Betreff
Sonderprojekt "Begegnungszentrum Dorenkamp"
1. Ergebnis der Bedarfsanalyse
2. Weiteres Vorgehen (Werkstattverfahren)
Vorlage
158/17
Aktenzeichen
PG 5.10 - gl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine nimmt den Bericht zur Bedarfsanalyse zur Kenntnis und stimmt diesem zu. Des Weiteren beauftragt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine die Verwaltung mit der Durchführung eines Werkstattverfahrens in Form einer Mehrfachbeauftragung von drei Architekturbüros.


Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine hat am 22. Juni 2016 den Projektbeginn zum „Begegnungszentrum Dorenkamp" im Rahmen des Sonderprogrammes des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ beschlossen.

 

Das Büro StadtRaumKonzept aus Dortmund wurde im Dezember 2016 mit der Bedarfsermittlung und der Erstellung des baulichen Konzeptes beauftragt.

 

Die Bedarfsermittlung erfolgt unter der Federführung des Fachbereiches Planen und Bauen. Alle inhaltlichen Faktoren zu den unterschiedlichen Aspekten der sozialen Infrastruktur wurden durch den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales und dem Sonderbereich 8 Fachstelle Migration und Integration in das Verfahren eingebracht.

Aspekte, die mit der Schulnutzung und dem Gebäudemanagement abzustimmen waren, wurden durch die entsprechenden Fachbereiche vertreten.

 

Die Vertreter/-innen der Kirchengemeinde St. Dionysius, der Schulen und weitere Akteure/Vereine wurden eng in die Bedarfsermittlung eingebunden.

 

Das Ergebnis der Bedarfsanalyse und das weitere Vorgehen (Werkstattverfahren) wird von Frau Behlau vom Büro StadtRaumKonzept aus Dortmund im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine vorgetragen.

 

Der letzte Workshop zur Abstimmung mit den verschiedenen Nutzergruppen findet am Donnerstag den 4. Mai 2017 statt, danach kann erst die Präsentation und der Bericht zur Bedarfsanalyse erstellt werden.

 

Aufgrund der zeitlichen Befristung des Durchführungszeitraumes durch den Fördergeber mit der Maßgabe, dass bis zum 31.12.2018 die Baumaßnahmen abgeschlossen sein müssen, muss das Werkstattverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein.

Um mit dem Werkstattverfahren beginnen und den Zeitplan einhalten zu können, bedarf es der Zustimmung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine.

 

Auf den Vortrag von Frau Behlau im Ausschuss wird verwiesen.