Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.   Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf des Gesamtstellenplanes für das Jahr 2018 sowie die Entwürfe der Fachbereichsstellenpläne gemäß den Anlagen 1 – 3 zur Kenntnis.

 

2.   Der Rat der Stadt überträgt die Detailberatung der Entwürfe des Gesamtstellenplanes und der Fachbereichsstellenpläne den zuständigen Fachausschüssen.


Begründung:

 

1.       Stellenplanentwurf

 

1.1     Gesamtdarstellung Stellenplanentwurf

 

Im Sinne der Haushaltskonsolidierung besteht für den Stellenplanentwurf 2018 die grundsätzliche Zielsetzung einen Stellenzuwachs im Wesentlichen zu vermeiden, soweit diesem nicht eine Refinanzierungsmöglichkeit bzw. ein Aufgabenzuwachs gegenübersteht.

 

In den Gesamtstellenplan sowie in den Stellenplanentwürfen der Fachbereiche (Anlagen 1 – 3) wurden die Änderungen aufgenommen, die aus Sicht der Verwaltung im Jahr 2018 relevant werden. Stichtag für die Betrachtung ist der Eckdatenbeschluss des Verwaltungsvorstandes vom 7. September 2017. Stellenplanänderungen, die sich nach diesem Stichtag ergeben, werden in den Sitzungen der betreffenden Fachausschüsse beraten und sind in den nachstehenden Darstellungen nicht berücksichtigt. Es zeichnen sich aktuell jedoch keine Veränderungen ab.

 

Gemäß § 8 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) beinhaltet der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten. Die Stellenplanänderungen, die sich aufgrund der geänderten Aufbauorganisation (Bildung des Fachbereiches Soziales, Migration und Integration) ergeben, werden durch die Verwaltung in den zuständigen Fachausschüssen erläutert. Gleiches gilt für stellenplanneutrale Veränderungen und Änderungen in der Bewertung vorhandener Stellen.

 

Auch die zum 1.1.2017 eingeführte neue Entgeltordnung zum TVÖD führt zu Änderungen im Stellenplan. So wurden neu die Entgeltgruppen 4 und 7 eingeführt. Die Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9 c aufgeteilt. Die Überführung der betroffenen Beschäftigten in die neue Entgeltgruppe erfolgt im Wege der Tarifautomatik oder auf Antrag der Beschäftigten bis zum 31. Dezember 2017. Es konnten daher noch nicht alle Änderungen im Stellenplan abschließend eingearbeitet werden. Dieses erfolgt spätestens im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Gesamtstellenplan in der Ratssitzung am 16. Januar 2018.

.

Über zeitlich befristete Aufgaben/Stellen (vgl. Anlage 5), die nicht im Stellenplan abgebildet werden, wird ebenfalls gesondert in den Fachausschüssen berichtet.

 

Unter den oben genannten Prämissen enthält der Gesamtstellenplanentwurf 2018 gegenüber dem Gesamtstellenplan 2017 insgesamt einen Stellenzuwachs im Umfang von 14,5 Stellen (Zuwachs 17,0 Stellen, Einsparung 2,5 Stellen).


 

 

Bereich

Stellenzuwachs

Stelleneinsparung

Saldo

 

%-Anteil

Bezeichnung

%-Anteil

Bezeichnung

 

 

SB 0

 

0,125

0,250

 

Gleichstellung

Pressereferat

 

0,000

 

-/-

 

+0,375

 

SB 2

 

1,000

0,500

1,000

1,000

 

SB Schulverwaltung

SB Schulverwaltung

Schulverwaltungsnetz

Unterhaltsvorschuss

 

-1,000

 

Hausmeisterstelle

 

+2,500

 

FB 3

 

3,000

0,500

 

Feuerwehr

Sondernutzungsgenehmigungen

 

0,000

 

-/- 

 

+3,500

 

FB 4

 

1,000

 

SB Steuerangelegenheiten

 

0,000

 

-/- 

 

+1,000

 

FB 5

 

1,000

 

Umwelt und Klimaschutz

 

-1,000

-0,500

 

Vermessungsgehilfe

Raumpflegerin

 

-0,500

 

FB 7

 

1,000

 

0,125

 

Dokumentenmanagement/

E-Government

Personalentwicklung

 

0,000

 

-/-

 

+1,125

 

FB 8

 

 

1,000

1,000

4,500

 

SB Ausländerbehörde

SB Ausländerbehörde

SB SGB II

 

0,000

 

-/-

 

+6,500

Summe

+17,0

 

-2,5

 

 

+14,5

 

 

 

1.2     Stellenzuwachs

Der Stellenanstieg im Umfang von 17,0 Stellen ist im Wesentlichen auf die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben, Ausweitung des Personalbedarfs aufgrund höherer Fallzahlen und der Besetzung von Zukunftsthemen geschuldet. Nachstehend wird kurz auf den Stellenzuwachs der einzelnen Verwaltungsbereiche eingegangen. Die inhaltliche Beratung soll jedoch in den Sitzungen der Fachausschüsse geführt werden. Der Personalaufwand steigt für das Planungsjahr 2018 insgesamt um 967.500 Euro.

 

Dem gestiegenen Personalaufwand stehen jedoch auch Erstattungsleistungen in Höhe von 412.500 Euro bzw. Minderaufwendungen in Höhe von 25.000 Euro (Reduzierung schulbudgetierte Mittel) gegenüber. So wird ein Stellenanteil von 7,5 Stellen durch den Kreis Steinfurt in den Bereichen SGB II (Zuwachs 4,5 Stellen) und im Rettungsdienstes (Zuwachs 1,5 Stellen Bedarfsbemessung, 1,5 Stellen Vertretung langfristige Erkrankungen) refinanziert.

 

Ein Zuwachs von 3,0 Stellen ist auf Fallzahlensteigerungen in den Bereichen

 

-      Ausländerwesen (2,0 Stellen)

-      Unterhaltsvorschuss, Änderung der Anspruchsdauer von 6 Jahren auf 18 Jahre (1,0 Stellen)

 

zurückzuführen.

 

Im Bereich der Schulverwaltung sind in den vergangenen Jahren die Anforderungen an die (neuen) Aufgabenbereiche Betreuungsangebote und Verpflegungsleistungen stetig gestiegen. Auch erfolgt der Strukturwandel in der Schullandschaft in immer kürzeren Zyklen. Themen wie der Medienentwicklungsplan sowie die Betreuung des Schulpädagogischen- bzw. des Schulverwaltungsnetzes sind mit höheren Anforderungen versehen. Auch ist die Rückführung der schulbudgetierten Mittel in die Verwaltung und damit eine zentrale Beschaffung von sächlichen Schulmitteln beabsichtigt. Insgesamt beträgt der Stellenzuwachs in der Schulverwaltung (Sonderbereich 2) für diese vorgenannten Aufgabenbereiche 2,5 Stellen.

 

Einen stärkeren Focus muss die Verwaltung auf die Digitalisierung ihrer Prozesse legen. Zielsetzung ist, dass die Verwaltung bis zum Jahr 2022 flächendeckend über eine elektronische Aktenführung verfügt und ihre E-Government Angebote weiter ausbaut. Es ist beabsichtigt, die Fach- und Sonderbereiche durch eine zentrale Ressource stärker in prozessualen und technischen Aufgabenstellungen bei der Einführung der Digitalisierung zu unterstützen. Für diese zusätzliche Aufgabe sollen 1,0 Stellen im Fachbereich Interner Service (Organisation) bereitgestellt werden.

 

Die immer komplexere Beurteilung steuerrechtlicher Fragestellungen - zuletzt Änderung des Umsatzsteuergesetzes – führt zu einer deutlichen Aufgabenausweitung, die auch entsprechende Fachkompetenz erfordert. Es ist daher beabsichtigt im Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement 1,0 Stellen zusätzlich einzurichten.

 

Im Bereiche des Pressereferates (+0,25 Stellenanteile), Gleichstellung (+0,125 Stellenanteile) und Personalentwicklung (+0,125 Stellenanteile) werden insgesamt 0,5 Stellenanteile für bestehende Aufgabenbereiche, die noch nicht über den Stellenplan abgesichert sind, bzw. für Aufgabenausweitungen (Änderung Landesgleichstellungsgesetz) zusätzlich beantragt.

 

Für die Umsetzung der zusätzlichen Investitionsförderprojekten, wird nicht nur zusätzliches Personal im Bereich des Gebäudemanagement benötigt (vgl. Ziffer 2.2.2), sondern es muss auch eine Personalaufstockung im Bereich der Submissionsstelle (Betreuung Vergabeverfahren) erfolgen. Um dem zusätzlichen Stellenbedarf gerecht zu werden, soll das Genehmigungsverfahren von Sondernutzungserlaubnissen aus dem Fachbereich Planen und Bauen (Bereich Bauordnung und Bauverwaltung) in den Fachbereich Recht und Ordnung verlagert werden. Insgesamt führt dieses zu einer beabsichtigten Personalaufstockung von 0,5 Stellenanteilen.

 

Der bisherige Projektbereich Klimaschutz (bis 2017 Aufgabe der TBR) wurde in 2017 aufgelöst und im neuen Produkt Umwelt und Klima im Fachbereich Planen und Bauen zusammengeführt. Eine Stelle innerhalb dieses Produktes soll nun entfristet und in den Stellenplan überführt werden (vgl. Beschlussvorlage STUK 355/16).

 

1.3     Stelleneinsparungen

Aufgrund von organisatorischen Maßnahmen bzw. eines Aufgabenwegfalls können zum Haushaltsjahr 2018 insgesamt 2,5 Stellen in den Fachbereichen abgebaut werden. Dieses betrifft 1,0 Hausmeisterstelle im Bereich Schulverwaltung, 1,0 Stellen im Bereich der Vermessung (Einsatz einer Drohne) und 0,5 Stellenanteile im Bereich der Gebäudereinigung (Verlagerung auf einen externen Dienstleister). Der Personalaufwand reduziert sich insgesamt um 125.000 Euro zum Planungsjahr 2018.

 

 

2.       Befristete Stellen/Aufgabenstellungen

 

Die befristeten Aufgaben (Stellen) steigen im Vergleich zum Jahr 2017 von 12,65 Stellen auf 13,45 Stellen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ursprünglich 6 Stellen bis zum 31. Dezember 2017 befristet waren. Nachstehend wird auf die Stellenabgänge und Zugänge im Bereich der befristeten Aufgaben (Stellen) eingegangen.

 

Die Personalaufwendungen für insgesamt 7,8 zusätzliche Stellen zum Planungsjahr 2018 betragen 514.000 Euro. Personalkostenerstattungen können im Umfang von rund 103.600 Euro für das Förderprojekt Einwanderung gestalten vom Land NRW erzielt werden.

 

2.1     Stellenabgänge im Bereiche der befristeten Aufgaben (Stellen)

Die Befristungen der Stelle Sachbearbeitung Wohngeld ist im Jahr 2017 ausgelaufen. Eine Besetzung dieser Stelle erfolgt bereits seit Sommer 2017 nicht mehr.

 

Aufgrund der beabsichtigten Verlagerung einer freien Planstelle in den Fachbereich Soziales, Migration und Integration zum HH-Jahr 2018 ist eine Verlängerung der Befristung für die Hausmeisterstelle für die Betreuung von Übergangswohnungen nicht erforderlich.

 

Für die befristete Stelle des Klimaschutzmanagers (vgl. Ziffer 1) soll im Produkt Umwelt und Klimaschutz zum HH-Jahr 2018 eine zusätzliche Planstelle eingerichtet werden.

 

2.2     Stellenzugänge im Bereich der befristeten Aufgaben (Stellen)

 

2.2.1  Stellen im Bereich Migration und Integration

Für die Aufgabenstellung der Betreuung und Integration von Migranten erfolgte im Sozialausschuss die Beschlussfassung, dass die Arbeitsverhältnisse (4 Stellen) entfristet werden sollen und eine sukzessive Überführung der betroffenen Mitarbeiter/innen auf freie Planstellen innerhalb der nächsten Jahre erfolgt. Die Stellen werden daher außerhalb des Stellenplanes weitergeführt.

 

2.2.2  Stellen im Bereich des Gebäudemanagement

Die aktuelle Förderpolitik des Bundes und des Landes, welche den Kommunen erhebliche finanzielle Fördermittel unter der Prämisse bereitstellt, dass diese Finanzmittel in einem eng begrenzten zeitlichen Rahmen durch die Kommune abgerufen werden müssen, erfordert den zwingenden Einsatz von zusätzlichen Personal für die Projektsteuerung. Es ist deutlich festzustellen, dass in den technischen Bereichen der Arbeitsmarkt kaum noch qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stellt. Um die mit Fördermaßnahmen verbundenen Schulbaumaßnahmen innerhalb des Förderzeitraumes fristgerecht abzuwickeln, erfolgte unterjährig die Einstellung einer Bauingenieurin. Die Besetzung einer Architektenstelle konnte bisher noch nicht erfolgreich durchgeführt werden. Es ist beabsichtigt die Stelleninhaber mittelfristig auf frei werdende Planstellen im Bereich des Gebäudemanagements zu überführen.

 

 

3.       Fazit

In den vergangenen Jahren konnte ein Stellenanstieg in größerem Umfang vermieden werden. Die aktuellen Entwicklungen im Sozial- und Migrationsbereich sowie die Zuweisung umfangreicher Fördermittel von Bund und Land lösen neben den Gestaltungsaufgaben in den Bereichen Stadtentwicklung, Schulplanung und Digitale Verwaltung einen deutlichen zusätzlichen Personalaufwand aus. Die mit diesem zusätzlichen Personal verbundenen Aufgaben führen jedoch unzweifelhaft zu einem erheblichen Mehrwert in der städtischen Entwicklung und somit zu einem spürbaren Nutzen für die Bevölkerung.

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Stellenplanentwurf 2018 – Gesamtübersicht

Anlage 2: Stellenplanentwurf 2018 – tariflich Beschäftigte

Anlage 3: Stellenplanentwurf 2018 – Beamte

Anlage 4: Stellenplanentwurf 2018 – Nachweis nach § 8 III GemHVO

Anlage 5: Stellenplanentwurf 2018 – befristete Stellen