Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der
Sozialausschuss nimmt das Konzept zur Erstellung eines Aktionsplans Inklusion
zur Kenntnis.
2. Der
Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung den beschriebenen Prozess zur
Erstellung und Umsetzung eines Aktionsplans zum Thema Inklusion zu initiieren
und fortlaufend zu begleiten.
Begründung:
Konzept für den Aktionsplan
Inklusion
Ausgangslage:
Mit
der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Jahr 2009 wurden
die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt und der Leitgedenke einer
inklusiven Gesellschaft zum zentralen politischen Thema. Die handelnden Akteure
vor Ort werden seit dem stärker in die Pflicht genommen.
Entsprechend
dem Artikel 4 UN-BRK trägt die Kommune selbst auch Verantwortung geneignete
Konzepte, Maßnahmen oder Pläne zu entwickeln, in denen die Rechte von Menschen
mit Behinderung verankert sind.
Ein
gesamt städtisches Konzept, welches ein inklusives Gemeinwesen als anzustrebendes
Ziel verfolgt sowie die verschiedenen Lebenslagen und Behinderungen von Menschen
mit Behinderung berücksichtig und ebenso die örtlichen Gegebenheiten einbezieht,
soll entwickelt werden.
Viele
Städte und Gemeinden arbeiten seit einigen Jahren an solchen Konzepten. Allen
voran haben die Bundes- und Landesregierung sowie der Landschaftsverband
Westfalen-Lippe bereits Aktionspläne verfasst und befinden sich derzeit in der
Umsetzung. (Aufgrund des Umfangs der Konzepte werden diese nicht als Anlage
aufgeführt sondern als Link)
(LWL
Aktionsplan Inklusion) http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Richtung-Inklusion/medien/publikationen_inklusion/aktionsplan-inklusion
https://www.mais.nrw/sites/default/files/asset/document/121115_endfassung_nrw-inklusiv.pdf
(Aktionsplan der Landesregierung)
Das
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW gab 2014 eine Arbeitshilfe
zur Planung und Gestaltung inklusiver Gemeinwesen[1]
heraus, nach der die Kommune gefordert ist den Prozess durch politische
Entscheidungen zu legitimieren und zu steuern. Trotz der Federführung der
Kommune ist die enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Trägern und aktiven
Akteuren unerlässlich.
Gemeinsam
sollen Planungsschritte, Maßnahmen und Projekte überlegt und organisiert sowie
in einem Konzept verschriftlicht werden.
Die
Erstellung eines solchen Konzeptes wird häufig „Aktionsplan Inklusion“ genannt,
da somit die Prozesshaftigkeit (Planung von verschiedenen Projekte und
Aktionen) und die Haltung (Inklusion als anzustrebendes Leitziel) hervorgehoben
wird.
Ein
Aktionsplan beruht somit nicht auf den komplett eigenen und freien Vorstellungen
einer Kommune sondern beschreibt, wie die Inhalte der UN-BRK (bzw. die Rechte
der Menschen mit Behinderung) in der Kommune umsetzt werden sollen. In einigen
Aktionsplänen werden die Artikel der UN-BRK als Handlungsfelder beschrieben,
z.B. Artikel 5 „Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung“, Artikel 6 „Frauen
mit Behinderung“, Artikel 7 „Kinder mit Behinderung“, Artikel 8 „Bewusstseinsbildung“,
Artikel 9 „Zugänglichkeit, bauliche Barrierefreiheit“, Artikel 19 „Unabhängige
Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“, Artikel 20 „Persönliche
Mobilität“ Artikel 24 „Bildung“, Artikel 25 „Gesundheit“, Artikel 27 „Arbeit
und Beschäftigung“, Artikel 29 „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“
usw.. Für diese Handlungsfelder wird dann der Ist-Stand erhoben, ein oder
mehrere Ziele formuliert und konkrete Maßnahmen vereinbart.
Da
in einem Aktionsplan nicht alle Themen sofort und umfänglich bearbeitet werden
können, werden Schwerpunkte gesetzt oder Prioritäten formuliert.
In
Rheine soll in den nächsten Jahren auch ein Aktionsplan Inklusion entwickelt
werden, der die Inklusion im gesamt städtischen Blick betrachtet.
Leitorientierung/ Zielsetzung:
·
Es wird ein Aktionsplan
entwickelt, der die Umsetzung der in der UN-BRK verankerten Rechte von Menschen
mit Behinderung für Rheine regelt.
·
Der inklusive Leitgedanke soll im
kommunalen Planungsprozess gemeinsam mit den örtlichen Akteuren im
Alltagsgeschehen verankert werden.
·
An der Entstehung und Umsetzung
des Aktionsplans werden Betroffene Menschen mit Behinderung, Vereine und
Selbsthilfeorganisationen beteiligt.
Inhaltliche Themenfelder:
Aus
der Fülle der in der UN-BRK aufgeführten Rechte wurden gemeinsam mit Vertretern
und Vertreterinnen des Beirates für Menschen mit Behinderung zentrale
Handlungsfelder und wichtige Querschnittsaufgaben herausgearbeitet.
