Frau Isabella Crisandt und Herr Alfred Holtel haben mit Wirkung zum 31.07.2017 den Verzicht auf die jeweiligen Ratsmandate erklärt.
Die Mandatsnachfolge richtet sich nach § 45 KWahlG. Demnach wird ein freiwerdender Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei besetzt, für welche der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Ist für den Ausgeschiedenen auf der Reserveliste ein Ersatzbewerber benannt, fällt der freigewordene Sitz auf diesen Ersatzbewerber. Auf der Reserveliste bleiben diejenigen Bewerber außer Betracht, die aus der Partei, für die sie aufgestellt waren, ausgeschieden sind.
Frau Bettina
Völkening als Nachfolgerin von Frau Isabella Crisandt
Frau Crisandt ist bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 als Kandidatin der SPD in den Rat der Stadt Rheine gewählt worden. Da kein Ersatzbewerber benannt worden ist, wird der Sitz nach der Reserveliste besetzt. Nächster, noch nicht berücksichtigter Bewerber auf der Reserveliste ist Frau Bettina Völkening, Droste-Hülshoff-Str. 112, 48431 Rheine, die die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt.
Frau Völkening hat die Annahme der Wahl in den Rat der Stadt Rheine erklärt, sodass sie seit dem 01.08.2017 gem. 36 Abs. 1 KWahlG Mitglied im Rat der Stadt Rheine ist.
Herr Bernd Lunkwitz als Nachfolger
von Herrn Alfred Holtel
Herr Holtel ist bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 als Kandidatin der FDP in den Rat der Stadt Rheine gewählt worden. Da kein Ersatzbewerber benannt worden ist, wird der Sitz nach der Reserveliste besetzt. Nächster, noch nicht berücksichtigter Bewerber auf der Reserveliste ist Herr Bernd Lunkwitz, Ludgerusring 15, 48432 Rheine, der die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt.
Herr Lunkwitz hat die Annahme der Wahl in den Rat der Stadt Rheine erklärt, sodass er seit dem 01.08.2017 gem. 36 Abs. 1 KWahlG Mitglied im Rat der Stadt Rheine ist.
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Gem. § 67 Abs. 3 GO werden Ratsmitglieder von dem Bürgermeister in ihr
Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine
Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle
der Stadt Rheine erfüllen werde.
(Freiwillige Ergänzung:)
So wahr mir
Gott helfe."