Betreff
Migrations- und Integrationskonzept der Stadt Rheine: personelle Ausstattung
Vorlage
228/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Entwicklung von Qualitätsstandards im Rahmen der Umsetzung des Migrations- und Integrationskonzeptes zur Kenntnis.

 

  1. Der Sozialausschuss beschließt die Umsetzung des Migrations- und Integrationskonzeptes, 2. Fortschreibung, als Projekt mit einer Laufzeit von 5 Jahren.

 

  1. Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, die Entfristung von Arbeitsverträgen von Sozialarbeiter/ -innen im Umfang von 4,0 Stellen für die Projektumsetzung vorzubereiten.

Begründung:

 

Der Aufgabenumfang der Sozialarbeiter/ -innen in der Fachstelle Migration und Integration hat sich in den vergangenen zwei Jahren verändert und wurde den aktuellen Bedarfen angepasst. Wegen der verstärkten Flüchtlingszuwanderung wurden im Jahr 2015 zunächst auf zwei Jahre befristete Arbeitsverträge für Sozialarbeiter/ -innen geschlossen.

 

Die Vorlage zeigt mit folgenden Gliederungspunkten die Entwicklung des Aufgabenumfangs auf:

 

A)  Grundaufgaben

B)  Beteiligung an Förderprogrammen

C)  Stellentableau

D)  Weiteres Vorgehen

 

 

A)  GRUNDAUFGABEN

 

Die Produktbeschreibungen der Produkte 8101 (Beratung und Begleitung) und 8102 (offene Ausländerarbeit) werden zum Haushaltsplan 2018 ff. unter Einbeziehung der neuen Strukturen des fortgeschriebenen Migrations- und Integrationskonzept aktualisiert. In den Produkten wird zukünftig folgende Dienstleistungskette erbracht:

 

 

 

  1. Unterbringung, Willkommen, Orientierung, Beratung, Begleitung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

 

Einführung eines Fallmanagements

Von September 2016-Februar 2017 wurden Ziele und Zeitfenster für den Beratungskreislauf von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern verbindlich definiert. Die Falldokumentation erfolgt nunmehr elektronisch.

 

Vorteile:

-      jederzeit verfügbares Lagebild, z. B. in Krisensituationen (vgl. Vorfall im Dezember 2014 im 2. OG des Rathauses)

-      Grundlage für die Zusammenarbeit mit Dritten (Arbeitsagentur, Jobcenter, Migrationsberatungsdienste des Caritasverbandes, Ehrenamtliche etc.); Fallübergabe bei Übergang in andere Rechtskreise

-      Grundlage für den Einsatz des Dokumentenmanagementsystems „enaio“

 

Zielgruppe:

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die noch in städtischen Wohnunterkünften leben, gesamt ca. 750 Personen

 

Fallzahl pro Sozialarbeiter: durchschnittlich 80 Personen

 

 

  1. Offene Beratung, stadtteilbezogene Kooperationen, Projekte

 

In derzeit 9 Stadtteilbüros wird dezentral offene Beratungsarbeit für Migrantinnen und Migranten und „Einheimische“ geleistet.

 

Rathaus:                Nüsret Tumani, Mustafa Tunceli

Catenhorner Str.:    Michael Matuszak

                             Viktoria Schwarz

Gartenstr.:             Jessica Stallmann

Humboldtstr.:         Ulrike Lompa

Dille:                     Jadwiga Nakielski

Jägerstr.:               Viktoria Schwarz

Dionysiusstraße:     Johanna Miltrup

Osnabrücker Str.:    Khalihlana Razgui

Bonifatiusstr.:         Judith Renger-Stilling

Unlandstr.:             N.N. (noch nicht in Betrieb)

 

Aufgaben:

-      offene Beratung, Einzelfallhilfe, Vermittlung bei Konflikten

-      Vernetzung und Weitervermittlung an Beratungsstellen (z. B. Caritas Migrationsdienste, Schuldnerberatung, Frauenberatungsstelle, Donum Vitae, Wohnberatung etc.)

-      aktivierende Unterstützung, Vermittlung in Bildungseinrichtungen (Kita, Schule, Sprachkurse)

-      Vernetzung und Weitervermittlung an Angebote der Zivilgesellschaft (Sprachcafés, Vereine, etc.)

-      Kommunikation mit Bildungseinrichtungen, Kirchen, Institutionen, Vermietern, etc.

