Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Entwicklung von Qualitätsstandards im Rahmen der Umsetzung des Migrations- und Integrationskonzeptes zur Kenntnis.
- Der Sozialausschuss beschließt die Umsetzung des Migrations- und Integrationskonzeptes, 2. Fortschreibung, als Projekt mit einer Laufzeit von 5 Jahren.
- Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, die Entfristung von Arbeitsverträgen von Sozialarbeiter/ -innen im Umfang von 4,0 Stellen für die Projektumsetzung vorzubereiten.
Begründung:
Der Aufgabenumfang der
Sozialarbeiter/ -innen in der Fachstelle Migration und Integration hat sich in
den vergangenen zwei Jahren verändert und wurde den aktuellen Bedarfen
angepasst. Wegen der verstärkten Flüchtlingszuwanderung wurden im Jahr 2015 zunächst
auf zwei Jahre befristete Arbeitsverträge für Sozialarbeiter/ -innen geschlossen.
Die Vorlage zeigt mit
folgenden Gliederungspunkten die Entwicklung des Aufgabenumfangs auf:
A) Grundaufgaben
B) Beteiligung
an Förderprogrammen
C) Stellentableau
D) Weiteres
Vorgehen
A) GRUNDAUFGABEN
Die Produktbeschreibungen
der Produkte 8101 (Beratung und Begleitung) und 8102 (offene Ausländerarbeit)
werden zum Haushaltsplan 2018 ff. unter Einbeziehung der neuen Strukturen des
fortgeschriebenen Migrations- und Integrationskonzept aktualisiert. In den Produkten
wird zukünftig folgende Dienstleistungskette erbracht:
- Unterbringung, Willkommen,
Orientierung, Beratung, Begleitung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
Einführung eines Fallmanagements
Von September 2016-Februar 2017 wurden Ziele und Zeitfenster für den Beratungskreislauf von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
verbindlich
definiert. Die Falldokumentation erfolgt nunmehr elektronisch.
Vorteile:
-
jederzeit
verfügbares Lagebild, z. B. in Krisensituationen (vgl. Vorfall im Dezember 2014
im 2. OG des Rathauses)
-
Grundlage für die
Zusammenarbeit mit Dritten (Arbeitsagentur, Jobcenter, Migrationsberatungsdienste
des Caritasverbandes, Ehrenamtliche etc.); Fallübergabe bei Übergang in andere
Rechtskreise
-
Grundlage für den
Einsatz des Dokumentenmanagementsystems „enaio“
Zielgruppe:
Leistungsberechtigte
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie anerkannte Asylbewerberinnen und
Asylbewerber, die noch in städtischen Wohnunterkünften leben, gesamt ca. 750
Personen
Fallzahl
pro Sozialarbeiter: durchschnittlich 80 Personen
- Offene Beratung, stadtteilbezogene
Kooperationen, Projekte
In derzeit 9 Stadtteilbüros
wird dezentral offene Beratungsarbeit für Migrantinnen und Migranten und
„Einheimische“ geleistet.
Rathaus: Nüsret Tumani, Mustafa Tunceli
Catenhorner Str.: Michael Matuszak
Viktoria Schwarz
Gartenstr.: Jessica Stallmann
Humboldtstr.: Ulrike Lompa
Dille: Jadwiga Nakielski
Jägerstr.: Viktoria Schwarz
Dionysiusstraße: Johanna Miltrup
Osnabrücker Str.: Khalihlana Razgui
Bonifatiusstr.: Judith Renger-Stilling
Unlandstr.: N.N. (noch nicht in Betrieb)
Aufgaben:
- offene Beratung, Einzelfallhilfe, Vermittlung bei
Konflikten
- Vernetzung und Weitervermittlung an Beratungsstellen
(z. B. Caritas Migrationsdienste, Schuldnerberatung, Frauenberatungsstelle,
Donum Vitae, Wohnberatung etc.)
- aktivierende Unterstützung, Vermittlung in
Bildungseinrichtungen (Kita, Schule, Sprachkurse)
- Vernetzung und Weitervermittlung an Angebote der
Zivilgesellschaft (Sprachcafés, Vereine, etc.)
- Kommunikation mit Bildungseinrichtungen, Kirchen,
Institutionen, Vermietern, etc.
- Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen
- Ansprechpartner für Nachbarn/Einheimische
- Initiierung passgenauer Integrationsprojekte
(Frauenkochgruppe, offener Babytreff, Kick-Boxen, Internetcafé, interkulturelle
Woche)
- Mitwirkung bei quartiersbezogenen Aktivitäten
(Stadtteilfeste, Angebote der Kirchengemeinden, etc.)
