Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Bauvorhaben der Stadtentwässerung im Jahre 2007 zur Kenntnis und bemüht sich in den Haushaltsplanberatungen um die fehlende Investitionssumme.

 

 


Begründung:

 

I. Grundsätzliches zur Finanzierung

 

Im Budget der Stadtentwässerung stehen nach dem vorliegenden Eckdatenbeschluss des HFA folgende Investitionssummen zur Verfügung:

 

 

                             2006 – ca. 2.050.000,- €

                              2007 -  ca. 1.860.000,- €       

                             2008 -  ca. 3.777.000,- €

                        2009 -  ca. 1.610.000,- €

 

Mit diesen Investitionssummen ist die Finanzierung der nötigen Maßnahmen in der Stadtentwässerung nicht gedeckt.

Es ist auf der Grundlage einer gezielten Kanalsanierungsplanung ein Ratsbeschluss – Ratssitzung vom 12.12.2000 – gefasst worden, jährlich ca. 2.300.000,- € alleine für Kanalerneuerungen bzw. Kanalsanierungen in der Finanzplanung der Stadtentwässerung anzusetzen.

Hinzu kommen noch nötige Investitionen für die Anlage von Sonderbauwerken wie z. B. Regenrückhaltebecken und die Erschließung von Gewerbe-

und Baugebieten.

Das zu geringe Investitionsbudget der Stadtentwässerung wurde im Verwaltungsvorstand in der Sitzung am 27.11.2006 thematisiert und als Tagesordnungspunkt behandelt. Im Verwaltungsvorstand wurde so verblieben, dass für die Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses – im Rahmen der Haushaltsplanberatungen – eine Prioritätenliste mit den wichtigsten Maßnahmen auf der Grundlage des Eckdatenbeschlusses vom HFA erarbeitet wird. Darüber hinaus sollten die Konsequenzen des Abweichens vom seinerzeit beschlossenen Kanalsanierungskonzept und vom Abwasserbeseitigungskonzept aufgezeigt werden.

 

Dieser Festlegung wird mit dieser Vorlage gefolgt. So sind im Punkt II dieser Sitzungsdrucksache die Projekte aufgeführt, die in Bezug auf die Kanalsanierung wichtig sind. Darüber hinaus sind die wichtigen Baugebietserschließungen enthalten.

Die mit Eckdatenbeschluss des HFA festgelegte Budgetsumme wird mit diesen Investitionen eingehalten.

 

Dringende Projekte der Stadtentwässerung die vom Eckdatenbeschluss nicht mehr gedeckt sind und in 2007 ausgeführt, bzw. noch begonnen werden sollten, sind im Punkt III dieser Vorlage benannt und dargestellt.

 

Außerdem ist festzuhalten, das größere Projekte, die ebenfalls entwässerungstechnisch Mittelbedarf hervorrufen, nicht im Budget der Stadtentwässerung abgebildet sind. Es handelt sich hier um die Projekte Kaserne Gellendorf, 

Rheine R, Quadrant 4 und das Interkommunale Gewerbegebiet mit Salzbergen. 

 

Die Nichteinhaltung der umfänglichen Kanalsanierung verstößt zum Einen gegen rechtliche Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes. Die Stadt Rheine läuft durch das verzögerte Handeln Gefahr, das Kanalnetz nicht  „dem Stand der Technik“ entsprechend zu betreiben und dadurch die Abwasserabgabenbefreiung zu verlieren.

Darüber hinaus zeigt das Kanalsanierungskonzept der Stadt Rheine, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, die Kanalsanierungsprojekte nach dem alten Ratsbeschluss abzuwickeln. Der bei Nichteinhaltung des Konzeptes eintretende Vermögensverlust belastet nachfolgende Generationen.

