Betreff
Erneuerung des Ausbaus der Straße Nadorffs Kamp zum Verkehrsberuhigten Bereich Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
030/07
Aktenzeichen
FB 5.3 - LK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Straße Nadorffs Kamp zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.

 


Begründung:

 

 

  1. Bestandssituation:

 

Die Straße Nadorffs Kamp befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 105, Kennwort „Ludgeruskirche“. Sie ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße einzustufen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Straße Nadorffs Kamp sowie der umgebenden Straßen des Bebauungsplangebietes ist zurzeit durch die Einrichtung als Tempo 30-Zone reglementiert.

 

Die Straßenbefestigung wurde im Jahr 1966 erstmalig hergestellt. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,00 m. Auf der westlichen Seite befindet sich ein 0,50 m breiter Schrammbord neben der Fahrbahn; ein 1,50 m breiter Gehweg schließt auf der östlichen Seite an die Fahrbahn an, so dass sich eine Verkehrsraumbreite von insgesamt 7,00 m ergibt.

 

Die in Pflasterbauweise hergestellte Oberflächenbefestigung befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Absenkungen in Fahrbahn und Gehweg mindern die Verkehrssicherheit beträchtlich und ziehen einen erhöhten Unterhaltungsaufwand nach sich. Ein im Auftrag der Stadt Rheine erstelltes Bodengutachten zeigt, dass die Ursache der Fahrbahnschäden in der Zusammensetzung und der geringen Gesamtstärke des Straßenoberbaus liegt, der eine ausreichende Tragfähigkeit und Frostsicherheit nicht gewährleisten kann.

 

Für die Beseitigung der Schäden ist demnach eine Erneuerung der Fahrbahn im Vollausbau und auf ganzer Breite des Verkehrsraumes erforderlich. Die Erneuerung der Straße Nadorffs Kamp ist entsprechend im Investitionsprogramm 2007 angesetzt.

 

 

 

  1. Planung:

 

Auf Grund der untergeordneten verkehrlichen Bedeutung der Straße Nadorffs Kamp als Anliegerstraße und auch im Hinblick auf den im Kreuzungsbereich Nadorffs Kamp/Asternweg gelegenen Kinderspielplatz ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen, um der maßgeblichen Aufenthaltsfunktion Rechnung zu tragen.


Die Fahrbahnbreite beträgt 7,00 m, wobei eine Verkehrsberuhigung durch die versetzte Anordnung von jeweils 2,50 m breiten öffentlichen Parkplätzen und einem Grünbeet mit Baumstandort am Fahrbahnrand vorgesehen ist. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt dabei mindestens 4,50 m, wodurch der Begegnungsfall Pkw/Pkw bei verminderter Geschwindigkeit gewährleistet wird.

 

Die Fahrbahn der Straße Nadorffs Kamp wird mit Betonsteinpflaster befestigt, welches durch einen farblichen Wechsel zwischen grauen und roten Abschnitten eine zusätzliche optisch bremsende Wirkung erzielen soll. Die Stellplatzflächen werden mit anthrazitfarbigem Pflaster gekennzeichnet; das Grünbeet wird mit abgerundeten Rundbordsteinen eingefasst.

 

Die Erneuerung erfolgt im Vollausbau mit einer ausreichend tragfähigen und frostsicheren Oberbaustärke.

 

Im Vorfeld der Straßenbauarbeiten wird der ebenfalls schadhafte öffentliche Mischwasserkanal in der Straße Nadorffs Kamp erneuert. Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über eine 30 cm breite Entwässerungsrinne mit Abläufen, die an die zu erneuernde Kanalisation angeschlossenen werden.

 

Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen sind veraltet und entsprechen hinsichtlich ihrer Abstände nicht den geltenden Richtlinien. Es ist daher die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2/2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m vorgesehen.

 

 

 

  1. Bürgerbeteiligung:

 

Eine Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

 

 

  1. Abrechnung der Baukosten:

 

Bei der Erneuerung der Straße Nadorffs Kamp handelt es sich um eine nochmalige Herstellung im Sinne des Kommunalen Abgabengesetzes, die mit einer Verbesserung entsprechend der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen einhergeht, wonach sich eine 70 %ige Kostenbeteiligung der Anlieger ergibt.

 

 

 

  1. Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2007.

 


Anlagen:

 

1)   Lageplanverkleinerung                         ohne Maßstab