Betreff
Berichtswesen 2017, Stichtag 31.05.2017,SB 8 - Fachstelle Migration und Integration
Vorlage
178/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 8 – Fachstelle Migration und Integration – mit dem Stand der Daten zum 31.05.2017 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.   Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 T€

 

2.   Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Über folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden Abweichungen vorliegen:

 

- 8102 Offene Ausländerarbeit

- 82 Ausländerbehörde

 

Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 8 voraussichtlich Verschlechterungen in Höhe von 2.540.400 €.

 

Die Einnahme aus der Landeserstattung ist ausschließlich im Produkt 8103 abgebildet.

Die Ausgaben finden sich jedoch in den unterschiedlichen Bereichen wieder.

So führt z.B. die Reduzierung der Flüchtlingsaufnahme zu einer Reduzierung im Bereich Schule bei den Schülerfahrtkosten. Gleichzeit wird eine Einsparung von ca. 80.000 – 100.000 € im Bereich der Energiekosten für die Unterkünfte im Fachbereich 5 erwartet. Da die Leistungen der anerkannten Asylbewerber im Rechtskreis des SGB II sich widerspiegeln, die Leistungen jedoch aus Bundesmitteln bestritten werden, ist auch hier von einer geringeren Aufwendung auszugehen, gleichzeitig erfolgt die Mietzahlung (Nutzungsentgelt) in den städt. Unterkünften als echte Einnahme (ca. 250.000 €), die zwar dann als Einnahme der inneren Verrechnung im FB 5 fehlen, jedoch als „Echteinnahme“ dem städt. Haushalt zusätzlich zur Verfügung stehen.

Fazit: Der ausschließlich im Budget 8103 abgebildete Landeserstattungsbetrag für Flüchtlinge muss im Kontext mit geringeren Ausgaben bzw. anderweitigen Erstattungen des Bundes im Flüchtlingsbereich gesehen werden.

 

 

Im Finanzplan ergeben sich voraussichtlich keine Veränderungen.

 

 


Anlagen:

 

Bericht zum Stichtag 31.05.2017