Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss beauftragt die Schulverwaltung bis zur nächsten Sitzung mit der Erstellung eines Konzeptes für die Fortführung des Medienentwicklungsplans für die Schulen der Stadt Rheine.
Begründung:
In den vergangenen
Jahrzehnten hat sich die Mediennutzung in der Gesellschaft deutlich verändert.
Digitale Medien bestimmen heute weitestgehend den Alltag der Menschen. Auch in
der Schule ist diese Entwicklung angekommen. Mit dem Leitbild »Lernen im
digitalen Wandel« und dem Programm »Gute Schule 2020« fordert und fördert das
Land Nordrhein-Westfalen u.a. das Lernen in der digitalen Welt. Alle
Schülerinnen und Schüler sollen ihre Medienkompetenzen in Schule und Unterricht
entwickeln können, damit sie besser lernen und sich auch den Gefahren der digitalen
Welt besser erwehren können.
Mit voranschreitender Digitalisierung wird das Lernen im Digitalen
Wandel eine Herausforderung, der sich alle Schulträger stellen müssen.
Die gemeinsame Erklärung »Schule in der digitalen Welt« der Landesregierung,
des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes
NRW zur Umsetzung des Programms »Gute Schule 2020« sendet ein deutliches Signal,
schulisches Lernen in der digitalen Welt gemeinsam zu fördern und flächendeckend
allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Gelingende Schul- und Unterrichtsentwicklung
muss alle relevanten Handlungsfelder ganzheitlich in den Blick nehmen und vor
Ort praktikable Lösungen finden.
Dazu zählen:
•Medienkompetenzförderung,
digitale Schulbücher und vielfältige, online erreichbare Lernmittel
•Breitbandzugang,
WLAN und Präsentationstechnik in der Schule
•geschützte
Cloudanwendungen für Kommunikation, Organisation und Zusammenarbeit
Um digitale Medien
gewinnbringend nutzen zu können, bedarf es Strukturen und Prozesse. Dabei gilt:
„Nicht die Technik
oder die Geräte verbessern das Lernen per se, sondern die angebotenen schülerzentrierten
Lernarrangements, in denen verschiedene Medien und Medienverbünde Berücksichtigung
finden.“
Dies muss der Ausgangspunkt für die Planung und Anschaffung von IT-Ausstattung
an Schulen sein. Denn Lernen ist ein Prozess, in dem sich Schülerinnen und
Schüler aktiv Kompetenzen aneignen. Dazu sind Lernarrangements notwendig, die
Lernmethoden, Lernmittel und Lernräume aufeinander abgestimmt kombinieren. In
einer solchen Lernkultur spielen Medien – analog oder digital – eine zentrale
Rolle. Nicht zuletzt ist heute stärker als in der Vergangenheit der verantwortungsvolle
Umgang mit Medien selbst ein zentraler Bestandteil des eigenen Lebens.
Die Beschaffung,
Installation, Implementierung, Pflege und der Einsatz von sinnvoller, lernförderlicher
IT-Ausstattung in Schule und Unterricht kann nur im Zusammenspiel zwischen
Schule und Schulträger gelingen. Eine abgestimmte
Medienentwicklungsplanung
des Schulträgers, aufbauend auf den Medienkonzepten der einzelnen Schulen, ist
Ausdruck gelungener Schulentwicklung am kommunalen Standort.
Bei der
Prioritätensetzung für die Ausstattung der Schulen ist zweierlei zu bedenken:
Aus fachlichen Gründen bietet sich eine Reihenfolge der Maßnahmen »von
außen nach innen« an: Breitbandzugang (möglichst über Glasfaser) ist Voraussetzung
für eine sinnvolle Nutzung von LAN und WLAN und ist deshalb immer zuerst zu betrachten.
Entsprechend hat der Schulträger zur Ermöglichung von Lernen in der digitalen
Welt schnelle Internetanschlüsse geplant und im Jahr 2017 einrichten lassen.
Die pädagogische Sinnhaftigkeit eines Breitbandanschlusses der Schulen erfordert
zunächst nur eine Antwort auf die allgemeine Frage, ob die Schule überhaupt die
digitale Welt zur Schul- und Unterrichtsentwicklung nutzen will. Bei der
WLAN-Ausleuchtung ist dann zu fragen, in welchen Unterrichtsräumen und anderen
Bereichen der Schule Internet sinnvoll und notwendig ist. Und erst recht bei
der Ausstattung mit Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen spielen
pädagogische Überlegungen zunehmend eine Rolle.
Nachhaltige Medienentwicklung in Schulen
Der
Medienentwicklungsplan(MEP) ist ein Instrument, mit dem Schulträger in Abstimmung
mit den Schulen und ggf. externen Dienstleistern den Einsatz von Medien in
Schulen planen und die dafür erforderlichen Voraussetzungen beschreiben können.
Er verbindet das pädagogische mit dem technischen Konzept (Ausstattung,
Vernetzung, Wartung) und dem organisatorischen
Konzept (Fortbildung
und Finanzierung). Damit sind auch die drei Partner der
Medienentwicklungsplanung
benannt: die Schulen, der Schulträger und IT-Fachleute. Voraussetzung für den Medienentwicklungsplan
ist ein pädagogisches Konzept für den Einsatz digitaler Medien in der Schule.
Dieses Konzept soll in das Schulprogramm eingebettet sein und ist somit Teil
der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Der Prozess der Medienentwicklung als
Zusammenspiel zwischen Schulträger und seinen Schulen lässt sich in vier Phasen
einteilen. Die einzelnen Phasen liegen zum Teil in beiderseitiger Verantwortung.
Die
Medienentwicklungsplanung ist ein längerer, fortwährender Prozess, in dem verschiedene
Akteure auf Seiten der Schulen, der Verwaltung und der Politik einzubinden
sind. Es sind deshalb bestimmte Strukturen notwendig, denn ohne Kooperation und
Konsens wird die Medienentwicklungsplanung von den betroffenen Akteuren nicht
akzeptiert und keine tragfähige Entscheidungsgrundlage für die
kommunalpolitischen Gremien sein. Eine Strukturierung des Planungsprozesses und
der einzelnen Arbeitsschritte, die Moderation von Sitzungen mit dem Ziel der
Konsensfindung sowie die Information von Gremien und Verwaltung sind einige
Beispiele.
Die
Medienentwicklungsplanung soll Teil der Schulentwicklungsplanung sein. Der
Medienentwicklungsplan thematisiert die Rahmenbedingungen, die Ziele und die
notwendigen Mittel, um die digitalen Medien in den Unterrichtsalltag zu
integrieren und allen Schülerinnen und Schülern den Umgang mit diesen zu
ermöglichen sowie alters- und zielgruppengerechte Stufen der Medienkompetenz zu
erwerben
Die Schulen – Medienkonzept
Der Einsatz von
Medien findet in Schulen in unterschiedlichen Formen und in verschiedenen Unterrichtssituationen
statt. Das Ziel eines schulumfassenden Medienkonzeptes ist es, Lernen mit
Medien systematisch in Lernprozesse zu integrieren. Schülerinnen und Schüler
erwerben so Kenntnisse, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um den
Herausforderungen in einer von Medien beeinflussten Welt gerecht zu werden. Das
schulische Medienkonzept schafft durch einen Austausch aller in der Schule
Beteiligten eine gemeinsame Basis für die aktive Gestaltung der Lernumgebung
und Unterrichtsorganisation.
Einem Schulträger, der seine Schulen
nachhaltig ausstatten möchte, wird dieses Konzept als Orientierung für den
kommunalen Medienentwicklungsplan dienen. Investitionen können somit
langfristig und sinnvoll geplant werden. Die Gestaltung und Fortschreibung
eines Medienkonzepts ist ein Prozess, der auf mehreren Ebenen einer Schule erfolgt
und gemeinsam abgestimmt werden muss. Kooperation ist wichtig: So sind neben
der Schulleitung insbesondere die Fachkonferenzen mit ihren fachlichen
Lernmittelkonzepten der Motor bei der Fortschreibung des Medienkonzepts.
Ein Medienkonzept
beinhaltet Angaben
• zur
Unterrichtsentwicklung
• zum Ausstattungsbedarf
• zur
Fortbildungsplanung
Um die
unterrichtlichen Ziele erreichen zu können, sind die entsprechende Ausstattung
mit Multimediageräten, die Vernetzung der Computerarbeitsplätze bzw. in Schule
genutzten Geräten über geeignete IT-Infrastrukturen und Cloudlösungen (wie z.
B. LOGINEO NRW), ein geeigneter Internetzugang und die Verfügbarkeit von
entsprechenden Unterrichtsmedien notwendige Voraussetzungen. Vereinbarungen zur
Anschaffung neuer Soft- und Hardware (z. B. Tablets, digitale Präsentationsmöglichkeiten)
und deren Bereitstellung in der Schule sind wichtig. Die entsprechende
Ausstattungsplanung fängt in den Fachkonferenzen optimalerweise mit den
fachlichen Lernmittelkonzepten an. Anschließend werden diese Anforderungen
zusammengetragen und im Medienkonzept der Schule zusammengefügt. Die im
Medienkonzept formulierte Bedarfsanalyse der Schule dient dem lokalen
Schulträger als eine Säule für seinen Medienentwicklungsplan
Die Schulen der Stadt Rheine haben dem Schulträger ihre aktuellen Medienkonzepte zuletzt Anfang 2017 vorgelegt.
