Betreff
Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder Bettina Völkening und Bernd Lunkwitz
Vorlage
252/17
Aktenzeichen
FB 7 - Re
Art
Beschlussvorlage

Frau Isabella Crisandt und Herr Alfred Holtel haben mit Wirkung zum 31.07.2017 den Verzicht auf die jeweiligen Ratsmandate erklärt.

 

Die Mandatsnachfolge richtet sich nach § 45 KWahlG. Demnach wird ein freiwerdender Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei besetzt, für welche der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Ist für den Ausgeschiedenen auf der Reserveliste ein Ersatzbewerber benannt, fällt der freigewordene Sitz auf diesen Ersatzbewerber. Auf der Reserveliste bleiben diejenigen Bewerber außer Betracht, die aus der Partei, für die sie aufgestellt waren, ausgeschieden sind.

 

Frau Bettina Völkening als Nachfolgerin von Frau Isabella Crisandt

Frau Crisandt ist bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 als Kandidatin der SPD in den Rat der Stadt Rheine gewählt worden. Da kein Ersatzbewerber benannt worden ist, wird der Sitz nach der Reserveliste besetzt. Nächster, noch nicht berücksichtigter Bewerber auf der Reserveliste ist Frau Bettina Völkening, Droste-Hülshoff-Str. 112, 48431 Rheine, die die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt.

Frau Völkening hat die Annahme der Wahl in den Rat der Stadt Rheine erklärt, sodass sie seit dem 01.08.2017 gem. 36 Abs. 1 KWahlG Mitglied im Rat der Stadt Rheine ist.

 

 

Herr Bernd Lunkwitz als Nachfolger von Herrn Alfred Holtel

Herr Holtel ist bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 als Kandidatin der FDP in den Rat der Stadt Rheine gewählt worden. Da kein Ersatzbewerber benannt worden ist, wird der Sitz nach der Reserveliste besetzt. Nächster, noch nicht berücksichtigter Bewerber auf der Reserveliste ist Herr Bernd Lunkwitz, Ludgerusring 15, 48432 Rheine, der die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt.

Herr Lunkwitz hat die Annahme der Wahl in den Rat der Stadt Rheine erklärt, sodass er seit dem 01.08.2017 gem. 36 Abs. 1 KWahlG Mitglied im Rat der Stadt Rheine ist.

 

 

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Gem. § 67 Abs. 3 GO werden Ratsmitglieder von dem Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.

 

(Freiwillige Ergänzung:)

So wahr mir Gott helfe."