Die
im Folgenden aufgeführten blauen Felder sind die möglichen Handlungsfelder, die
grün hinterlegten Felder beschreiben die Querschnittsaufgaben.
Die
Querschnittsaufgaben sollen wiederkehrende Aufgaben darstellen bzw. Anhaltspunkte
oder Zielgruppen, die zu berücksichtigen sind.
Um
den Arbeitsprozess zu strukturieren wird empfohlen eine Priorisierung der Handlungsfelder
vor zunehmen, sodass nicht alle Themen gleichzeitig bearbeitet werden.
In
der gemeinsamen Vorüberlegung mit Vertretern und Vertreterinnen des Beirates
für Menschen mit Behinderung wurde überlegt die Themenfelder „Freizeit/Kultur“
und „Bildung“ als erstes zu bearbeiten.
Arbeitsstruktur und Zeitplan:
Die
folgende Ausführung zur Arbeitsstruktur sowie der grobe zeitliche Rahmen sind
als Empfehlung anzusehen und können sich im laufenden Prozess verändern.
Entsprechend
der formulierten Ziele steht der Prozess selbst und die Bearbeitung von
bestimmten Themenfeldern im Vordergrund und nicht die Verschriftlichung eines
Aktionsplans. Das heißt, dass ausgehend von diesem Konzept die inhaltliche
Arbeit beginnen kann und sich über die kommenden Jahre aus den Aktionen, Ideen,
Veränderungsbedarfen und Anregungen ein Aktionsplan entwickeln wird.
Die
zeitliche Perspektive würde vorsehen in Jahreszyklen zu arbeiten, sodass pro
Jahr ein bis zwei Handlungsfelder erarbeitet werden. Der gesamte Prozess würde
sich dann über vier Jahre erstrecken.
Diese Erarbeitung könnte folgende Schritte umfassen:
·
Ist-
Stand aufarbeiten (Welche Strukturen lassen sich für Rheine erkennen, Gibt es
neue gesetzliche Vorgaben?)
·
Veränderungsbedarfe
bzw. Entwicklungspotenziale aufzeigen (Wo liegen Erfolge, Chancen,
Herausforderungen? Was fehlt bisher und wofür gibt es einen erkennbaren
Bedarf?)
·
Maßnahmen
planen und umsetzen (Was für kleinere bzw. größere Aktionen oder Projekte
braucht es? Welche Vereinbarungen müssen getroffen werden?)
·
Vereinbarungen
treffen für die Fortführung (Bleiben gegründete Arbeitskreise bestehen? Wer
leitet diese? Wie werden bestimmte Projekte weitergeführt?)
Die ausgewählten Handlungsfelder, die in
einem Zyklus erarbeitet werden, sind somit nicht abgeschlossen, sondern werden
entsprechend der Vereinbarungen weitergeführt.
Für
die Erarbeitung sollte eine Gremienstruktur aufgebaut werden, die die handelnden
und aktiven Akteure vor Ort ebenso einbezieht, wie Fachpersonen und Entscheider
und Entscheiderinnen. Die Akteure würden somit entsprechend des Handlungsfeldes
ausgewählt und würden den Prozess zunächst für ein Jahr intensiv begleiten.
Lenkungsgruppe |
Besetzt mit
den themenspezifischen Akteuren aus der Verwaltung |
Max. 6
Personen |
Steuerungsgruppe |
Vertreter und
Vertreterinnen der Verwaltung, des Beirates, der Verbände, der Betroffenen |
Max.7
Personen, ca. 4 Treffen
pro Jahr |
Fachforen |
Fachexperten
und Fachexpertinnen, Vertreter und Vertreterinnen der Verwaltung, des Beirates,
der Institutionen, der Selbsthilfe, der Betroffenen |
Max. 10-15
Personen, ca. 4 Treffen pro Jahr |
Rückkopplung in die
politischen Ausschüsse (Sozialausschuss, Beirat für Menschen mit Behinderung) |
Die
Gremiengründung könnte im Herbst diesen Jahres beginnen, sodass der erste Zyklus
Anfang 2018 starten kann.
Evaluation (Überprüfung des
Verfahrens):
Wie
bereits erwähnt soll der Aktionsplan somit über die nächsten Jahre entwickelt
werden. Neben der üblichen Dokumentation der Gremientreffen (Niederschriften),
werden der Gesamtverlauf und die Umsetzung der Maßnahmen erst zum „Jahresabschluss“
in Kurzform dokumentiert. Die Verschriftlichung des Aktionsplanes Inklusion
erfolgt somit im Prozess und nicht einmal zu beginn.
Der Sozialausschuss würde einen jährlichen Zwischenbericht erhalten und könnte die Erreichung der gesetzten Ziele und den Prozessverlauf begleiten.
[1] Rohrmann, Albrecht; Schädler, Johannes u. a.: Inklusive Gemeinwesen Planen. Eine Arbeitshilfe, hrsg. vom Ministerium für Arbeit, Integration und Sozialesdes Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, 2014, Online: https://www.uni-siegen.de/zpe/aktuelles/577192.html (Zugriff: 31.07.2017)