 

 

II. Projekte der Stadtentwässerung die vom Budget gedeckt sind

 

 

 1.       Erschließung im Bebauungsplangebiet Rodde „Im Lied“ mit Regenrückhaltebecken

 

 2.       Erschließung im Bebauungsplangebiet „Auf dem Schloss – Teil 1“ in Mesum

 

 3.       Mischwasserkanalsanierung/-vergrößerung Aloysiusstraße und Siepkers Kamp

 

 4.       Regenwasserkanalvergrößerung Am Gausepohl/Stienkamp

 

 5.       Mischwasserkanalsanierung/-vergrößerung Eduardstraße

 

 6.     Mischwasserkanalsanierung/-vergrößerung Im Sundern vom Hirschberger Weg bis zur Breiten Straße und vom Schneidemühler Weg bis zur Mittelstraße

 

 7.       Mischwasserkanalsanierung Nadorffs Kamp

 

 8.       Regenwasserkanalsanierung auf der Kläranlage Rheine-Nord

 

 9.       Regenwasserkanalverlängerung in der Karl-Arnold-Straße

 

10.      Sanierung von Pumpwerken und Notstromgeräten der Stadtentwässerung

 

11.      Sanierung der Laborlüftung auf der Kläranlage Rheine

 

12.           Anlegung eines Regenrückhaltebeckens an der Salzbergener Straße

 

13.           Kanalsanierung mit Inlinern in kompletter Haltung

 

14.      Gezielte Kanalreparatur in geschlossener Bauweise

 

15.      Kanalsanierungsplanung

 

 

 

 

 

 

Zu 1:       Erschließung im Bebauungsplangebiet Rodde „Im Lied“ mit Regenrückhaltebecken; Projekt Nr. 6202-020

 

Die Erschließung des Bebauungsplangebietes „Im Lied – Teil A“ in Rodde soll durchgeführt werde. In dem Teilgebiet A wird der nötige Kanalbau durchgeführt, das Regenrückhaltebecken angelegt und die Baustraßen erstellt. Die erforderlichen Mittel für den Kanalbau und das Rückhaltebecken stehen als VE in einer Summe von 300.000,00 € zur Verfügung. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2006 die VE-Mittel freigegeben. Das Leistungsverzeichnis wird zz. vorbereitet. Die Vergabe der Bauarbeiten soll in der ersten Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses im Januar 2007 erfolgen.

 

Die Baukosten für den Kanalbau und für die Anlegung des Regenrückhaltebeckens wurden auf ca. 300.000,00 € geschätzt.

Die Folgekostenberechnung weist einen Betrag von 21.374,- €/a aus, der über die Entwässerungsgebühren auszugleichen ist.

 

Der beiliegende Lageplan Nr. 1 zeigt die Situation.

 

Zu 2:       Erschließung des Bebauungsplangebietes „Auf dem Schloss“ in Rheine-Mesum; Projekt Nr. 6202- 026

 

Im Bebauungsplangebiet „Auf dem Schloss“ soll in 2007 die Erschließung erfolgen.

 

Die Entwässerung muss im Trennsystem angelegt werden. Das anfallende Niederschlagswasser ist dabei über einen anzulegenden Regenwasserkanal in der Straße Schoppenkamp zum Regenwasserkanal in der Straße Auf dem Schloss abzuleiten.

 

Die Baukosten für die kanalmäßige Erschließung des Baugebietes (Schmutz- und Regenwasserkanäle) wurden auf ca. 104.000,00 € geschätzt.

Die Folgekostenberechnung weist einen Betrag von 6.862,- €/a aus, der über die Entwässerungsgebühren auszugleichen ist.

 

Der beiliegende Lageplan Nr. 2 zeigt die Situation.

 

Zu 3:       Mischwasserkanalsanierung/-vergrößerung Aloysiusstraße und Siepkers Kamp; Projekt Nr. 6202-108

 

In der Aloysiusstraße vom Siepkers Kamp Richtung Surenburgstraße ist der Mischwasserkanal auf einer Länge von ca. 90 m von einer Größe DN 500 auf eine Größe von DN 600 zu erweitern. Außerdem muss der Kanal im Siepkers Kamp von einer Dimension DN 300 auf eine Dimension DN 500 erweitert werden. Beide Kanalabschnitte sind auch aus baulicher Sicht zu sanieren.

