Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss nimmt den unterjährigen Bericht
für den Fachbereich Soziales mit dem Stand der Daten zum 31.10.2017 zur
Kenntnis.
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die
Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte
der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen
ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung
zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die
Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
- Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags-
und Aufwandszeile:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
-
Alle
Abweichungen ab 50T€
- Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den
Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere
Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung
ergeben sich für den Fachbereich Soziales im Ergebnisplan und im Finanzplan
voraussichtlich keine Änderungen.
Hinweis zum Produkt
Unterhaltsvorschussleistungen
In der Produktgruppe 220
(2203 Unterhaltsvorschussleistungen) werden aufgrund der neuen Gesetzeslage in
den letzten Monaten des Jahres 2017 die aufgelaufenen Anträge weiterhin
abgearbeitet, so dass es zu Mehraufwendungen bei den Transferleistungen kommen
wird. Eine genaue Prognose über die Höhe der zu erwartenden
Unterhaltsvorschussleistungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Des Weiteren wurde durch
das Nachtragshaushaltsgesetz 2017 das Gesetz zur Ausführung des
Unterhaltsvorschussgesetzes dahingehend geändert, dass rückwirkend ab dem 01.
Juli 2017 folgender Verteilungsschlüssel gilt:
Ausgaben: Bund 40 %, Land
30 %, Kommunen 30 %
Einnahmen: Bund 40 %, Land
10 %, Kommunen 50 %
Dadurch wird im Jahr 2017
der städtische Haushalt abweichend von den Planansätzen belastet werden.
Zur Zeit wird davon
ausgegangen, dass durch die Änderung des Verteilungsschlüssels die höheren
Transferaufwendungen durch die zu erwartenden Mehrerträge bei den Erstattungsleistungen
Bund/Land kompensiert werden.
Eine zahlenmäßige Abbildung
der Abweichungen bei den Erträgen bzw. Aufwendungen ist im Bereich UVG zum
Stichtag 31.10.2017 nicht möglich.