Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zum Maßnahmenprogramm KONRAD zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Verwaltung zu beauftragen, den Förderantrag beim Fördergeber einzureichen. Gegenstand des Förderantrages sind die in der beigefügten Tabelle aufgeführten Maßnahmen.
Begründung:
Die Stadt Rheine ist Masterplankommune und hat sich daher hohe Ziele in Bezug auf den Klimaschutz gesetzt. Sie nimmt bundesweit eine Modell- und Vorbildrolle ein. Mit der Teilnahme am Wettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ und der damit verbundenen Stärkung der Nahmobilität sowie des Radverkehrs soll ein weiterer wichtiger Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in der Stadt Rheine geleistet werden.
Das nachfolgend beschriebene und in der Tabelle dargestellte Maßnahmenprogramm trägt die Bezeichnung: „Klimaschutz durch Optimierung der Nahmobilität und des Radverkehrs in Rheine“ (KONRAD), und würde im Fall einer Förderzusage vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz durch Radverkehr“ (Förderaufruf für modellhafte investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative) mit einer Förderquote von 70 % gefördert.
Die Stadt Rheine hat gemäß dem Beschluss des Bauausschuss, Vorlage 124/17 vom 27.04.2017 bereits einen Wettbewerbsbeitrag erstellt und die Förderskizze KONRAD eingereicht. In dieser Vorlage wurde das Maßnahmenprogramm bereits vorgestellt.
Mit Schreiben vom 17.07.2017 wurde der Stadt Rheine mitgeteilt, dass dieser Projektvorschlag positiv bewertet wurde. Die Stadt wurde gleichzeitig aufgefordert, auf Grundlage der Skizze einen detaillierten förmlichen Förderantrag zu stellen.
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Akteuren aus den Bereichen Stadtplanung, Hochbau, Straßenplanung, Radverkehr sowie aus dem Sonderprojekt „Rahmenplan Innenstadt“ wurde das Maßnahmenprogramm auf Kostenrelevanz und Realisierbarkeit überprüft. Hieraus ergab sich ein geringfügig, wie in der Tabelle aufgeführt, geändertes Maßnahmenpaket.
Im jetzt einzureichenden Förderantrag werden die Maßnahmen detailliert beschrieben sowie die umfangreichen Verknüpfungen und somit die Symbiose der einzelnen Projekträume und –maßnahmen dargestellt.
Maßnahmenprogramm für Projektantrag KONRAD
Nr. |
Maßnahme |
Zweck |
Kosten (Schätzung) |
Umsetzung |
1 |
Fahrradweg Tichelkampstraße / Lindenstraße |
Anlegung von Radfahrstreifen |
550.000€ (konsumtiv)* |
mittelfristig |
2 |
Serviceeinrichtungen für Fahrradmobilität: Einrichtung von Radabstellanlagen in der Innenstadt, Installation von Ladestationen für Elektroräder, Anschaffung von elektrisch betriebenen Lastenrädern |
Geordnete Abstellmöglichkeiten schaffen, Verbesserung der Ladeinfrastruktur, Alternativen zum motorisierten Individualverkehr schaffen, Förderung der Elektromobilität |
35.000€ (investiv) |
kurzfristig |
3 |
Radabstellstation in der Innenstadt (überdachte Abstellanlage mit Serviceeinrichtungen) in der Mühlenstraße |
Geordnete Abstellmöglichkeiten schaffen, Verbesserung der touristischen Infrastruktur |
60.000€ (investiv) |
kurzfristig |
4 |
Solartankstelle für E-Bikes |
Förderung der Elek-tromobilität |
50.000€ (investiv) |
mittelfristig |
5 |
„KONRAD kennt sich aus“; Öffentlichkeitskampagne in Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen; Beschilderung der Zuwegungen und Beteiligung der Bevölkerung. |
Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit |
30.000€ (konsumtiv) |
kurzfristig |
6 |
Vorrang für Radfahrer durch LSA Umprogrammierung |
Schnelles und sicheres Radfahren, Verbesserung der Fahrradinfrastruktur |
42.000€ (Konsumtiv) |
kurzfristig |
7 |
Monitoring |
Der Erfolg der radverkehrssteigernden und klimawirksamen Maßnahmen wird durch ein Monitoring nachgewiesen |
10.000€ (konsumtiv) |
Projektbe-gleitend |
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Gesamt |
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777.000€ |
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Förderung 70 % |
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543.900€ |
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Eigenanteil 30 % |
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233.100€ |
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Die Maßnahme 1 (Fahrradweg Tichelkampstraße/Lindenstraße) ist zunächst konsumtiv geplant. Bei weiteren Planungen können sich hier aber noch Verschiebungen zum Investitionsbereich ergeben.
Anlagen: