Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
beschließt, die Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz –
Teil I nicht mehr für folgende Maßnahmen einzusetzen:
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Gymnasium
Dionysianum (Sanierung Wärmeverbundsystem)
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Euregio-Gesamtschule
(Erneuerung Fenster/Sonnenschutz)
Begründung:
Die Stadt Rheine erhält aus dem Förderprogramm
Kommunales Investitionsförderungsgesetz – Teil I (KInvFG I) rd. 4,069 Mio. €
an Zuwendungen aus Bundesmitteln. Der Förderzeitraum wurde vom 31.12.2018 auf
den 31.12.2020 verlängert.
Der Rat der Stadt Rheine hat am 27.09.2016 (Vorlage
Nr. 309/16) und am 15.12.2015 (Vorlage Nr. 096/15) die Förderung verschiedener Maßnahmen beschlossen.
Gegenüber der bisherigen Planung kam es bei einigen
Maßnahmen zu höheren Aufwendungen (u.a. deutlich höhere
Ausschreibungsergebnisse). Bei den noch nicht begonnenen Maßnahmen kommt es
neben Anpassungen bei der Aufwandshöhe auch zu zeitlichen Verschiebungen. Daneben
können aufgrund von Preissteigerungen nicht alle beabsichtigten Maßnahmen
gefördert werden. Aus diesem Grunde sollen die beiden Maßnahmen:
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Euregio-Gesamtschule (Erneuerung Fenster/Sonnenschutz);
geplante Förderung: 216 T€
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Gymnasium Dionysianum (Sanierung Wärmeverbundsystem);
geplante Förderung: 108 T€
nicht mehr gefördert werden. Die Umsetzung dieser
beiden Maßnahmen erfolgt aber unabhängig von einer Förderung.
Der Umsetzungsstand ist wie folgt:
Abgeschlossene Maßnahmen Förderung
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Sekundarschule am Hassenbrock (Fenster/Sonnenschutz – 1.
Teil) |
206 T€ |
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Euregio-Gesamtschule (Erneuerung Fenster/Sonnenschutz) |
173 T€ |
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Edith-Stein-Schule (Treppenhaus) (kleinere Baumaßnahmen) |
65 T€ |
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Summe |
444 T€ |
Laufende Maßnahmen Förderung
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Elsa-Brändström-Realschule (Energetische Sanierung
Schulsporthalle) |
212 T€ |
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Kloster Bentlage (Energetische Sanierung) |
324 T€ |
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Kloster Bentlage (Breitbanderschließung) |
36 T€ |
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Straßenbeleuchtung (verschiedene Maßnahmen) |
90 T€ |
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Emsland-Gymnasium (Sanierung Fenster – 1. Bauabschnitt) |
311 T€ |
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Sekundarschule am Hassenbrock (Fenster/Sonnenschutz – 2.
Teil) |
385 T€ |
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Summe |
1.358 T€ |
Noch nicht begonnene bzw. noch nicht angemeldete
Maßnahmen Förderung
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Emsland-Gymnasium (Sanierung Fenster – 2. Bauabschnitt) (alt: 365 T€ 2017/2018;
neu: 2018/2019) |
560 T€ |
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Stadthalle Rheine (Austausch Beleuchtungsmittel) (alt: 50 T€ 2016; neu:
2018) |
50 T€ |
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Straßenbeleuchtung (alt: 135 T€ 2016/2018;
neu: 2017-2018) |
135 T€ |
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Annetteschule (Erneuerung Fenster/Sonnenschutz) (alt: 180 T€ 2017; neu:
2018) |
310 T€ |
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Gymnasium Dionysianum (Erneuerung Fenster) (alt: 80 T€ 2018; neu:
2018) |
72 T€ |
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Altes und neues Rathaus (Umstellung der Beleuchtung auf
LED) (alt: 540 T€ 2017-2020;
neu: 2018-2020) |
540 T€ |
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Sporthallen (Umstellung der Beleuchtung auf LED) (alt: 315 T€ 2017-2020;
neu: 2018-2020) |
315 T€ |
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Elsa-Brandström-Realschule (energetische Sanierung des
Daches – Schulgebäude I) (alt: 126 T€ 2017, neu: 2017) |
90 T€ |
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Studienseminar (Erneuerung Fenster/Sonnenschutz) (alt: 54 T€ 2017; neu:
2018) |
150 T€ |
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Weitere kleinere Baumaßnahmen (alt: 276 T€ 2017-2020,
neu: 2018) |
45 T€ |
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Summe |
2.267 T€ |
Durch diese Verschiebungen und Neukalkulationen
ergeben sich auch Veränderungen in der Haushaltsplanung. Diese führen zu
Mehrerträgen in 2018 = 79 T€, 2019 = 382 T€ und 2020 = 30 T€.
Die Änderungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 berücksichtigt.
Sonstiges:
Aktuell laufen noch 2
weitere Förderprogramme. Die Stadt Rheine erhält aus dem Gesetz zur Stärkung
der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) Fördermittel in Höhe von knapp
7 Mio. € und nach derzeitigem Stand aus der Aufstockung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) rund 4,1 Mio. €.
Die 1,75 Mio. € für 2017 aus
Gute Schule 2020 werden durch Beschluss des Rates vom 14.02.17 (Vorlage Nr.
053/17) für die Baumaßnahmen Erweiterung Euregio-Gesamtschule mit 1.299.639 €
und Erweiterung Nelson-Mandela-Schule mit 450.000 € eingesetzt.
Für die Jahre 2018 bis
2020 sollen die Fördermittel durch Beschluss des Rates vom 11.07.17 (Vorlagen
Nr. 218/17) für eine Standarisierung der Raumsituation an den Grundschulen
(Grundschuloffensive) verwandt werden.
Nach einer
Presseinformation des Landes sind im Rahmen des KInvFG II Investitionen für die
Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und ausnahmeweise auch der Ersatzbau von
Schulgebäuden förderfähig. Zu den Schulgebäuden können auch Schulsporthallen,
Außenanlagen und Mensen, Arbeits- und Werkstätten sowie Labore und sanitäre
Anlagen zählen. Dringend notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit baulichen
Aktivitäten zur weiteren Umsetzung der schulischen Inklusion sowie im
Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern werden
damit ermöglicht.
Die Verwaltung prüft
derzeit, wie die 3 Förderprogramme eingesetzt werden können, um eine optimale
Förderung zu erzielen. Entsprechende Vorschläge sollen dem Rat in seiner
Sitzung am 12.12.2017 vorgelegt werden.