 

Die Straße Siepkers Kamp selbst steht nicht im Eigentum der Stadt Rheine. Mit dem Grundstückseigentümer wurde über die Finanzierung der Maßnahme im Siepkers Kamp gesprochen. Dabei war vorgesehen, die Straße Siepkers Kamp auszubauen und ins Eigentum der Stadt Rheine zu überführen. Die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer in dieser Angelegenheit konnten allerdings nicht zielführend beendet werden. Aus diesem Grunde muss dieser Straßenabschnitt im Privateigentum verbleiben.

 

Der zu vergrößernde Mischwasserkanal ist allerdings als Einrichtung der Stadt Rheine anzusehen und auf Kosten der Stadt zu erneuern. Für diesen Kanal soll zugunsten der Stadt Rheine eine Dienstbarkeit im Grundbuch des Grundstückseigentümers eingetragen werden.

 

Die Baukosten für diese Kanalbaumaßnahme sind mit ca. 120.000,- € geschätzt worden.

Die Folgekostenberechnung weist einen Betrag von 7.890,- €/a aus, der über die Entwässerungsgebühren auszugleichen ist.

 

Es ist geplant, die Straße in Baugrubenbreite aufzuschneiden und nach der Kanalbaumaßnahme fachgerecht auf Kosten des Kanalbaus zu verschließen.

 

Der beiliegende Lageplan Nr. 3 verdeutlicht die Situation.

 

Zu 4:       Regenwasserkanalvergrößerung Am Gausepohl/Stienkamp; Projekt Nr. 6202-115

 

In den Straßen Am Gausepohl/Stienkamp in Rheine-Mesum erfolgt die Entwässerung im Trennsystem. Der vorhandene Regenwasserkanal ist in der Straße Am Gausepohl und im Stienkamp von der Straße Am Gausepohl bis zum Hassenbrockweg nach den Berechnungen des Generalentwässerungsplanes zu klein dimensioniert. Dieses bestätigt sich durch Rückstauereignisse aus der Praxis. Aus dem vg. Grunde soll der Regenwasserkanal von einer Dimension DN 600 auf eine Dimension DN 800 erneuert werden.

 

Der Schmutzwasserkanal ist in der Straße Stienkamp in einer Haltung der Nr. 291 nach Nr. 158 baulich in einem schlechten Zustand. Der Zustand lässt es allerdings zu, hier die Sanierung durch den Einbau eines Inliners durchzuführen. Der Schmutz­wasserkanal in der Straße Am Gausepohl wird zz. mit der Kamera befahren. Nach Vorliegen der Ergebnisse muss entschieden werden, ob auch für dieses Kanalstück Sanierungsbedarf besteht. Da es sich hier um eine kurze Kanallänge handelt, ist es allerdings möglich, die Sanierung im Zuge des Neubaus des Regenwasserkanals mit durchzuführen und die Finanzierung im Budget sicherzustellen.

 

Die Oberfläche der Straße Stienkamp ist teilweise in einem schlechten Bauzustand. Die angrenzende Firma Gröning fordert die bereits durchgeführte Oberflächenbehandlung bis zum Hassenbrockweg zu verlängern. Die Firma will sich mit 5.000,00 € an den Arbeiten beteiligen. Die Arbeiten wurden zurückgestellt, um zunächst den Kanalbau durchzuführen.

 

Soweit Hausanschlüsse der Kanalisation Schäden aufweisen, werden diese im Zuge der Kanalbaumaßnahme bis zur Grundstücksgrenze mit erneuert.

 

Die Baukosten für diese Kanalbaumaßnahme sind mit 174.000,00 € geschätzt worden.

Die Folgekostenberechnung weist einen Betrag von 12.326,- €/a aus, der über die Entwässerungsgebühren auszugleichen ist.

 

Der beiliegende Lageplan Nr. 4 verdeutlicht die Situation.

 

 

Zu 5:       Mischwasserkanalsanierung/-vergrößerung Eduardstraße; Projekt Nr. 6202-178

 

In Verlängerung der Maßnahme unter Punkt 5 (Kanalsanierung/-vergrößerung Elter Straße) ist auch der Mischwasserkanal in der Eduardstraße hydraulisch auf eine Größe von DN 600 zu erweitern. Die vorliegenden Kamerabefahrungsergebnisse für den Kanal zeigen, dass die Erneuerung des Kanals teilweise auch aus baulicher Sicht zu begründen ist. Die Maßnahme sollte bereits in 2006 durchgeführt werden. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen musste allerdings ein Verschieben aus finanzieller Sicht erfolgen.

