Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine entsendet Herrn Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann als Vertreter der Stadt Rheine zur 22. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen am 23. November 2017 in Düsseldorf und überträgt ihm das Stimmrecht für alle Delegierten der Stadt Rheine.
Alternativ:
Der Rat der Stadt Rheine wählt folgende 10 Delegierte für die 22. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen am 23. November 2017 in Düsseldorf:
von der CDU-Fraktion: ________________________________________
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von der SPD-Fraktion ________________________________________
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von der Fraktion B’90/ ________________________________________
DIE GRÜNEN
von der FDP-Fraktion ________________________________________
von der Fraktion UWG ________________________________________
von der Fraktion ________________________________________
DIE LINKE
von der Verwaltung Herr Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann
Begründung:
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hält am 23. November 2017 ab 12:30 Uhr in der Stadthalle Düsseldorf seine 22. Mitgliederversammlung ab.
Gem. § 8 Abs. 2 der Satzung des StGB NRW kann die Stadt Rheine 10 Delegierte zu dieser Veranstaltung entsenden. In der Mitgliederversammlung hat jede/r Delegierte/r 1 Stimme; die Übertragung des Stimmrechts ist nur auf Vertreter desselben Mitglieds – also der Stadt Rheine – zulässig.
Für die letzten Mitgliederversammlungen in den Jahren 2010, 2012 und 2014 wurde – auch aus Kostengründen - das Stimmrecht für die Stadt jeweils der damaligen Bürgermeisterin bzw. einem Beigeordneten übertragen.
Sollte der Rat hiervon keinen Gebrauch machen wollen, erfolgt die Wahl der 10 Delegierten nach den folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
Gem. § 63 Abs. 2 GO gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen § 113 GO. Danach vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter/innen zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen.
Das Besetzungsverfahren der verbleibenden 9 Plätze erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 GO, d. h. wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag einstimmig beschlossen wird, erfolgt die Besetzung nach dem Verhältniswahlverfahren Hare-Niemeyer.
In der Vergangenheit hatten sich die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen immer darauf geeinigt, dass jede Fraktion zumindest 1 Vertreter/in entsenden sollte. Eine solche Lösung spiegelt sich im alternativ aufgeführten Beschlussvorschlag wider.
Sollte es nicht zu dieser einstimmigen Lösung kommen, erfolgt die Entsendung nach dem politischen Proporz. Danach könnte die CDU-Fraktion 4, die SPD-Fraktion 3 und die Fraktion B’90/DIE GRÜPNEN 1 Delegierte/n entsenden. Der 9. Platz müsste unter den Fraktionen von FDP, UWG und DIE LINKE ausgelost werden.
Die Tagungsunterlagen, die derzeit noch nicht vorliegen, werden den gewählten Vertreter(n)innen zur gegebenen Zeit zugesandt.
Anlagen:
Anlage 1: Anschreiben des Städte- und Gemeindebundes NRW