-      Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen

-      Ansprechpartner für Nachbarn/Einheimische

-      Initiierung passgenauer Integrationsprojekte (Frauenkochgruppe, offener Babytreff, Kick-Boxen, Internetcafé, interkulturelle Woche)

-      Mitwirkung bei quartiersbezogenen Aktivitäten (Stadtteilfeste, Angebote der Kirchengemeinden, etc.)

 

Das bereits für den Personenkreis der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und anerkannten Personen mit Wohnsitzauflage etablierte Fallmanagement (siehe Ziffer 1) soll auf die offene Beratung ausgeweitet werden.

 

Zielgruppe pro Stadtteilbüro:

-      ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, durchschnittlich ca. 900 pro Stadtteilbüro bei einer Gesamtzahl von 8.200 Ausländern (Stand 01.06.2017)

Hinweis: der Beratungs- und Unterstützungsbedarf wird sich im Gegensatz zur Entwicklung der Zuweisungszahlen in Zukunft deutlich erhöhen. Die Gestaltung des Integrationsprozesses von Personen muss nach Entscheidung über den endgültigen Aufenthaltsstatus nochmals intensiviert werden.

-      Menschen mit Migrationshintergrund, Zahl kann statistisch nicht ermittelt werden

-      „Einheimische“, Nachbarn, Institutionen, ca. 8000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Stadtteilbüro

 

 

  1. Netzwerkmanagement Migrations- und Integrationskonzept

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2017 die 2. Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes der Stadt Rheine beschlossen. 8 Handlungsfelder im Migrations- und Integrationskonzept bilden die Schwerpunkte der künftigen Integrationsförderung in Rheine:

 

  1. Sprachförderung
  2. Kita, Schule, Bildung
  3. Ausbildung, Arbeitsmarktzugang, Wirtschaft
  4. Wohnen und dezentrales Unterbringungskonzept
  5. Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation

·         Begegnung und Dialog

·         Freizeit, Kultur und Sport

·         Digitale Medien

·         Politische Partizipation

·         Aktivierung und Beteiligung

  1. Gesundheit, Prävention, psychologische Unterstützung
  2. Interreligiöser Dialog
  3. Interkulturelle Öffnung von Verwaltung und Organisationen

 

Die Themen Zielgruppenorientierung, Sozialraumorientierung sowie Potentialorientierung und Kompetenzfeststellung gelten handlungsfeldübergreifend.

 

Für eine verbindliche Bearbeitung der Leitziele, Handlungsziele und Maßnahmen (Teil B des Migrations- und Integrationskonzeptes) wurde eine verbindliche Kommunikations- und Steuerungsstruktur festgelegt. Diese besteht aus einer Steuerungsgruppe sowie einem Netzwerkmanagement-Tandem pro Handlungsfeld. Schaubild:

 

 

 

Folgende Netzwerkmanagement-Tandems bestehen:

 

Handlungsfeld

Netzwerkmanagement Fachstelle Migration und Integration

externe/-r Experte/ -in

(beratend)

Sprachförderung

Ulrike Lompa

Britta Hermes, VHS

Kita, Schule, Bildung

Judith Renger-Stilling

Michael Sauerland, Euregio Gesamtschule

Ausbildung, Arbeitsmarktzugang, Wirtschaft

Michael Matuszak

Reinhard Greß, Agentur für Arbeit

Wohnen und dezentrales Unterbringungskonzept

Simone Kettler

N.N.

Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation

Jessica Stallmann

Susann Albers, jfd

Gesundheit, Prävention, psychologische Unterstützung

Anna Sievert

Kerstin Jung, Caritas Verband

Interreligiöser Dialog

Nüsret Tumani

Matthias Werth, Kirchengemeinde St. Dionysius Rheine

Interkulturelle Öffnung von Verwaltung und Organisationen

Tino-Marko Wermeling

N.N.

 

Diese Bearbeitungsstruktur stellt einen Paradigmenwechsel dar. Für eine Umsetzung sind entsprechende personelle Ressourcen erforderlich. Entsprechend der Ausführungen im Migrations- und Integrationskonzept (Vorlage-Nr. 152/17, S. 9 ff.) bindet die Umsetzung personelle Ressourcen für

 

-      die strategische Steuerung des Prozesses in der Steuerungsgruppe sowie

-      die operative Steuerung von 8 handlungsfeldbezogenen Netzwerken (Organisation, Moderation, Kommunikation).