 

Es ist vorgesehen, keinen Straßenausbau durchzuführen, sondern die gepflasterte Fahrbahn in Baugrubenbreite nach erfolgter Kanalerneuerung fachgerecht wieder herzustellen.

 

Soweit die Hausanschlüsse Schäden aufweisen, werden diese bis zur Grundstücksgrenze mit erneuert.

 

Die Straßenwiederherstellung wird ausschließlich durch die Kanalbaumaßnahme finanziert. Die Baukosten wurden mit ca. 80.000,00 € kalkuliert.

Die Folgekostenberechnung weist einen Betrag von 5.726,- €/a aus, der über die Entwässerungsgebühren auszugleichen ist.

 

Der beiliegende Lageplan Nr. 6 zeigt die Situation.

 

Zu 6:       Mischwasserkanalsanierung/-vergrößerung Im Sundern vom Hirschberger Weg bis zur Breiten Straße und vom Schneidemühler Weg bis zur Mittelstraße; Projekt Nr. 6202- 225 und 195

 

In der Straße Im Sundern ist der Mischwasserkanal auf zwei Teillängen zu erneuern. Die eine Teillänge erstreckt sich von der Breiten Straße bis zum Hirschberger Weg. Hier ist das vorhandene Eiprofil in drei Kanalhaltungen hydraulisch zu klein und auf eine Dimension von DN 700 zu vergrößern.

 

Die zweite Teillänge erstreckt sich von der Mittelstraße bis zum Schneidemühler Weg. Hier ist der vorhandene Mischwasserkanal ebenfalls hydraulisch zu klein und auf eine Dimension der Größe DN 500 zu vergrößern.

 

Für beide Kanalteillängen gilt, dass keine Sanierung aus Gründen des baulichen Zustandes notwendig ist.

 

Im Zuge des Kanalbaus, der im Jahr 2007 durchgeführt werden soll, ist kein Straßenausbau vorgesehen. Es ist vielmehr geplant, die Straße in Baugrubenbreite aufzuschneiden und nach der Kanalbaumaßnahme fachgerecht zu verschließen.

 

Soweit die Hausanschlüsse Schäden aufweisen, werden diese im Zuge der Maßnahme mit erneuert.

 

Die Straßenwiederherstellung in Baugrubenbreite wird ausschließlich durch die Kanalbaumaßnahme finanziert. Die Baukosten wurden auf ca. 140.000,00 € geschätzt.

Die Folgekostenberechnung weist einen Betrag von 10.011,- €/a aus, der über die Entwässerungsgebühren auszugleichen ist.

 

Der beiliegende Lageplan Nr. 8 verdeutlicht die Situation.

 

Zu 7: Mischwasserkanalsanierung Nadorffs Kamp; Projekt Nr. 6202- 224

 

Es ist vorgesehen in 2007 die Straße Nadorffs Kamp auszubauen.

Im Zuge des Straßenausbaus ist auch der vorhandene Mischwasserkanal zu erneuern. Der vorhandene Kanal ist im baulich in einem schlechten Zustand. Es wird zur Zeit überprüft, ob es hydraulisch notwendig ist die Kanaldimension von jetzt DN 400 auf DN 500 zu vergrößern.

 

Soweit Hausanschlüsse Schäden aufweisen, werden diese im Zuge der Maßnahme mit erneuert.

Die Baukosten für den Kanalbau wurden auf ca. 60.000,- € geschätzt.

Die Folgekostenberechnung weist einen Betrag von 4.342,- €/a aus, der über die Entwässerungsgebühren auszugleichen ist.

 

Der beiliegende Lageplan Nr. 9 verdeutlicht die Situation.

 

Zu 8:       Regenwasserkanalsanierung auf der Kläranlage Rheine-Nord; Projekt Nr. 6202- 192

 

Auf dem Grundstück der Kläranlage Rheine-Nord verläuft ein alter Regenwasserableiter vom ehemaligen Grundstück C. Kümpers Söhne bis zum Ableiter der Kläranlage Rheine. Das Grundstück der ehemaligen Fabrik Kümpers ist zwischenzeitlich nicht mehr an diesen Kanal angeschlossen. Der Regenwasserkanal dient jetzt ausschließlich dem Abfließen von Regenwässern aus den Straßenzügen des Kläranlagengeländes.

 

Der Kanal ist baulich in einem derart schlechten Zustand, dass Einsturzgefahr besteht. Auch zz. sind Einzelschäden am Kanal vor Ort sichtbar, die Handlungsbedarf aufzeigen.

 

Es ist vorgesehen, die Sanierung in 2007 durch den Einzug eines Inliners sicherzustellen.

 

Die Baukosten für die Kanalsanierung wurden auf ca. 130.000,00 € geschätzt.

Die Folgekostenberechnung weist einen Betrag von 9.504,- €/a aus, der über die Entwässerungsgebühren auszugleichen ist.

 

Der beiliegende Lageplan Nr. 10 zeigt die Situation.

 

Zu 9:       Regenwasserkanalverlängerung in der Karl-Arnold-Straße; Projekt Nr. 6202-193

 

Die Entwässerung der Karl-Arnold-Straße erfolgt im Trennsystem. Über einen Fußweg ist eine östlich der Karl-Arnold-Straße befindliche Grünfläche mit ihren Wegebeziehungen an die Karl-Arnold-Straße angebunden. Diese Grünfläche mit ihren Fußwegen hat eine Hanglage zur fußläufigen Verbindung Karl-Arnold-Straße.

 

Das auf den Grün- und Fußwegeflächen anfallende Niederschlagswasser soll zur Zeit über eine Schachtversickerung dem Grundwasser zugeleitet werden. Wegen der vor Ort anstehenden Bodenverhältnisse und der starken Hanglage ist die vor Ort befindliche Versickerungsanlage hilflos überlastet. Bei starken Regenereignissen fließt Niederschlagswasser über den Fußweg einem angrenzend tiefer liegenden Wohngrundstück zu. Dieser Zustand ist nicht haltbar. In einem Rechtsstreit mit dem Anlieger wurde seitens der Verwaltung zugesagt, hier Abhilfe zu schaffen. Diese Abhilfe ist möglich durch eine Verlängerung des Regenwasserkanals im Fußweg und durch eine Abbindung der angrenzenden Grün- und Wegeflächen an diesen Kanal.

 

Die Baukosten für diese Maßnahme wurden auf 25.000,00 € geschätzt.

Die Folgekostenberechnung weist einen Betrag von 1.858,- €/a aus, der über die Entwässerungsgebühren auszugleichen ist.

 

Der beiliegende Lageplan Nr. 11 verdeutlicht die Situation.

 

Zu 10:     Sanierung von Pumpwerken und Notstromgeräten der Stadtentwässerung; Projekt Nr. 6202- 404

 

Für alle Pumpstationen und Notstromgeräte der Stadtentwässerung wird zz. ein Bedarfssanierungskonzept erarbeitet. Dieses Konzept soll im Bau- und Betriebsausschuss im Frühjahr 2007 vorgestellt werden.

 

Für die dringendsten Maßnahmen aus diesem Konzept sollen in 2007 40.000,00 € zur Verfügung gestellt werden.

Die Folgekostenberechnung weist einen Betrag von 6.220,- €/a aus, der über die Entwässerungsgebühren auszugleichen ist.

 

Zu 11:     Sanierung der Laborlüftung auf der Kläranlage Rheine; Projekt Nr. 6202- 406

 

In den Räumlichkeiten der Kläranlage wird ein Labor betrieben. Nach der Betriebsstättenverordnung ist die Laboreinrichtung mit einer Be- und Entlüftung auszustatten. Die vorhandene Be- und Entlüftung muss unbedingt nachgerüstet werden. Die Arbeiten sind aus Gründen der mangelnden Lufthygiene dringend.

 

Die Investitionssumme liegt bei ca. 25.000,00 €.

Die Folgekostenberechnung weist einen Betrag von 4.402,- €/a aus, der über die Entwässerungsgebühren auszugleichen ist.

