Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Weiterentwicklung der heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.
Begründung:
In der letzten Jugendhilfeausschusssitzung am 08.03.2017
wurde vom Vertreter des Jugendamtselternbeirates, Herrn Happe, eine Nachfrage
zum Dreikönigs-Kindergarten gestellt. Der
Elternrat des Dreikönigs-Kindergartens befürchtet, dass individuelle Förderplätze
in die regulären Kitas verlagert werden sollen.
Der Elternrat hatte
deswegen das Landesjugendamt um Informationen gebeten.
Am 20.03.2017 haben
Vertreter des Landesjugendamtes das Projekt zur Weiterentwicklung der
heilpädagogischen bzw. kombinierten Kindertageseinrichtungen vorgestellt und
Fragen der Eltern beantwortet:
Beim Landesjugendamt
existiert ein Arbeitskreis Kinder mit Behinderungen, der sich mit der Weiterentwicklung
der heilpädagogischen bzw. kombinierten Kindertageseinrichtungen beschäftigt.
Der Arbeitskreis besteht aus Vertretern von 3 Jugendämtern, allen 6
Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Landesjugendamt.
Derzeit gibt es zwei
Formen der Finanzierung/Förderung für die Betreuung von Kindern mit Behinderung
in Kitas:
1.
Förderung
in wohnortnahen inklusiven Kitas (Gesetzliche Grundlagen: KiBiz in Verbindung
mit Leistungen des LWL, Heilmittel gemäß SGB V).
2.
Förderung
in heilpädagogischen Kitas (Gesetzliche Grundlagen: Eingliederungshilfe gemäß
SGB IX und SGB XII, Landesrahmenvertrag NRW, Mitfinanzierung der
medizinisch-therapeutischen Leistungen im Rahmen des SGB V).
Im Rahmen des Projektes wird auf der
Basis von und gemeinsam mit sechs Modellprojekten erörtert und geprüft, ob und
in welcher Form
-
die
heilpädagogischen Kitas im Sinne einer inklusiven Erziehung weiterentwickelt
werden können und
-
in
diesem Zusammenhang auf eine Finanzierung auf Basis der Kitafinanzierung/KiBiz
und der LWL-Förderrichtlinien umgestellt werden können.
Dabei soll auch zukünftig eine
bedarfsgerechte Förderung der Kinder sichergestellt werden.
Auf Basis der Erkenntnisse mit den
sechs Modelleinrichtungen soll sodann ein Konzept für die Weiterentwicklung der
HPK im vorstehenden Sinne entwickelt werden. Nach den Aussagen der Vertreterinnen
und Vertreter des Landesjugendamtes ist das Projekt ergebnisoffen und schließt
mit einer Bewertung der Projektergebnisse unter fachlichen und finanziellen
Aspekten. Über die weitere Vorgehensweise und die Frage einer Umsetzung der
Projektergebnisse wird sodann auch unter Beteiligung der politischen Gremien im
LWL entschieden werden.
Die Ergebnisse
dieses Prozesses sind zeitlich nicht absehbar, zumal sich die gesetzlichen
Rahmenbedingen durch die angekündigten Neufassungen des KiBiz und des Bundesteilhabegesetzes
noch ändern können.
Die
Weiterentwicklung wird nach Aussagen der Vertreterinnen und Vertreter des
Landesjugendamtes – unabhängig von den Projektergebnissen im Einzelnen – jedenfalls
nicht zu einer Auflösung des Dreikönigs-Kindergartens und einer Verlagerung der
Plätze auf andere Regelkitas führen. Derartiges sei konzeptionell nicht beabsichtigt.
Die Befürchtung der
Eltern, dass die Weiterentwicklung der heilpädagogischen Kitas einen ähnlichen
negativen Verlauf nehmen wird, wie die Umsetzung der Inklusion in den Schulen,
konnte das Landesjugendamt trotz gegenteiliger Beteuerungen nicht abwenden.
Als Anlage
ist dieser Vorlage das Arbeitspapier des Arbeitskreises Kinder mit Behinderungen
beigefügt, welches vom Landesjugendamt in der Veranstaltung am 20.03.2017 zur
Verfügung gestellt wurde.