Der Schulträger – Medienentwicklungsplanung
Die Ausstattung der Schulen mit Medien dient
der Verbesserung des Lernens im Unterrichtsalltag. Dieser hat sich durch den Einsatz
der digitalen Medien verändert. Lernen mit digitalen Medien führt zu anderen
Formen des Lehrens und Lernens, z. B. vom tendenziell eher »lehrerzentrierten«
zum verstärkt »schülerorientierten« Unterricht. Darüber hinaus sollen die Schülerinnen
und Schüler bestimmte Fertigkeiten und Kompetenzen (Medienkompetenzen) während
ihrer Schullaufbahn erwerben. Zur Umsetzung dieser Zielorientierung sollen die
Schulen pädagogisch qualifizierte Medienkonzepte vorlegen; letztere müssen von
den Bearbeiterinnen und Bearbeitern des Medienentwicklungsplanes zumindest in
ihrem pädagogischen Gehalt nachvollziehbar sein. Dieser pädagogischen Basis
wird man als Schulträger durch eine reine Festlegung eines Schüler /Rechner-Verhältnisses
nicht gerecht.
Mit Blick auf die
notwendige Handlungssicherheit für den Schulträger und die Schulen ist mit dem
Medienentwicklungsplan eine mittelfristige Finanz- und Organisationsplanung
vorzulegen. Dabei hat sich ein Zeitraum von etwa fünf Jahren bewährt.
Insgesamt gesehen soll der
Medienentwicklungsplan für folgende Teilbereiche Ziele und Mittel festlegen
bzw. diese auf der Basis bereits geleisteter Vorarbeiten übernehmen:
• pädagogisch orientierte Medienkonzepte der
Schulen
• IT-Konzeption (Ausstattungsregeln und
Homogenisierung von Ausstattungen in Schulen mit Möglichkeiten der
Individualisierung)
• Investitions- und Kostenplanung für den
Schulträger
• Wartungs- und Support-Konzept
• Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm
sowie
• Controlling und Berichtswesen
Die IT – Technische Umsetzung
Die Umsetzung des
Medienentwicklungsplanes bedarf des Zusammenwirkens von Schulen, Schulträger
und IT-Fachleuten. Vor allem die Bereiche Support, Service und Wartung
verdienen ein besonderes Augenmerk, denn nicht nur die Installation, sondern
auch der Betrieb und die Nutzbarkeit der technischen Ausstattung ist hier
entscheidend. Nur zuverlässig nutzbare Ausstattung kann einen pädagogischen
Mehrwert erbringen.
Medienentwicklungsplan
der Stadt Rheine
Im Jahr 2010 wurde nach mehrjähriger Vorbereitung der erste „Medienentwicklungsplan der Stadt Rheine“ (MEP2010) unter Einbeziehung der Schulleitungen, der Lehrerkollegien und der Schulverwaltung vom Rat der Stadt Rheine beschlossen. Dieser ist inzwischen in allen Schulen der Stadt Rheine umgesetzt.
Die seit 2010 gesammelte Erfahrung mit dem MEP und oben beschriebene, geänderte Anforderungen erfordern die Anpassung bestehender Standards. Dies soll einfließen in die Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes für die Schulen der Stadt Rheine.
Anpassungsbedarf besteht unter anderem zu folgenden Themen:
- Lizenzen für den Einsatz von Software, digitalen Schulbüchern und Medien
- Digitale Klassenbücher, digitale Stundenpläne und Stundenplananzeigen
- Selbstlernplattformen und digital zu vermittelnde Lehrplaninhalte
- Cloud-Plattform für Lehrer und Schüler (z.B. „Logineo NRW“, „Hausaufgabenserver“)
- Zeitgemäße Präsentationsmöglichkeiten in jedem Klassenraum z.B. über Beamer und elektronischen Tafeln
- Notebooks und Tabletts, BYOD (Bring Your Own Device; Einsatz von privaten Geräten der Schüler und Lehrer in der Schule)
- EDV für Sekretariate, Hausmeisterdienst, Betreuung (OGS) und Schulleitungen (schulisches Verwaltungsnetz)
- Schulische Infrastruktur
o Flächendeckende Verfügbarkeit von WLAN
o EDV-Verkabelung bis in den Klassenraum
o Bedarfsgerechte schulischen Internetzugänge
o Telefonanlagen
- (Wieder)Beschaffung von Geräten und Software
- Beschaffungsverfahren (Einsatz digitaler Plattformen gesetzlich gefordert)
Es bedarf eines zwischen den Schulen und dem Schulträger abgestimmten Konzeptes.
Unter Einbeziehung der Medienkonzepte der Schulen sind neben der Erstbeschaffung Schulungs-, Betriebs-, Reparatur- und Folgekosten sowie Kosten der Wiederbeschaffung zu berücksichtigen.
Hierbei sollen einheitliche und gemeinsame technische und organisatorische Standards für alle Schulen der Stadt Rheine die Grundlage für den Betrieb der den Anforderungen entsprechenden, sicher und wirtschaftlich betriebenen EDV-Umgebung für Unterricht und Verwaltung sein.