 

Zu 12:     Anlegung eines Regenrückhaltebeckens an der Salzbergener
Straße; Projekt Nr. 6202- 510

 

In der Bau- und Betriebsausschusssitzung am 21. September 2006 wurde unter dem Punkt 303/06 über die immissionsorientierte Untersuchung für die Ems, den Hemelter Bach und den Randelbach in Bezug auf die Einleitung von Niederschlagswasser beraten. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass für ein Niederschlagswassereinzugsgebiet im Bereich der Salzbergener Straße ein Regenrückhaltebecken anzulegen ist. Dieses Becken kann auf dem Grundstück der Gaststätte Zum Frieden realisiert werden. Mit dem Grundstückseigentümer, der in einem Gespräch grundsätzlich seine Zustimmung signalisiert hat, wird zz. verhandelt. Das wasserwirtschaftliche Planungsbüro Hinrichs aus Rheine ist mit der Planung beauftragt. Es ist mit der Wasserbehörde verabredet, die Bauarbeiten noch in 2007 zu starten.

 

Die Baukosten wurden auf ca. 20.000,00 € geschätzt.

Die Folgekostenberechnung weist einen Betrag von 2.796,- €/a aus, der über die Entwässerungsgebühren auszugleichen ist.

 

Der beiliegende Lageplan Nr. 12 zeigt die Situation.

 

Zu 13:     Kanalsanierung mit Inlinern in kompletter Haltung; Projekt Nr. 6202- 169

 

Es ist vorgesehen, auch im Jahr 2007 Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise durchzuführen. Bei dieser Maßnahme werden sog. „Inliner“ in schadhafte Kanalhaltungen eingebaut.

 

Die vorliegende Kanalsanierungsplanung zeigt auf, für welche Kanalhaltungen der Einbau der Inliner aus betriebswirtschaftlicher Sicht richtig ist. Im Zuge der Bearbeitung der Kanalsanierungsplanung ist dafür im Rahmen einer Kostenvergleichsbetrachtung auch die Möglichkeit einer Kanalerneuerung untersucht worden.

 

Es ist vorgesehen, für diese „Inlinersanierung“ im Jahr 2007 120.000,00 € zu veranschlagen.

Die Folgekostenberechnung weist einen Betrag von 9.141,- €/a aus, der über die Entwässerungsgebühren auszugleichen ist.

 

Zu 14:     Gezielte Kanalreparatur in geschlossener Bauweise

 

Es ist vorgesehen, auch im Jahr 2007 Kanalreparaturarbeiten in geschlossener Bauweise durchzuführen. Bei dieser Maßnahme werden die Reparaturen in schadhaften Kanalhaltungen mit einem Roboter durchgeführt.

 

Die vorliegende Kanalsanierungsplanung zeigt auf, für welche Kanalhaltungen die Reparatur der einzelnen Schäden aus betriebswirtschaftlicher Sicht richtig ist. Im Zuge der Bearbeitung der Kanalsanierungsplanung ist dafür im Rahmen einer Kostenvergleichsbetrachtung auch die Möglichkeit einer vollständigen Kanalsanierung mit Inlinern oder einer Kanalerneuerung untersucht worden.

 

Es ist vorgesehen, für diese Reparatur im Jahr 2007 80.000,00 € zu veranschlagen. Da es sich bei dieser Maßnahme um Reparaturarbeiten handelt, müssen die nötigen Mittel im Ergebnisplan bereitgestellt werden. Seitens der Verwaltung ist der Ansatz für das Haushaltsjahr 2007 entsprechend kalkuliert.

 

Zu 15:     Kanalsanierungsplanung; Projekt Nr. 6202-804

 

Die Notwendigkeit zur Durchführung einer detaillierten Kanalsanierungsplanung für das gesamte Kanalnetz der Stadt Rheine wurde in der Vergangenheit im Bau- und Betriebsausschuss detailliert beraten.

 

Zwischenzeitlich ist die Planung größtenteils durchgeführt. Insgesamt liegt eine Sanierungsplanung für eine Kanalnetzlänge von insgesamt 230 km Kanalnetzlänge vor. Es fehlt jetzt noch eine detaillierte Planung für die Abwasserkanäle in den Ortsteilen Mesum und Elte sowie tlw. vom Kanalnetz Rheine links der Ems.