Das bereits für den
Personenkreis der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
und anerkannten Personen mit Wohnsitzauflage etablierte Fallmanagement (siehe
Ziffer 1) soll auf die offene Beratung ausgeweitet werden.
Zielgruppe pro Stadtteilbüro:
- ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger,
durchschnittlich ca. 900 pro Stadtteilbüro bei einer Gesamtzahl von 8.200
Ausländern (Stand 01.06.2017)
Hinweis:
der Beratungs- und Unterstützungsbedarf wird sich im Gegensatz zur Entwicklung
der Zuweisungszahlen in Zukunft deutlich erhöhen. Die Gestaltung des
Integrationsprozesses von Personen muss nach Entscheidung über den endgültigen
Aufenthaltsstatus nochmals intensiviert werden.
- Menschen mit Migrationshintergrund, Zahl kann
statistisch nicht ermittelt werden
- „Einheimische“, Nachbarn, Institutionen, ca. 8000
Einwohnerinnen und Einwohner pro Stadtteilbüro
- Netzwerkmanagement Migrations- und
Integrationskonzept
Der Rat der Stadt Rheine
hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2017 die 2. Fortschreibung des Migrations- und
Integrationskonzeptes der Stadt Rheine beschlossen. 8 Handlungsfelder im
Migrations- und Integrationskonzept bilden die Schwerpunkte der künftigen
Integrationsförderung in Rheine:
- Sprachförderung
- Kita, Schule, Bildung
- Ausbildung,
Arbeitsmarktzugang, Wirtschaft
- Wohnen und dezentrales
Unterbringungskonzept
- Bürgerschaftliches Engagement
und Partizipation
·
Begegnung
und Dialog
·
Freizeit,
Kultur und Sport
·
Digitale
Medien
·
Politische
Partizipation
·
Aktivierung
und Beteiligung
- Gesundheit, Prävention,
psychologische Unterstützung
- Interreligiöser Dialog
- Interkulturelle Öffnung von
Verwaltung und Organisationen
Die Themen Zielgruppenorientierung,
Sozialraumorientierung sowie Potentialorientierung und Kompetenzfeststellung
gelten handlungsfeldübergreifend.
Für eine verbindliche
Bearbeitung der Leitziele, Handlungsziele und Maßnahmen (Teil B des Migrations-
und Integrationskonzeptes) wurde eine verbindliche Kommunikations- und
Steuerungsstruktur festgelegt. Diese besteht aus einer Steuerungsgruppe sowie
einem Netzwerkmanagement-Tandem pro Handlungsfeld. Schaubild:
Folgende Netzwerkmanagement-Tandems bestehen:
Handlungsfeld |
Netzwerkmanagement Fachstelle
Migration und Integration |
externe/-r Experte/ -in (beratend) |
Sprachförderung |
Ulrike
Lompa |
Britta
Hermes, VHS |
Kita, Schule, Bildung |
Judith
Renger-Stilling |
Michael
Sauerland, Euregio Gesamtschule |
Ausbildung, Arbeitsmarktzugang,
Wirtschaft |
Michael
Matuszak |
Reinhard
Greß, Agentur für Arbeit |
Wohnen und dezentrales
Unterbringungskonzept |
Simone
Kettler |
N.N. |
Bürgerschaftliches Engagement
und Partizipation |
Jessica
Stallmann |
Susann
Albers, jfd |
Gesundheit, Prävention,
psychologische Unterstützung |
Anna
Sievert |
Kerstin
Jung, Caritas Verband |
Interreligiöser Dialog |
Nüsret
Tumani |
Matthias
Werth, Kirchengemeinde St. Dionysius Rheine |
Interkulturelle Öffnung von
Verwaltung und Organisationen |
Tino-Marko
Wermeling |
N.N. |
Diese Bearbeitungsstruktur
stellt einen Paradigmenwechsel dar. Für eine Umsetzung sind entsprechende
personelle Ressourcen erforderlich. Entsprechend der Ausführungen im
Migrations- und Integrationskonzept (Vorlage-Nr. 152/17, S. 9 ff.) bindet die
Umsetzung personelle Ressourcen für
-
die strategische
Steuerung des Prozesses in der Steuerungsgruppe sowie
-
die operative
Steuerung von 8 handlungsfeldbezogenen Netzwerken (Organisation, Moderation,
Kommunikation).
In welchem Umfang
personelle Ressourcen für das Netzwerkwerkmanagement gebunden werden, müssen
Erfahrungen aus mindestens einem Jahr Projektumsetzung zeigen.
