Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Schulausschuss beschließt, dem Bauausschuss folgend, dass am Gymnasium
Dionysianum die Maßnahme 1 (Umnutzung ehemaliges Sprachlabor) weiter planerisch
bearbeitet und baulich umgesetzt werden soll.
2.
Der Schulausschuss (wie auch der Bauausschuss) nehmen die Maßnahme 2
(Mensaerweiterung), Maßnahme 3 (Temperierung Petri-Kirche), Maßnahme 4 (Umbau
und Umnutzung der Petri-Kirche) und Maßnahme 5 (Barrierefrei Er-schließung) zur
Kenntnis.
3.
Der Schulausschuss (sowie der Bauausschuss) beauftragen die Verwaltung zur
möglichen Umsetzung der Maßnahmen2 (Mensaerweiterung), 3 (Temperierung Petri-Kirche)
und 5 (Barrierefreie Erschließung) in den nächsten Jahren Vorschläge zu
unterbreiten, die möglichst die Berücksichtigung von Fördermittel mit einbeziehen.
Zur Priorisierung der Aspekte Barrierefreiheit, Unter-richtsbedarfe und
Substanzerhalt sind hierbei seitens der Verwaltung Vorschläge zu erarbeiten.
4.
Der Schulausschuss (wie auch der Bauausschuss) beschließen, dass die Maß-nahme
4 (Umbau Petri-Kirche) zunächst nicht weiter verfolgt wird.
Begründung:
Es wird vollumfänglich auf die in der Sitzung des Bauausschusses am 29.06.2017 beratende Vorlage Nr. 207/17 (vgl. Anlage 1) verwiesen.
Ergänzend hierzu sind die Sitzungsanmerkungen als auch die geänderte Beschlussfassung des Bauausschusses dem beigefügten Auszug aus der Niederschrift (vgl. Anlage 2) zu entnehmen.
Sowohl aus schulfachlicher, -pädagogischer als auch –raumbedarfsmäßiger Sicht bei gleichzeitiger Berücksichtigung der im neuen Koalitionsvertrag der Landesregierung NRW vereinbarten schulpolitischen Grundsätze und Perspektiven (G8/G9, Inklusion, Ganztag u.a.) sind neben den Aspekten der Barrierefreiheit die im Beschlussvorschlag formulierten Maßnahmen 1 (Schülerselbstlernzentrum, Lehrerarbeitsplätze), 2 (Mensaerweiterung) und 5 (barrierefreie Erschließung) für das dem Grunde nach vierzügig angelegte Gymnasium Dionysianum dauerhaft und nachhaltig als notwendig anzusehen.
Bei den Maßnahmen 3 und 4 (Temperierung, Umbau und Umnutzung der Petri-Kirche) handelt es sich vorrangig um bau-/substanzerhaltende Maßnahmen, bei denen aktuell eine schulfachlich bzw. –pädagogische Erforderlichkeit nicht darzulegen ist.
Anlagen:
Anlage 1: Vorlage 207/17 aus der Bauausschusssitzung v. 29.06.2017
Anlage 2: Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Bauausschusses v. 29.06.2017 zu Vorlage Nr. 207/17