Betreff
Bestellung des Leiters der Feuerwehr Rheine
Vorlage
286/17
Aktenzeichen
Fachbereich 3
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, Herrn Johannes Hellermann für eine Amtszeit von sechs Jahren, beginnend ab dem 12. November 2017, zum Leiter der Feuerwehr Rheine zu bestellen.


Begründung:

 

Gemäß § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) bestellt der Rat auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr durch die Gemeinde eine Leiterin oder einen Leiter der Feuerwehr. Sie werden durch den Bürgermeister ernannt. Soweit die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr ehrenamtlich tätig ist, ist sie oder er in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Bei der Anhörung nach Satz 1 ist der Kreisbrandmeister zu beteiligen.

 

Die Amtszeit des derzeitigen Leiters der Feuerwehr, Herrn Johannes Plagemann, endet regelgerecht am 31.12.2017 und soll auf dessen Wunsch aus persönlichen Gründen vorzeitig am 11. November 2017 beendet werden.

 

Die nach § 11 Abs. 1 S. 2 BHKG NRW erforderliche Anhörung der Wehr hat am 12. Juli 2017 auf Einladung des Bürgermeisters der Stadt Rheine stattgefunden. Dabei wurde Herr Johannes Hellermann, Schwanenburg 18, 48432 Rheine für das Amt vorgeschlagen.

 

Der Kreisbrandmeister Raphael-Ralph Meier hat die fachliche und persönliche Eignung geprüft und schlägt unter Würdigung des Votums der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rheine in der Anhörung vom 12. Juli 2017 dem Rat vor, Herrn Johannes Hellermann zum Leiter der Feuerwehr Rheine für die Dauer von sechs Jahren zu bestellen.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Vorschlag des Kreisbrandmeisters