B) BETEILIGUNG
AN FÖRDERPROGRAMMEN
Zusätzlich zu den oben
beschriebenen Grundaufgaben wirken die Sozialarbeiter/ -innen in den Förderprogrammen
federführend oder beteiligt mit:
-
Begegnungszentrum
Dorenkamp (Mitwirkung)
-
Einwanderung
gestalten NRW (Federführung)
-
Multiprofessionelle
Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und
Schüler (Federführung).
C) STELLENTABLEAU
Die oben dargestellte
Beschreibung zeigt, dass sowohl die Grundaufgaben der Sozialarbeiter/ -innen
als auch die Aufgaben aufgrund von Förderprogrammen (Begegnungszentrum
Dorenkamp, Einwanderung gestalten NRW, Multiprofessionelle Teams zur Integration
von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern) derzeit erheblichen Veränderungen
unterliegen.
Zudem kann keine
verlässliche Prognose zur weiteren Entwicklung der Zuweisung von Asylbewerbern
bzw. Zuweisung von anerkannten Asylbewerbern mit Wohnsitzauflage sowie dem
allgemeinen Zuzug von z. B. EU-Bürgerinnen und Bürgern getroffen werden.
Voraussichtlich muss in der
II. Jahreshälfte (mit Verringerung der Anrechnung der Platzzahlen ZUE Rheine)
mit verstärkten Zuweisungen gerechnet werden; keine Aussage kann zur
Entwicklung der Situation der Flüchtlingsunterbringung in Europa und den Krisenherden
und deren Auswirkungen auf die Zuweisungssituation getroffen werden.
Stellentableau Übersicht:
Sozialarbeiter/ -innen |
Stellenanteile unbefristet lt. Stellenplan |
Stellenanteile befristet |
Finanziert durch Dritte |
Aufgabenwahrnehmung über die oben beschriebenen Grundaufgaben
hinaus |
absehbare Personalfluktuation |
Stellenanteile Sozialarbeiter/
-innen lt. Stellenplan 2017 |
5,24 Stellen* |
|
0,8 Stellenanteil
durch Förderprogramm „Einwanderung gestalten NRW“ bis 31.03.2019 |
|
|
Stellenanteile befristet beschäftigte
Sozialarbeiter/ -innen 2017 |
|
4,0 Stellen* |
1,0 Stelle
durch Förderprogramm „Begegnungszentrum Dorenkamp“ bis 31.12. 2018 |
0,4 Stellenanteil
Ehrenamtskoordination 0,5 Stellenanteil
Multiprofessionelles Team im Schulzentrum Schotthock |
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|
|
|
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2,0 Stellen
durch Erreichen des Rentenalters Anfang 2019 bzw. Ende 2021 |
*Aufgrund unterschiedlicher
Arbeitszeitmodelle entspricht die Anzahl der Stellen nicht der Anzahl der
tatsächlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
WEITERES VORGEHEN
Es wird daher
vorgeschlagen, die Umsetzung des Migrations- und Integrationskonzeptes, 2.
Fortschreibung, als Projekt mit einer Laufzeit von 5 Jahren zu definieren. Ziel
ist, zunächst Erfahrungen in der Entwicklung der Aufgaben und dem
Umsetzungsgrad der im Konzept festgeschriebenen Ziele zu sammeln.
Im Sinne der
Fürsorgepflicht gegenüber den bis 31.12.2017 befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und der noch nicht absehbaren, endgültigen Aufgabenentwicklung
im Sinne der Gestaltung gelingender Integrationsprozesse sollen die befristeten
Arbeitsverträge zum 1. Januar 2018 im Umfang von 4,0 Stellen (à ca. 50.000,00
€/Jahr) entfristet werden.
Eine Übertragung einer
Planstelle an die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll erst dann erfolgen,
wenn im Rahmen der 5-jährigen Projektlaufzeit endgültige Qualitätsstandards der
Integrationsarbeit im Sinne des Migrations- und Integrationskonzeptes
festgelegt wurden und eine Planstelle durch Personalfluktuation im Dezernat II
vorhanden ist.
Hinweis: Die Entfristung
einer Hausmeisterstelle (Befristung ebenfalls bis zum 31.12.2017) für die städtischen
Übergangswohnunterkünfte erfolgt auf der Basis einer Verschiebung im
Stellenplan 2018. Die nicht mehr wiederzubesetzende Hausmeisterstelle Overberg-Hauptschule
wird aus dem Stellenplan der Schulverwaltung in den Stellenplan des
Fachbereichs Soziales, Migration und Integration übertragen.