I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
VORBEMERKUNG /
KURZERLÄUTERUNG:
Für die vorliegende Planung
im Bereich „Elter Straße / Schlehdornweg“ hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz in der Ausschusssitzung vom 26.10.2016
den Anträgen auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines
Bebauungsplanes für die Fläche im Bereich „Elter Straße / Schlehdornweg“
zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Einleitung der
Bauleitplanverfahren vorzubereiten (vgl. Vorlage 245/16). Inzwischen liegen die
nötigen Planunterlagen für eine Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der
Änderung des Flächennutzungsplans vor.
Mit der 34. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Rheine, Kennwort: "Elter Straße /
Schlehdornweg" wird das Ziel verfolgt, die wohnortnahe
Versorgungssituation im Stadtteil Gellendorf nachhaltig zu verbessern.
Das städtebauliche
Gesamtkonzept sieht vor, das Plangebiet in zwei Teilbereiche zu gliedern. Im
Süden soll ein Wohngebiet mit Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhausbebauung in
überwiegend zweigeschossiger Bauweise entstehen. Die innere Erschließung ist
über den bereits vorhandenen aber noch auszubauenden „Schlehdornweg“, der in
Richtung Norden in einem Wendeplatz endet, vorgesehen. Für die nördliche
Teilfläche sind die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zur Nahversorgung des
Stadtteils sowie eine kleinteilige Ladeneinheit geplant. Dabei ist die
Stellplatzfläche in Richtung Norden ausgerichtet, so dass der geplante
Lebensmittelmarkt schallmindernd gegenüber der geplanten Wohnbebauung im Süden
wirkt. Die Erschließung erfolgt über eine neue Zufahrt im Kreuzungsbereich
„Elter Straße / Sandhövelstraße“ von der „Elter Straße“ aus. Um den fließenden
Verkehr auf der „Elter Straße“ nicht zu behindern, soll eine neue
Linksabbiegespur eingerichtet werden.
Um dieses Vorhaben
planungsrechtlich umzusetzen, wird parallel der Bebauungsplan 337, Kennwort:
"Elter Straße / Schlehdornweg" aufgestellt. Der Bebauungsplan
konkretisiert die Planungen und weist zusätzlich auf einer südlichen
angrenzenden Fläche neue Wohnbaugrundstücke aus.
Für die Änderung des
Flächennutzungsplanes wird ein zweistufiges „Normalverfahren“ durchgeführt.
Unter Zugrundelegung des
Wohnbaulandkonzeptes der Stadt Rheine werden die Antragsteller/Veranlasser/Planbegünstigten
über einen städtebaulichen Vertrag verpflichtet, die ggf. bei der Stadt Rheine
anfallenden Planungs- und/oder Veröffentlichungskosten zu übernehmen.
Alle weiteren wichtigen
planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der
Flächennutzungsplanänderung (Anlage 2)
und der Scopingunterlage zum Umweltbericht (Anlage 3) zu entnehmen, die dieser
Vorlage beigefügt sind.
Ein Ausschnitt aus dem
Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung (Anlage 1) liegt ebenfalls bei.
BESCHLUSSVORSCHLAG /
EMPFEHLUNG:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2
Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort:
„Elter Str. / Schlehdornweg“, zu ändern.
Gegenstand dieser Änderung
ist die Umwandlung einer "Wohnbaufläche" in ein Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel".
Der räumliche
Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung beinhaltet die Flurstücke 19
(komplett) und 61, 66 (teilweise) der Flur 180, Gemarkung Rheine-Stadt und die
Flurstücke 455, 490, 492, 495, 497, 500, 502 (teilweise) der Flur 179,
Gemarkung Rheine-Stadt und wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch eine öffentliche Grünfläche mit Ehrenmal ,
im
Osten: durch die „Elter Straße“
(L593) sowie Wohngrundstücke,
im
Süden: durch eine derzeit
intensiv genutzte Ackerfläche,
im
Westen: durch Grünflächen der
Emsaue
Der räumliche
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan zum Flächennutzungsplan geometrisch eindeutig
festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
für die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort:
„Elter Str./Schlehdornweg“, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
durchzuführen ist.
Die öffentliche
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der
Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen
und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist
allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anlagen:
Anlage 1: FNP-Änderung
(Vorentwurf)
Anlage 2: Begründung FNP-Änderung
(Vorentwurf)
Anlage 3:
Scopingunterlagen zum Umweltbericht