Betreff
Bäderbedarfskonzept für Rheine
Vorstellung der Machbarkeitsstudien von Fa. agn, Ibbenbüren
Vorlage
157/17
Aktenzeichen
BdB-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zu den Machbarkeitsstudien für die Rheiner Hallenbäder zur Kenntnis.


Begründung:

 

In der Ratssitzung am 14. Februar 2017 wurde beschlossen, über die Rheiner Bäder GmbH die beiden folgenden Machbarkeitsstudien zu beauftragen:

 

  1. Errichten eines neuen Zentral-Hallenbades am Standort des Freibades an der Kopernikusstraße 58, 48429 Rheine, entsprechend der Ergebnisse von Fa. Altenburg.

  2. a) Errichten eines Hallenbades am Standort des Freibades an der Kopernikusstraße 58, 48429 Rheine, entsprechend der Ergebnisse von Fa. Altenburg mit dem Ziel der Abdeckung des nördlichen Stadtgebietes und

b) Weiterbetrieb eines Hallenbades am bisherigen Standort in Mesum, Hassenbrockstraße 55, 48432 Rheine, entsprechend der Ergebnisse der Bedarfsanalyse von Fa. Altenburg mit dem Ziel der Abdeckung des südlichen Stadtgebietes.

 

Für beide Varianten sollte ebenfalls überprüft werden, ob seitens der Rheiner Bäder GmbH Investitionen für zusätzliche Kapazitäten im Bereich Therapie- bzw. Lehrschwimmbecken sinnvoll sind, die in enger Abstimmung mit der Stiftung Mathias-Spital Rheine geplant sowie erstellt und von dieser komplett für eine festgelegte Zeitdauer angemietet werden.

 

 

Beauftragt mit den vorgenannten Machbarkeitsstudien wurde die agn-Unternehmensgruppe aus Ibbenbüren.

 

Beabsichtigt ist, dass die beiden Firmenvertreter Bernhard Bergjan (Geschäftsführer) und Christian Scharlau (Projektmanager) in der heutigen Sitzung über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien und damit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt informieren .

 

Die Präsentation war zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht fertig gestellt, wird aber spätestens in der Sitzung präsentiert und allen Ausschussmitgliedern im Anschluss daran kurzfristig zur Verfügung gestellt.

Die Informationen sollen als Grundlage für die interfraktionellen Beratungen dienen, um in der Ratssitzung am 23. Mai 2017 entsprechende Beschlüsse fassen zu können.

Sofern von den Fraktionen ein längerer Beratungsbedarf in der Sitzung signalisiert wird, ist die Beschlussfassung in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause am 11. Juli 2017 vorgesehen.