 

Aus der Sanierungsplanung sind seit 2004 Kanalsanierungen und Kanalerneuerungen durchgeführt worden. Auch für das Kanalbauprogramm des Jahres 2007 sind aus den Unterlagen die Notwendigkeiten erarbeitet und in diese Sitzungsdrucksache eingearbeitet worden.

 

Damit für die Folgejahre ein Bauprogramm zur Kanalsanierung sinnvoll erarbeitet werden kann, ist die noch fehlende Kanalsanierungsplanung durchzuführen. Damit soll vor allem sichergestellt werden, dass die dringendsten Sanierungsnotwendigkeiten außerhalb der jetzt vorliegenden Planungsgebiete herausgearbeitet werden und mit in die Bauprogramme der Folgejahre aufgenommen werden können.

 

Die Verwaltung sieht vor, für die Ortsteile Mesum und Elte die entsprechende Sanierungsplanung in 2007 durchführen zu lassen. Die Planungskosten werden dafür auf ca. 60.000,00 € geschätzt.

 

 

III. Nötige Maßnahmen, die im Budget „ nicht“ gedeckt sind

 

 

1.            Mischwasserkanalsanierung/-vergrößerung Elter Straße von der Steinstraße bis zur Oranienstraße; Projekt Nr. 6202-116

 

In der Elter Straße von der Steinstraße bis zur Oranienstraße ist der vorhandene Mischwasserkanal in einem baulich extrem schlechten Zustand. Außerdem befinden sich hier im Teilbereich zwei Kanäle im gleichen Straßenabschnitt. Die Entwässerungssituation soll durch einen hydraulisch ausreichenden Kanal ersetzt werden.

 

Im Zuge des Kanalbaus, der im Jahr 2007 durchgeführt werden soll, ist kein Straßenausbau vorgesehen. Es ist vielmehr geplant, die Straße in Baugrubenbreite aufzuschneiden und nach der Kanalbaumaßnahme fachgerecht zu verschließen. Mit dem Baulastträger Bund wird die Maßnahme zz. abgestimmt.

 

Eine Kanalhaltung in einer Länge von ca. 40 m ragt in den neuen Kreisverkehr Hemelter Straße. Damit keine Behinderung im Zuge des Ausbaus beim Kreisverkehr eintritt, wird diese Kanalhaltung bereits jetzt mit dem Straßenbau Hemelter Straße durchgeführt. Die finanziellen Mittel hierfür stehen im Haushalt 2006 zur Verfügung.

 

Im Zuge des Kanalbaus Elter Straße sollen die Kanalhausanschlüsse, soweit sie Schäden aufweisen, bis zur Grundstücksgrenze mit erneuert werden.

Die Straßenwiederherstellung in Baugrubenbreite wird ausschließlich durch die Kanalbaumaßnahme finanziert.

 

Die Baukosten wurden auf ca. 140.000,00 € kalkuliert.

Die Folgekostenberechnung weist einen Betrag von 9.944,- €/a aus, der über die Entwässerungsgebühren auszugleichen ist.

 

Der beiliegende Lageplan Nr. 5 verdeutlicht die Situation.

 

 

2.            Mischwasserkanalsanierung/-vergrößerung Friedrich-Ebert-Ring von der Servatiistraße bis zum Reinhildisweg; Projekt Nr. 6202-123

 

Im Friedrich-Ebert-Ring soll der Mischwasserkanal von der Servatiistraße bis zum Reinhildisweg erneuert werden. Der Kanalbau ist aus Gründen des Bauzustandes notwendig. Außerdem ist der Kanal auf der Teilstrecke von der Servatiistraße bis zur Ludgeristraße aus hydraulischen Gründen überlastet, woraus sich ebenfalls die Erneuerungsnotwendigkeit von DN 500 auf Dimension von DN 800 begründet.

 

Es ist vorgesehen, mit der Kanalbaumaßnahme die Asphaltfahrbahn in Baugrubenbreite aufzuschneiden und anschließend auf Kosten des Kanalbaus fachgerecht wieder zu verschließen.

