im Rettungsdienst, so wie er in der Vergangenheit praktiziert wurde, ist aufgrund des neuen Berufsbildes „Notfallsanitäter“ ab 2017 nicht mehr möglich. Daher ist für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes die Einstellung von Beamten, die beidseitige Qualifikationen besitzen, für die Vertretung von Langzeiterkrankten erforderlich.

 

Bereits der Stellenplan 2017 wurde für die Vertretung von Langzeiterkrankten (länger als 3 Monate) um 1,0 Stellen erweitert. Die aktuellen langfristigen Krankheitsfälle erfordern jedoch, dass weitere 1,5 Stellen für die Vertretung im Stellenplan 2018 Berücksichtigung finden. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. April 2017 ist insgesamt ein Arbeitszeitausfall von 124 Wochen entstanden, der auf Langzeiterkrankungen zurückzuführen ist. Dieser Personalausfall entspricht überschlägig 4,08 Stellen. Es ist mittelfristig davon auszugehen, dass mindestens 2,5 Stellen dauerhaft als Vertretung für Langzeiterkrankungen im Stellenplan erforderlich sind, die durch den Kreis bei nachgewiesener Erkrankung refinanziert werden.

 

Sollte sich abzeichnen, dass sich die Situation der Langzeiterkrankungen signifikant verändert, kann über die natürliche Fluktuation von Beschäftigten auch der Personalstand reguliert werden (19 Beamte scheiden in den nächsten 10 Jahren altersbedingt aus dem Dienst aus).

 

Gegebenenfalls könnte hier, auch um der geplanten Organisationsuntersuchung nicht vorzugreifen, eine Stelle mit einem kw-Vermerk versehen werden.

 

 

III.       Handlungsbedarf – Ermächtigung zur Stellenausschreibung

 

Aus den vorgenannten Gründen ist der Stellenplan des Fachbereichs 3 um 3 Beamtenstellen der Laufbahngruppe 1, 2. Eingangsamt (A 07) zu erweitern.

 

Notwendige organisatorische Maßnahmen wie ein ordnungsgemäßes Stellenausschreibungs- und –besetzungsverfahren sowie das beamtenrechtliche Versetzungsverfahren erstrecken sich erfahrungsgemäß über mehrere Monate. Damit eine Stellenbesetzung schnellstmöglich erfolgen könnte, ist eine Ermächtigung erforderlich, diese Stellenausschreibung bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu veranlassen.

 


Anlagen: