Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf des Gesamtstellenplanes für das Jahr 2018 sowie die Entwürfe der Fachbereichsstellenpläne gemäß den Anlagen 1 – 3 zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt überträgt die Detailberatung der Entwürfe des Gesamtstellenplanes und der Fachbereichsstellenpläne den zuständigen Fachausschüssen.
Begründung:
1. Stellenplanentwurf
1.1 Gesamtdarstellung
Stellenplanentwurf
Im
Sinne der Haushaltskonsolidierung besteht für den Stellenplanentwurf 2018 die
grundsätzliche Zielsetzung einen Stellenzuwachs im Wesentlichen zu vermeiden,
soweit diesem nicht eine Refinanzierungsmöglichkeit bzw. ein Aufgabenzuwachs gegenübersteht.
In den Gesamtstellenplan
sowie in den Stellenplanentwürfen der Fachbereiche (Anlagen 1 – 3) wurden die
Änderungen aufgenommen, die aus Sicht der Verwaltung im Jahr 2018 relevant werden.
Stichtag für die Betrachtung ist der
Eckdatenbeschluss des Verwaltungsvorstandes vom 7. September 2017. Stellenplanänderungen, die sich nach diesem
Stichtag ergeben, werden in den Sitzungen der betreffenden Fachausschüsse
beraten und sind in den nachstehenden Darstellungen nicht berücksichtigt. Es
zeichnen sich aktuell jedoch keine Veränderungen ab.
Gemäß § 8 Absatz 1
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) beinhaltet der Stellenplan die im
Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der nicht
nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten. Die Stellenplanänderungen, die
sich aufgrund der geänderten Aufbauorganisation (Bildung des Fachbereiches
Soziales, Migration und Integration) ergeben, werden durch die Verwaltung in den
zuständigen Fachausschüssen erläutert. Gleiches gilt für stellenplanneutrale
Veränderungen und Änderungen in der Bewertung vorhandener Stellen.
Auch die zum 1.1.2017
eingeführte neue Entgeltordnung zum TVÖD führt zu Änderungen im Stellenplan. So
wurden neu die Entgeltgruppen 4 und 7 eingeführt. Die Entgeltgruppe 9 wird in
die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9 c aufgeteilt. Die Überführung der betroffenen Beschäftigten
in die neue Entgeltgruppe erfolgt im Wege der Tarifautomatik oder auf Antrag
der Beschäftigten bis zum 31. Dezember 2017. Es konnten daher noch nicht alle
Änderungen im Stellenplan abschließend eingearbeitet werden. Dieses erfolgt
spätestens im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Gesamtstellenplan
in der Ratssitzung am 16. Januar 2018.
.
Über zeitlich befristete Aufgaben/Stellen
(vgl. Anlage 5), die nicht im Stellenplan abgebildet werden, wird ebenfalls gesondert
in den Fachausschüssen berichtet.
Unter den oben genannten
Prämissen enthält der Gesamtstellenplanentwurf 2018 gegenüber dem
Gesamtstellenplan 2017 insgesamt einen
Stellenzuwachs im Umfang von 14,5 Stellen (Zuwachs 17,0 Stellen, Einsparung
2,5 Stellen).
Bereich |
Stellenzuwachs |
Stelleneinsparung |
Saldo |
||
|
%-Anteil |
Bezeichnung |
%-Anteil |
Bezeichnung |
|
SB 0 |
0,125 0,250 |
Gleichstellung Pressereferat |
0,000 |
-/- |
+0,375 |
SB 2 |
1,000 0,500 1,000 1,000 |
SB Schulverwaltung SB Schulverwaltung Schulverwaltungsnetz Unterhaltsvorschuss |
-1,000 |
Hausmeisterstelle |
+2,500 |
FB 3 |
3,000 0,500 |
Feuerwehr Sondernutzungsgenehmigungen |
0,000 |
-/- |
+3,500 |
FB 4 |
1,000 |
SB Steuerangelegenheiten |
0,000 |
-/- |
+1,000 |
FB 5 |
1,000 |
Umwelt und Klimaschutz |
-1,000 -0,500 |
Vermessungsgehilfe Raumpflegerin |
-0,500 |
FB 7 |
1,000 0,125 |
Dokumentenmanagement/ E-Government Personalentwicklung |
0,000 |
-/- |
+1,125 |
FB 8 |
1,000 1,000 4,500 |
SB Ausländerbehörde SB Ausländerbehörde SB SGB II |
0,000 |
-/- |
+6,500 |
Summe |
+17,0 |
|
-2,5 |
|
+14,5 |
1.2 Stellenzuwachs
Der
Stellenanstieg im Umfang von 17,0
Stellen ist im Wesentlichen auf die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben,
Ausweitung des Personalbedarfs aufgrund höherer Fallzahlen und der Besetzung
von Zukunftsthemen geschuldet. Nachstehend wird kurz auf den Stellenzuwachs der
einzelnen Verwaltungsbereiche eingegangen. Die inhaltliche Beratung soll jedoch
in den Sitzungen der Fachausschüsse geführt werden. Der Personalaufwand steigt
für das Planungsjahr 2018 insgesamt um 967.500
Euro.
Dem
gestiegenen Personalaufwand stehen jedoch auch Erstattungsleistungen in Höhe
von 412.500 Euro bzw.
Minderaufwendungen in Höhe von 25.000
Euro (Reduzierung schulbudgetierte Mittel) gegenüber. So wird ein
Stellenanteil von 7,5 Stellen durch
den Kreis Steinfurt in den Bereichen SGB II (Zuwachs 4,5 Stellen) und im
Rettungsdienstes (Zuwachs 1,5 Stellen Bedarfsbemessung, 1,5 Stellen Vertretung
langfristige Erkrankungen) refinanziert.
Ein
Zuwachs von 3,0 Stellen ist auf
Fallzahlensteigerungen in den Bereichen
- Ausländerwesen (2,0 Stellen)
- Unterhaltsvorschuss, Änderung der Anspruchsdauer von
6 Jahren auf 18 Jahre (1,0 Stellen)
zurückzuführen.
Im
Bereich der Schulverwaltung sind in den vergangenen Jahren die Anforderungen an
die (neuen) Aufgabenbereiche Betreuungsangebote und Verpflegungsleistungen
stetig gestiegen. Auch erfolgt der Strukturwandel in der Schullandschaft in immer
kürzeren Zyklen. Themen wie der Medienentwicklungsplan sowie die Betreuung des
Schulpädagogischen- bzw. des Schulverwaltungsnetzes sind mit höheren
Anforderungen versehen. Auch ist die Rückführung der schulbudgetierten Mittel
in die Verwaltung und damit eine zentrale Beschaffung von sächlichen
Schulmitteln beabsichtigt. Insgesamt beträgt der Stellenzuwachs in der
Schulverwaltung (Sonderbereich 2) für diese vorgenannten Aufgabenbereiche 2,5 Stellen.
Einen
stärkeren Focus muss die Verwaltung auf die Digitalisierung ihrer Prozesse
legen. Zielsetzung ist, dass die Verwaltung bis zum Jahr 2022 flächendeckend
über eine elektronische Aktenführung verfügt und ihre E-Government Angebote
weiter ausbaut. Es ist beabsichtigt, die Fach- und Sonderbereiche durch eine zentrale
Ressource stärker in prozessualen und technischen Aufgabenstellungen bei der
Einführung der Digitalisierung zu unterstützen. Für diese zusätzliche Aufgabe
sollen 1,0 Stellen im Fachbereich
Interner Service (Organisation) bereitgestellt werden.
Die
immer komplexere Beurteilung steuerrechtlicher Fragestellungen - zuletzt
Änderung des Umsatzsteuergesetzes – führt zu einer deutlichen
Aufgabenausweitung, die auch entsprechende Fachkompetenz erfordert. Es ist
daher beabsichtigt im Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement 1,0 Stellen zusätzlich einzurichten.
Im
Bereiche des Pressereferates (+0,25 Stellenanteile), Gleichstellung (+0,125
Stellenanteile) und Personalentwicklung (+0,125 Stellenanteile) werden
insgesamt 0,5 Stellenanteile für
bestehende Aufgabenbereiche, die noch nicht über den Stellenplan abgesichert
sind, bzw. für Aufgabenausweitungen (Änderung Landesgleichstellungsgesetz)
zusätzlich beantragt.
Für
die Umsetzung der zusätzlichen Investitionsförderprojekten, wird nicht nur
zusätzliches Personal im Bereich des Gebäudemanagement benötigt (vgl. Ziffer
2.2.2), sondern es muss auch eine Personalaufstockung im Bereich der
Submissionsstelle (Betreuung Vergabeverfahren) erfolgen. Um dem zusätzlichen
Stellenbedarf gerecht zu werden, soll das Genehmigungsverfahren von Sondernutzungserlaubnissen
aus dem Fachbereich Planen und Bauen (Bereich Bauordnung und Bauverwaltung) in
den Fachbereich Recht und Ordnung verlagert werden. Insgesamt führt dieses zu
einer beabsichtigten Personalaufstockung von 0,5 Stellenanteilen.
Der
bisherige Projektbereich Klimaschutz (bis 2017 Aufgabe der TBR) wurde in 2017
aufgelöst und im neuen Produkt Umwelt und Klima im Fachbereich Planen und Bauen
zusammengeführt. Eine Stelle innerhalb dieses Produktes soll nun entfristet und
in den Stellenplan überführt werden (vgl. Beschlussvorlage STUK 355/16).
1.3 Stelleneinsparungen
Aufgrund
von organisatorischen Maßnahmen bzw. eines Aufgabenwegfalls können zum Haushaltsjahr
2018 insgesamt 2,5 Stellen in den Fachbereichen abgebaut werden. Dieses
betrifft 1,0 Hausmeisterstelle im Bereich Schulverwaltung, 1,0 Stellen im
Bereich der Vermessung (Einsatz einer Drohne) und 0,5 Stellenanteile im Bereich
der Gebäudereinigung (Verlagerung auf einen externen Dienstleister). Der
Personalaufwand reduziert sich insgesamt um 125.000 Euro zum Planungsjahr 2018.
2. Befristete Stellen/Aufgabenstellungen
Die befristeten Aufgaben (Stellen) steigen im
Vergleich zum Jahr 2017 von 12,65 Stellen auf 13,45 Stellen. Hierbei ist jedoch
zu berücksichtigen, dass ursprünglich 6 Stellen bis zum 31. Dezember 2017
befristet waren. Nachstehend wird auf die Stellenabgänge und Zugänge im Bereich
der befristeten Aufgaben (Stellen) eingegangen.
Die Personalaufwendungen für insgesamt 7,8
zusätzliche Stellen zum Planungsjahr 2018 betragen 514.000 Euro.
Personalkostenerstattungen können im Umfang von rund 103.600 Euro für das Förderprojekt
Einwanderung gestalten vom Land NRW erzielt werden.
2.1 Stellenabgänge im Bereiche der befristeten
Aufgaben (Stellen)
Die Befristungen der Stelle Sachbearbeitung
Wohngeld ist im Jahr 2017 ausgelaufen. Eine Besetzung dieser Stelle erfolgt bereits
seit Sommer 2017 nicht mehr.
Aufgrund der beabsichtigten Verlagerung einer freien
Planstelle in den Fachbereich Soziales, Migration und Integration zum HH-Jahr
2018 ist eine Verlängerung der Befristung für die Hausmeisterstelle für die
Betreuung von Übergangswohnungen nicht erforderlich.
Für die befristete Stelle des Klimaschutzmanagers
(vgl. Ziffer 1) soll im Produkt Umwelt und Klimaschutz zum HH-Jahr 2018 eine
zusätzliche Planstelle eingerichtet werden.
2.2 Stellenzugänge im Bereich der befristeten
Aufgaben (Stellen)
2.2.1 Stellen im Bereich Migration und Integration
Für die Aufgabenstellung der Betreuung und
Integration von Migranten erfolgte im Sozialausschuss die Beschlussfassung,
dass die Arbeitsverhältnisse (4 Stellen) entfristet werden sollen und eine
sukzessive Überführung der betroffenen Mitarbeiter/innen auf freie Planstellen
innerhalb der nächsten Jahre erfolgt. Die Stellen werden daher außerhalb des
Stellenplanes weitergeführt.
2.2.2 Stellen im Bereich des Gebäudemanagement
Die aktuelle Förderpolitik des Bundes und des
Landes, welche den Kommunen erhebliche finanzielle Fördermittel unter der
Prämisse bereitstellt, dass diese Finanzmittel in einem eng begrenzten
zeitlichen Rahmen durch die Kommune abgerufen werden müssen, erfordert den
zwingenden Einsatz von zusätzlichen Personal für die Projektsteuerung. Es ist
deutlich festzustellen, dass in den technischen Bereichen der Arbeitsmarkt kaum
noch qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stellt. Um die mit Fördermaßnahmen
verbundenen Schulbaumaßnahmen innerhalb des Förderzeitraumes fristgerecht
abzuwickeln, erfolgte unterjährig die Einstellung einer Bauingenieurin. Die
Besetzung einer Architektenstelle konnte bisher noch nicht erfolgreich
durchgeführt werden. Es ist beabsichtigt die Stelleninhaber mittelfristig auf
frei werdende Planstellen im Bereich des Gebäudemanagements zu überführen.
3. Fazit
In
den vergangenen Jahren konnte ein Stellenanstieg in größerem Umfang vermieden
werden. Die aktuellen Entwicklungen im Sozial- und Migrationsbereich sowie die
Zuweisung umfangreicher Fördermittel von Bund und Land lösen neben den
Gestaltungsaufgaben in den Bereichen Stadtentwicklung, Schulplanung und
Digitale Verwaltung einen deutlichen zusätzlichen Personalaufwand aus. Die mit
diesem zusätzlichen Personal verbundenen Aufgaben führen jedoch unzweifelhaft
zu einem erheblichen Mehrwert in der städtischen Entwicklung und somit zu einem
spürbaren Nutzen für die Bevölkerung.
Anlage 1: Stellenplanentwurf 2018 – Gesamtübersicht
Anlage 2: Stellenplanentwurf 2018 – tariflich Beschäftigte
Anlage 3: Stellenplanentwurf 2018 – Beamte
Anlage 4: Stellenplanentwurf 2018 – Nachweis nach § 8 III GemHVO
Anlage 5: Stellenplanentwurf 2018 – befristete Stellen