Betreff
Konzept für den Aktionsplan Inklusion
Vorlage
269/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.   Der Sozialausschuss nimmt das Konzept zur Erstellung eines Aktionsplans Inklusion zur Kenntnis.

2.   Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung den beschriebenen Prozess zur Erstellung und Umsetzung eines Aktionsplans zum Thema Inklusion zu initiieren und fortlaufend zu begleiten.


Begründung:

 

Konzept für den Aktionsplan Inklusion

 

Ausgangslage:

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Jahr 2009 wurden die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt und der Leitgedenke einer inklusiven Gesellschaft zum zentralen politischen Thema. Die handelnden Akteure vor Ort werden seit dem stärker in die Pflicht genommen.

Entsprechend dem Artikel 4 UN-BRK trägt die Kommune selbst auch Verantwortung geneignete Konzepte, Maßnahmen oder Pläne zu entwickeln, in denen die Rechte von Menschen mit Behinderung verankert sind.

Ein gesamt städtisches Konzept, welches ein inklusives Gemeinwesen als anzustrebendes Ziel verfolgt sowie die verschiedenen Lebenslagen und Behinderungen von Menschen mit Behinderung berücksichtig und ebenso die örtlichen Gegebenheiten einbezieht, soll entwickelt werden.

 

Viele Städte und Gemeinden arbeiten seit einigen Jahren an solchen Konzepten. Allen voran haben die Bundes- und Landesregierung sowie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe bereits Aktionspläne verfasst und befinden sich derzeit in der Umsetzung. (Aufgrund des Umfangs der Konzepte werden diese nicht als Anlage aufgeführt sondern als Link)

(LWL Aktionsplan Inklusion) http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Richtung-Inklusion/medien/publikationen_inklusion/aktionsplan-inklusion

https://www.mais.nrw/sites/default/files/asset/document/121115_endfassung_nrw-inklusiv.pdf (Aktionsplan der Landesregierung)

 

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW gab 2014 eine Arbeitshilfe zur Planung und Gestaltung inklusiver Gemeinwesen[1] heraus, nach der die Kommune gefordert ist den Prozess durch politische Entscheidungen zu legitimieren und zu steuern. Trotz der Federführung der Kommune ist die enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Trägern und aktiven Akteuren unerlässlich.

 

Gemeinsam sollen Planungsschritte, Maßnahmen und Projekte überlegt und organisiert sowie in einem Konzept verschriftlicht werden.

Die Erstellung eines solchen Konzeptes wird häufig „Aktionsplan Inklusion“ genannt, da somit die Prozesshaftigkeit (Planung von verschiedenen Projekte und Aktionen) und die Haltung (Inklusion als anzustrebendes Leitziel) hervorgehoben wird.

 

Ein Aktionsplan beruht somit nicht auf den komplett eigenen und freien Vorstellungen einer Kommune sondern beschreibt, wie die Inhalte der UN-BRK (bzw. die Rechte der Menschen mit Behinderung) in der Kommune umsetzt werden sollen. In einigen Aktionsplänen werden die Artikel der UN-BRK als Handlungsfelder beschrieben, z.B. Artikel 5 „Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung“, Artikel 6 „Frauen mit Behinderung“, Artikel 7 „Kinder mit Behinderung“, Artikel 8 „Bewusstseinsbildung“, Artikel 9 „Zugänglichkeit, bauliche Barrierefreiheit“, Artikel 19 „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“, Artikel 20 „Persönliche Mobilität“ Artikel 24 „Bildung“, Artikel 25 „Gesundheit“, Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung“, Artikel 29 „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“ usw.. Für diese Handlungsfelder wird dann der Ist-Stand erhoben, ein oder mehrere Ziele formuliert und konkrete Maßnahmen vereinbart.

Da in einem Aktionsplan nicht alle Themen sofort und umfänglich bearbeitet werden können, werden Schwerpunkte gesetzt oder Prioritäten formuliert.

 

In Rheine soll in den nächsten Jahren auch ein Aktionsplan Inklusion entwickelt werden, der die Inklusion im gesamt städtischen Blick betrachtet.

 

Leitorientierung/ Zielsetzung:

·         Es wird ein Aktionsplan entwickelt, der die Umsetzung der in der UN-BRK verankerten Rechte von Menschen mit Behinderung für Rheine regelt.

·         Der inklusive Leitgedanke soll im kommunalen Planungsprozess gemeinsam mit den örtlichen Akteuren im Alltagsgeschehen verankert werden.

·         An der Entstehung und Umsetzung des Aktionsplans werden Betroffene Menschen mit Behinderung, Vereine und Selbsthilfeorganisationen beteiligt.

Inhaltliche Themenfelder:

Aus der Fülle der in der UN-BRK aufgeführten Rechte wurden gemeinsam mit Vertretern und Vertreterinnen des Beirates für Menschen mit Behinderung zentrale Handlungsfelder und wichtige Querschnittsaufgaben herausgearbeitet.

