Betreff
17. Änderung des Bebauungsplanes Nr.M 79, Kennwort: "Johanneskirche", der Stadt Rheine
I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
253/17/1
Aktenzeichen
PG 5.1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

In der Sitzung des StUK am 13. September ist über den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. M 79, Kennwort: „Johanneskirche“ diskutiert worden. Der entsprechende Beschluss ist nicht gefasst worden, da noch Klärungsbedarf bezüglich der möglichen Gebäudehöhen aufgetreten ist. Der Änderungsentwurf mit textlichen Festsetzungen und Begründung ist entsprechend ergänzt worden: es sind Vorgaben bezüglich der maximal zulässigen Firsthöhe aufgenommen worden.

 

Aus einer Traufhöhe von ca. 6,5 m über Geländeniveau und einer Firsthöhe von maximal 13,5 m ergibt sich bei einer maximal dreigeschossigen Bauweise eine Gebäudeform, bei der zwei Vollgeschosse errichtet werden können mit einem ausgebauten Dachgeschoss, dass jedoch als Vollgeschoss ausgebildet werden kann. Ohne die planungsrechtliche Vorgabe, dass das Geschoss unterhalb des Daches als Vollgeschoss ausgebildet werden kann, dürfte gem. BauO NRW maximal ¾ der Fläche unterhalb des Daches eine lichte Höhe von 2,30 m aufweisen.

 

Zur Verdeutlichung der planungsrechtlichen Situation ist dieser Vorlage neben der geänderten zeichnerischen Darstellung (Anlage1), der überarbeiteten Begründung (Anlage 2), den ergänzten textlichen Festsetzungen (Anlage 3) eine Entwurfsskizze für das geplante Gebäude (Anlage 4) beigefügt. Aus diesem Vorentwurf ist ablesbar, dass – trotz der maximal zulässigen drei Vollgeschosse – nur ein Gebäude errichtet werden kann, dass optisch zweigeschossig wirkt. Als Anlage 5 ist ein Luftbild der näheren Umgebung des Änderungsbereiches beigefügt. Das Luftbild verdeutlicht, dass sich das geplante Bauvorhaben auch in die nähere Umgebung einfügt, da sich in der Nachbarschaft mehrere zweigeschossige Gebäude finden, mit zum Teil zusätzlich großzügig ausgebauten Dachgeschossen. Die Gebäude weisen eine mit der projektierten Festsetzung bezüglich der zulässigen Firsthöhe von 13,50 m vergleichbaren Wert auf: Das Gebäude Gröningstraße hat eine Firsthöhe von ca. 12,40 m, das Grundstück Veenstraße 7 ist mit einen Haus mit einer Firsthöhe von ca. 15,80 m bebaut.

 

Von der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, die in der Ursprungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschläge erneut zu beraten und mit den in dieser Vorlage enthaltenen Anlagen ggf. zu beschließen.