Betreff
Berichtswesen 2017, Stichtag 31.10.2017,FB Soziales
Vorlage
348/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich Soziales mit dem Stand der Daten zum 31.10.2017 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

  1. Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50T€

 

  1. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich für den Fachbereich Soziales im Ergebnisplan und im Finanzplan voraussichtlich keine Änderungen.

 

 

Hinweis zum Produkt Unterhaltsvorschussleistungen

 

In der Produktgruppe 220 (2203 Unterhaltsvorschussleistungen) werden aufgrund der neuen Gesetzeslage in den letzten Monaten des Jahres 2017 die aufgelaufenen Anträge weiterhin abgearbeitet, so dass es zu Mehraufwendungen bei den Transferleistungen kommen wird. Eine genaue Prognose über die Höhe der zu erwartenden Unterhaltsvorschussleistungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Des Weiteren wurde durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2017 das Gesetz zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes dahingehend geändert, dass rückwirkend ab dem 01. Juli 2017 folgender Verteilungsschlüssel gilt:

Ausgaben: Bund 40 %, Land 30 %, Kommunen 30 %

Einnahmen: Bund 40 %, Land 10 %, Kommunen 50 %

 

Dadurch wird im Jahr 2017 der städtische Haushalt abweichend von den Planansätzen belastet werden.

Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass durch die Änderung des Verteilungsschlüssels die höheren Transferaufwendungen durch die zu erwartenden Mehrerträge bei den Erstattungsleistungen Bund/Land kompensiert werden.

 

Eine zahlenmäßige Abbildung der Abweichungen bei den Erträgen bzw. Aufwendungen ist im Bereich UVG zum Stichtag 31.10.2017 nicht möglich.