 

Soweit die Hausanschlüsse Schäden aufweisen, werden diese im Zuge der Maßnahme bis zur Grundstücksgrenze mit erneuert.

 

Die Straßenwiederherstellung in Baugrubenbreite wird ausschließlich durch die Kanalbaumaßnahme finanziert.

 

Die Baukosten wurden auf ca. 350.000,00 € kalkuliert.

Die Folgekostenberechnung weist einen Betrag von 24.627,- €/a aus, der über die Entwässerungsgebühren auszugleichen ist.

 

Der beiliegende Lageplan Nr. 7 verdeutlicht die Situation.

 

 

3.       Regenrückhaltebecken Im Stadtpark

 

Im Stadtpark Rheine soll auf der Fläche des Bolzplatzes ein unterirdisches Regenrückhaltebecken angelegt werden. Die Planung für dieses Becken ist einschließlich der Ausführungsplanung abgeschlossen. Darüber hinaus hat das Büro PFI aus Hannover im Auftrag der Stadt Rheine das Leistungsverzeichnis erstellt. Das Projekt ist demnach soweit fortgeschritten, dass die Ausschreibung zur Abgabe von Bauangeboten herausgegeben werden könnte. Auf Bitten der Stadt Rheine hat die RWE bereits eine im Baufeld liegende Gashochdruckleitung, für einen erheblichen Kostenblock, umgelegt. 

 

Im alten Investitionsprogramm der Stadtentwässerung war die nötige Investitionssumme für die Erstellung des Regenrückhaltebeckens in Höhe von ca. 4.300.000,- € in den Jahren 2006/07 eingestellt. Im Zuge der Entscheidung über den Haushalt 2006 ist diese Investition gestrichen worden.

Es soll jetzt an dieser Stelle noch einmal an die Dringlichkeit zur Erstellung dieses Beckens erinnert werden. So ist auch bei den Starkregenereignissen vom 26.7.2006 und 21.8.2006 das Fehlen des Beckens deutlich geworden. Die deutlichen Rückstauprobleme im Kanalnetz auch im Einzugsbereich Rodder Damm würden durch die Anlegung des Beckens zurückgedrängt.

 

Wegen der zuvor dargestellten Dringlichkeit der Maßnahme wird hiermit darum geworben, die Baufinanzierung zuzulassen und die nötigen Mittel durch Aufstockung des Stadtentwässerungsbudgets für die Jahre 2007-2010 zur Verfügung zu stellen.

Folgende Maßnahmenabwicklung wäre denkbar:

 

                2007: Invest Summe fürs Becken     600.000,- €

                2008: Invest Summe fürs Becken  1.400.000,- €

                2009: Invest Summe fürs Becken  1.600.000,- €

                2010: Invest Summe fürs Becken     700.000,- € 

         

Die aufgeführten Maßnahmen unter Punkt III 1 und 2 (Kanalsanierung) sind in erster Linie aufgrund des Gewässerschutzes bedeutend. Die Maßnahme zur Anlegung des Regenrückhaltebeckens im Stadtpark, verbessert den Komfort im Kanalnetz.

 

Anlagen für die Maßnahmen unter Punkt Nr. II und III

 

Anlage   1:   Lageplan Nr.   1

Anlage   2:   Lageplan Nr.   2

Anlage   3:   Lageplan Nr.   3

Anlage   4:   Lageplan Nr.   4

Anlage   5:   Lageplan Nr.   5

Anlage   6:   Lageplan Nr.   6

Anlage   7:   Lageplan Nr.   7

Anlage   8:   Lageplan Nr.   8

Anlage   9:   Lageplan Nr.   9

Anlage 10:   Lageplan Nr. 10

Anlage 11:   Lageplan Nr. 11

Anlage 12:   Lageplan Nr. 12

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     Lageplan Nr. 1

Anlage 2:     Lageplan Nr. 2

Anlage 3:     Lageplan Nr. 4

Anlage 4:     Lageplan Nr. 5

Anlage 5:     Lageplan Nr. 6

Anlage 6:     Lageplan Nr. 7

Anlage 7:     Lageplan Nr. 8

Anlage 8:     Lageplan Nr. 9

Anlage 9:     Lageplan Nr. 11