(Nienbergstraße - Sutrumer Straße)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: " Wohnpark Dutum Teil E"
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den
Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan
Die Gisèle-Freund-Straße (Nienbergstraße - Sutrumer
Straße) befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
298 E, Kennwort: „Wohnpark Dutum Teil E“. Der auszubauende
Straßenabschnitt liegt nördlich der Nienbergstraße und reicht bis zur Sutrumer
Straße, wobei sich der Fanny-Lewald-Ring westlich anschließt.
Die Straße ist bezüglich der Straßenkategorie als
Anliegerstraße mit Erschließungsfunktion einzustufen. Sie ist in einer Straßenbreite
von 7,00 m festgesetzt. Die Ausbaulänge liegt bei ca. 155 m.
Da die angrenzenden
Grundstücke überwiegend bebaut sind, soll die Straße nun endgültig ausgebaut
werden. Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich im höhengleichen
Mischprinzip erfolgen.
Der nördliche Straßenabschnitt
in Richtung Neuenkirchener Straße wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut.
2. Einfügung in das Straßennetz
Die Gisèle-Freund-Straße ist aufgrund ihrer
Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.
Die Straße dient der Erschließung und übernimmt weitere Nutzungsformen wie das
Parken und eine Aufenthaltsfunktion. Daher soll die Straße als verkehrsberuhigter
Bereich im Mischprinzip ausgebaut werden. Die Höhendifferenz im Verlauf der
Straße liegt bei etwa 6 Metern.
3. Notwendige Breiten der einzelnen Abschnitte
/Ausbaumerkmale
Gisèle-Freund-Straße (verkehrsberuhigter Bereich):
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich
innerhalb der vorgegebenen Straßenparzellen mit einer Breite von 7,00 m
vorgesehen.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den
wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00
m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 5,00 m bis 7,00 m und weitet
sich in den Einmündungen auf.
Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster
erstellt. Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher
Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.
Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem
Pflaster ausgeführt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten
Bordsteinen.
Im Bereich von Versorgungsleitungen werden statt
Bäume lediglich Sträucher eingeplant.
4. Entwässerung
Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche
erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an
den vorhandenen Mischwasserkanal.
5. Beleuchtung
Für die Gisèle-Freund-Straße sind energieeffiziente
Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen
vorgesehen.
6. Bürgerbeteiligung
Die vorgeschlagene
Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich
gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den
Herstellungsmerkmalen zu äußern.
7. Abrechnung der Baukosten
Beim
Ausbau der Gisèle-Freund-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung
einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt
nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).
Aufgrund
der funktionalen Abhängigkeit des Fanny-Lewald-Ringes von der
Gisèle-Freund-Straße wird eine Erschließungseinheit gem. § 130 (2) Satz 3 BauGB gebildet.
Die Anlieger werden zur
Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses
Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf die Offenlage auch Angaben zur
Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe
enthalten.
8. Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der
Gisèle-Freund-Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich
im Frühjahr/Sommer 2018 und wird voraussichtlich zusammen mit dem Ausbau des
Fanny-Lewald-Ringes durchgeführt.
9. Finanzierung
Die Durchführung der
Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 vorgesehen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan zur
Offenlage