1. Ergebnis der Bedarfsanalyse
2. Weiteres Vorgehen (Werkstattverfahren)
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine nimmt den Bericht zur
Bedarfsanalyse zur Kenntnis und stimmt diesem zu. Des Weiteren beauftragt der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine die
Verwaltung mit der Durchführung eines Werkstattverfahrens in Form einer
Mehrfachbeauftragung von drei Architekturbüros.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz der Stadt Rheine hat am 22. Juni 2016 den Projektbeginn zum „Begegnungszentrum Dorenkamp" im Rahmen des
Sonderprogrammes des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur
Integration von Flüchtlingen“ beschlossen.
Das Büro
StadtRaumKonzept aus Dortmund wurde im Dezember 2016 mit der Bedarfsermittlung
und der Erstellung des baulichen Konzeptes beauftragt.
Die
Bedarfsermittlung erfolgt unter der Federführung des Fachbereiches Planen und
Bauen. Alle inhaltlichen Faktoren zu den unterschiedlichen Aspekten der
sozialen Infrastruktur wurden durch den Fachbereich Jugend, Familie und
Soziales und dem Sonderbereich 8 Fachstelle Migration und Integration in das
Verfahren eingebracht.
Aspekte, die mit
der Schulnutzung und dem Gebäudemanagement abzustimmen waren, wurden durch die
entsprechenden Fachbereiche vertreten.
Die
Vertreter/-innen der Kirchengemeinde St. Dionysius, der Schulen und weitere
Akteure/Vereine wurden eng in die Bedarfsermittlung eingebunden.
Das Ergebnis der
Bedarfsanalyse und das weitere Vorgehen (Werkstattverfahren) wird von Frau
Behlau vom Büro StadtRaumKonzept aus Dortmund im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz der Stadt Rheine vorgetragen.
Der letzte
Workshop zur Abstimmung mit den verschiedenen Nutzergruppen findet am Donnerstag
den 4. Mai 2017 statt, danach kann erst die Präsentation und der Bericht zur
Bedarfsanalyse erstellt werden.
Aufgrund der
zeitlichen Befristung des Durchführungszeitraumes durch den Fördergeber mit der
Maßgabe, dass bis zum 31.12.2018 die Baumaßnahmen abgeschlossen sein müssen,
muss das Werkstattverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein.
Um mit dem
Werkstattverfahren beginnen und den Zeitplan einhalten zu können, bedarf es der
Zustimmung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt
Rheine.
Auf den Vortrag
von Frau Behlau im Ausschuss wird verwiesen.