Die im Folgenden aufgeführten blauen Felder sind die möglichen Handlungsfelder, die grün hinterlegten Felder beschreiben die Querschnittsaufgaben.

Die Querschnittsaufgaben sollen wiederkehrende Aufgaben darstellen bzw. Anhaltspunkte oder Zielgruppen, die zu berücksichtigen sind.

 

Um den Arbeitsprozess zu strukturieren wird empfohlen eine Priorisierung der Handlungsfelder vor zunehmen, sodass nicht alle Themen gleichzeitig bearbeitet werden.

 

In der gemeinsamen Vorüberlegung mit Vertretern und Vertreterinnen des Beirates für Menschen mit Behinderung wurde überlegt die Themenfelder „Freizeit/Kultur“ und „Bildung“ als erstes zu bearbeiten.

 

Arbeitsstruktur und Zeitplan:

Die folgende Ausführung zur Arbeitsstruktur sowie der grobe zeitliche Rahmen sind als Empfehlung anzusehen und können sich im laufenden Prozess verändern.

Entsprechend der formulierten Ziele steht der Prozess selbst und die Bearbeitung von bestimmten Themenfeldern im Vordergrund und nicht die Verschriftlichung eines Aktionsplans. Das heißt, dass ausgehend von diesem Konzept die inhaltliche Arbeit beginnen kann und sich über die kommenden Jahre aus den Aktionen, Ideen, Veränderungsbedarfen und Anregungen ein Aktionsplan entwickeln wird.

 

Die zeitliche Perspektive würde vorsehen in Jahreszyklen zu arbeiten, sodass pro Jahr ein bis zwei Handlungsfelder erarbeitet werden. Der gesamte Prozess würde sich dann über vier Jahre erstrecken.

 

Diese Erarbeitung könnte folgende Schritte umfassen:

·         Ist- Stand aufarbeiten (Welche Strukturen lassen sich für Rheine erkennen, Gibt es neue gesetzliche Vorgaben?)

·         Veränderungsbedarfe bzw. Entwicklungspotenziale aufzeigen (Wo liegen Erfolge, Chancen, Herausforderungen? Was fehlt bisher und wofür gibt es einen erkennbaren Bedarf?)

·         Maßnahmen planen und umsetzen (Was für kleinere bzw. größere Aktionen oder Projekte braucht es? Welche Vereinbarungen müssen getroffen werden?)

·         Vereinbarungen treffen für die Fortführung (Bleiben gegründete Arbeitskreise bestehen? Wer leitet diese? Wie werden bestimmte Projekte weitergeführt?)

Die ausgewählten Handlungsfelder, die in einem Zyklus erarbeitet werden, sind somit nicht abgeschlossen, sondern werden entsprechend der Vereinbarungen weitergeführt.

 

Für die Erarbeitung sollte eine Gremienstruktur aufgebaut werden, die die handelnden und aktiven Akteure vor Ort ebenso einbezieht, wie Fachpersonen und Entscheider und Entscheiderinnen. Die Akteure würden somit entsprechend des Handlungsfeldes ausgewählt und würden den Prozess zunächst für ein Jahr intensiv begleiten.

Lenkungsgruppe

Besetzt mit den themenspezifischen Akteuren aus der Verwaltung

Max. 6 Personen

Steuerungsgruppe

Vertreter und Vertreterinnen der Verwaltung, des Beirates, der Verbände, der Betroffenen

Max.7 Personen,

ca. 4 Treffen pro Jahr

 

Fachforen

Fachexperten und Fachexpertinnen, Vertreter und Vertreterinnen der Verwaltung, des Beirates, der Institutionen, der Selbsthilfe, der Betroffenen

Max. 10-15 Personen, ca. 4 Treffen pro Jahr

 

Rückkopplung in die politischen Ausschüsse

(Sozialausschuss, Beirat für Menschen mit Behinderung)

 

Die Gremiengründung könnte im Herbst diesen Jahres beginnen, sodass der erste Zyklus Anfang 2018 starten kann.

 

Evaluation (Überprüfung des Verfahrens):

Wie bereits erwähnt soll der Aktionsplan somit über die nächsten Jahre entwickelt werden. Neben der üblichen Dokumentation der Gremientreffen (Niederschriften), werden der Gesamtverlauf und die Umsetzung der Maßnahmen erst zum „Jahresabschluss“ in Kurzform dokumentiert. Die Verschriftlichung des Aktionsplanes Inklusion erfolgt somit im Prozess und nicht einmal zu beginn. 

 

Der Sozialausschuss würde einen jährlichen Zwischenbericht erhalten und könnte die Erreichung der gesetzten Ziele und den Prozessverlauf begleiten. 



[1] Rohrmann, Albrecht; Schädler, Johannes u. a.: Inklusive Gemeinwesen Planen. Eine Arbeitshilfe, hrsg. vom Ministerium für Arbeit, Integration und Sozialesdes Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, 2014, Online: https://www.uni-siegen.de/zpe/aktuelles/577192.html (Zugriff: 31.07.2017)