Betreff
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Basilikastraße/F.A.Kümpers") I. Änderungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit III. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
026/07
Aktenzeichen
P 5.1 - wod
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Als Anlage 4 ist der Umweltbericht einschließlich Bestandsplan (Anlage5) beigefügt.

Ausschnitte aus dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine hat bereits in seinen Sitzungen am 14. Juni 2006 über die Änderung im vereinfachten Verfahren und die Offenlage und am 30. August 2006 über den Feststellungsbeschluss beraten. Der Rat der Stadt Rheine hat am 5. September 2006 den Feststellungsbeschluss gefasst. Daraufhin ist die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Bezirksregierung nach Münster geschickt worden, der jedoch die Genehmigung versagt hat. Als Begründung für die Ablehnung wurde insbesondere angeführt, dass durch die Änderungsinhalte – Änderung der Art der baulichen Nutzung von „gemischte Baufläche/MI“ in „Wohnbaufläche“ – die Grundzüge der Planung berührt werden. Damit hätte das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB nicht angewendet werden dürfen.

 

Um diesen Verfahrensfehler zu heilen, wird seitens der Bezirksregierung vorgeschlagen, ein förmliches, zweistufiges Änderungsverfahren durchzuführen. Da eine Beteiligung der Bürger und der betroffenen Behörden schon innerhalb des zur Genehmigung vorgelegten vereinfachten Verfahrens durchgeführt wurde, und diese daher über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet sind, wird seitens der Bezirksregierung vorgeschlagen, in der Verfahrenswiederholung im regulären Änderungsverfahren auf die frühzeitige Beteiligung zu verzichten.

 

Entsprechend diesem Vorschlag wird die im Rahmen des vereinfachten Verfahrens durchgeführte Offenlage als Beteiligung gem. § 3 (1) Nr. 2 BauGB gewertet. Somit kann das Verfahren durch eine Offenlage gem. § 3 (2) bzw. § 4 (2) BauGB fortgesetzt werden.

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Basilikastraße/F.A.Kümpers zu ändern.

Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer "gemischten Baufläche/MI" in "Wohnbaufläche".

 

Der räumliche Änderungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung bezieht sich auf die Fläche des ehemaligen Spinnereigebäudes der Firma F.A.Kümpers im Bereich der Glienhorststraße/Elter Straße und Basilikastraße und umfasst Teilfächen des Flurstücks 409 in der Flur 181, Gemarkung Rheine Stadt.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Basilikastraße/F.A.Kümpers" verzichtet wird, da die Unterrichtung und Erörterung bereits auf einer anderen Grundlage erfolgt sind: In der Zeit vom 29. Juni 2006 bis einschließlich 31. Juli 2006 hat eine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB stattgefunden. Im Rahmen dieser Offenlage sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Änderungsinhalte informiert worden.

 

 

III     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Basilikastraße/F.A.Kümpers", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Der räumliche Änderungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung bezieht sich auf die Fläche des ehemaligen Spinnereigebäudes der Firma F.A.Kümpers im Bereich der Glienhorststraße/Elter Straße und Basilikastraße und umfasst Teilfächen des Flurstücks 409 in der Flur 181, Gemarkung Rheine Stadt.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.