Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss nimmt die Rück- und Vorschau zu
den Anträgen der Sportvereine auf Zuwendungen zu Investitionen zur Kenntnis.
Begründung:
Für den Erwerb, Bau und
die Ausstattung von Sporteinrichtungen und Sportheimen sieht die
Sportförderrichtlinie unter 7.2 vor, dass über die Förderfähigkeit bei einer
Summe von mehr als 6.000 € der Sportausschuss als zuständiger Fachausschuss
entscheidet. Bei Zuschüssen bis zu einem
Betrag von 6.000 € entscheidet die Verwaltung (Sportservice) im Einvernehmen
mit dem Stadtsportverband.
Vorschau
Förderanträge der Vereine
sollen jeweils im Vorjahr der geplanten Maßnahme bis spätestens zum 1. Oktober
eingereicht werden. Nachfolgend die bisher eingereichten Förderanträge:
Verein |
geplante Maßnahmen in
2018 |
mögliche Zuwendung |
TV Jahn Rheine |
Umbau eines
Tennishallenplatzes zum Gymnastik- und psychosomatischen Inklusionsraum |
150.000,00 € (2018:90T€
| 2019:60T€) |
SF Gellendorf |
Komplettsanierung der
Zaunanlage |
60.255,00 € (2018: 30.255T€
| 2019: 30.000T€) |
TC 22 |
Grundsanierung Clubhaus
u. Außenanlage |
43.300,00 € |
SC Altenrheine |
Renovierung von 2
Umkleidekabinen |
36.831,00 € |
TV Jahn Rheine |
Sanierung des Belages
für Tennishallenplätze |
32.237,00 € |
SF Gellendorf |
Sanierung der
Flutlichtanlage am Trainingsgelände |
11.000,00 € |
Amisia Rheine |
Sanierung des
bestehenden Rasenbewässerungssystems |
9.374,00 € |
Darüber hinaus liegen
zwei Anträge mit einem möglichen Fördersumme von jeweils unter 6.000€ vor. |
5.700,00 € |
Summe der angemeldeten
Bedarfe |
2018: 258.697,00 € |
2019: 90.000,00 € |
Aus Erfahrung der letzten
Jahre sind weitere Anträge zu erwarten. Vorgehalten werden sollte dazu eine
Summe von ca. 50.000 €, um insbesondere auch unvorhergesehen Maßnahmen unterstützen
zu können.
Erkennbar ist, dass - vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen
- das zur Verfügung stehende Investitionsbudget
i.H.v. 264.700 € bei Durchführung aller Maßnahmen und einem Puffer für
Unvorhergesehenes überzeichnet wäre.
Die Gesamtthematik wird für
die erste Sportausschusssitzung 2018 inhaltlich zur Beratung und Beschlussfassung
aufgearbeitet.
Rückschau
Die folgenden Übersichten
der Zuwendungen nach Nummer 7 der Sportförderrichtlinien der Jahre 2014-2017 dienen
als erweiterte Einordnungs- und Informationsgrundlage:
Zuwendungsart |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Sanierung/Neubau
Vereine |
183.000€ |
144.300€ |
131.150€ |
90.990€ |
Großprojekt Sportforum
West |
90.000€ |
100.000€ |
100.000€ |
100.000€ |
„Besondere“ Projekte -
Socceranlage Altenrheine -
Sportpark Elte -
Schwimmprojekt |
- |
- |
- |
45.530€ |
Einrichtung / techn.
Geräte |
10.300€ |
- |
7.250€ |
7.994€ |
Sportgeräte |
6.500€ |
7.000€ |
4.300€ |
2.900€ |
|
289.800€ |
251.300€ |
242.700€ |
247.414€ |
Aufgrund
des Förderprogramms der Stadtwerke für Entwässerungsvorhaben, wurden in 2017
von sechs Vereinen Zuwendungsanträge gestellt. Die städtische Fördersumme dazu
betrug insgesamt 17.540 €.