In welchem Umfang personelle Ressourcen für das Netzwerkwerkmanagement gebunden werden, müssen Erfahrungen aus mindestens einem Jahr Projektumsetzung zeigen.

 

B)  BETEILIGUNG AN FÖRDERPROGRAMMEN

 

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Grundaufgaben wirken die Sozialarbeiter/ -innen in den Förderprogrammen federführend oder beteiligt mit:

-      Begegnungszentrum Dorenkamp (Mitwirkung)

-      Einwanderung gestalten NRW (Federführung)

-      Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler (Federführung).

 

 

C)  STELLENTABLEAU

 

Die oben dargestellte Beschreibung zeigt, dass sowohl die Grundaufgaben der Sozialarbeiter/ -innen als auch die Aufgaben aufgrund von Förderprogrammen (Begegnungszentrum Dorenkamp, Einwanderung gestalten NRW, Multiprofessionelle Teams zur Integration von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern) derzeit erheblichen Veränderungen unterliegen.

 

Zudem kann keine verlässliche Prognose zur weiteren Entwicklung der Zuweisung von Asylbewerbern bzw. Zuweisung von anerkannten Asylbewerbern mit Wohnsitzauflage sowie dem allgemeinen Zuzug von z. B. EU-Bürgerinnen und Bürgern getroffen werden.

Voraussichtlich muss in der II. Jahreshälfte (mit Verringerung der Anrechnung der Platzzahlen ZUE Rheine) mit verstärkten Zuweisungen gerechnet werden; keine Aussage kann zur Entwicklung der Situation der Flüchtlingsunterbringung in Europa und den Krisenherden und deren Auswirkungen auf die Zuweisungssituation getroffen werden.

 

Stellentableau Übersicht:

 

Sozialarbeiter/ -innen

Stellenanteile unbefristet lt. Stellenplan

Stellenanteile

befristet

Finanziert durch Dritte

Aufgabenwahrnehmung über die oben beschriebenen Grundaufgaben hinaus

absehbare Personalfluktuation

Stellenanteile Sozialarbeiter/ -innen lt. Stellenplan 2017

5,24 Stellen*

 

0,8 Stellenanteil durch Förderprogramm „Einwanderung gestalten NRW“ bis 31.03.2019

 

 

Stellenanteile befristet beschäftigte Sozialarbeiter/ -innen 2017

 

4,0 Stellen*

1,0 Stelle durch Förderprogramm „Begegnungszentrum Dorenkamp“ bis 31.12. 2018

0,4 Stellenanteil Ehrenamtskoordination

 

0,5 Stellenanteil Multiprofessionelles Team im Schulzentrum Schotthock

 

 

 

 

 

 

2,0 Stellen durch Erreichen des Rentenalters Anfang 2019 bzw. Ende 2021

 

*Aufgrund unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle entspricht die Anzahl der Stellen nicht der Anzahl der tatsächlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

 

WEITERES VORGEHEN

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Umsetzung des Migrations- und Integrationskonzeptes, 2. Fortschreibung, als Projekt mit einer Laufzeit von 5 Jahren zu definieren. Ziel ist, zunächst Erfahrungen in der Entwicklung der Aufgaben und dem Umsetzungsgrad der im Konzept festgeschriebenen Ziele zu sammeln.

 

Im Sinne der Fürsorgepflicht gegenüber den bis 31.12.2017 befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der noch nicht absehbaren, endgültigen Aufgabenentwicklung im Sinne der Gestaltung gelingender Integrationsprozesse sollen die befristeten Arbeitsverträge zum 1. Januar 2018 im Umfang von 4,0 Stellen (à ca. 50.000,00 €/Jahr) entfristet werden.

 

Eine Übertragung einer Planstelle an die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll erst dann erfolgen, wenn im Rahmen der 5-jährigen Projektlaufzeit endgültige Qualitätsstandards der Integrationsarbeit im Sinne des Migrations- und Integrationskonzeptes festgelegt wurden und eine Planstelle durch Personalfluktuation im Dezernat II vorhanden ist.

 

Hinweis: Die Entfristung einer Hausmeisterstelle (Befristung ebenfalls bis zum 31.12.2017) für die städtischen Übergangswohnunterkünfte erfolgt auf der Basis einer Verschiebung im Stellenplan 2018. Die nicht mehr wiederzubesetzende Hausmeisterstelle Overberg-Hauptschule wird aus dem Stellenplan der Schulverwaltung in den Stellenplan des Fachbereichs Soziales, Migration und Integration übertragen.