I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Offenlegungsbeschluss
VORBEMERKUNG /
KURZERLÄUTERUNG:
Anstoß für diese
städtebauliche Planung ist der dringende Handlungsbedarf zur Schaffung
ausreichender Kita-Plätze im Stadtgebiet der Stadt Rheine. Der
Ausbau bzw. Neubau von Kindertageseinrichtungen wurde in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses der Stadt Rheine am 28.09.2017 thematisiert. Der
Jugendhilfeausschuss hat in dieser Sitzung zur Kenntnis genommen, dass zur
Abdeckung des Bedarfes im Stadtteil Dorenkamp weitere Betreuungsplätze in Kitas
notwendig sind und dass die Verwaltung dazu ein zusätzliches Kita-Gebäude an
der Ecke Bühnertstr./Darbrookstr. einplanen soll, welches dann zum
Kindergartenjahr 2019/2020 in Betrieb gehen kann.
Das Plangebiet wurde
ehemals als Wohnbaufläche genutzt und ist in den vergangenen Jahren
brachgefallen. Im Rahmen der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung der
ehemaligen Damloup-Kaserne sollten die brachgefallenen Flächen entlang der
Bühnertstraße mit in das städtebauliche Gesamtkonzept integriert werden. Aus
städtebaulicher Sicht kann die Entwicklung des Plangebiets als Kita-Standort
auch unabhängig vom städtebaulichen Gesamtkonzept realisiert werden.
Das Plangebiet liegt
außerhalb von Festsetzungen der qualifizierten Bauleitplanung. Vor dem Hintergrund
der geplanten Bebauung ist eine Umsetzung in Anwendung des § 34 BauGB nicht
gegeben. Die Bebauung soll daher durch die Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich
ermöglicht werden.
Aufgrund der Einbindung in das umliegende Wohnquartier
und der Wiedernutzbarmachung von Flächen wird dieser Bauleitplan als Maßnahme
der Innenentwicklung angesehen. Als Nachverdichtungsprojekt wird hier letztlich
ein Beitrag zur Schonung des unbeeinträchtigten Außenbereichs erbracht. Demnach
wird dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Die
Stadt Rheine verzichtet auf die Erhebung von verwaltungsinternen Planungskosten,
da überwiegende Gründe des Allgemeinwohls für die Planung bestehen und diese
den stadtentwicklungspolitischen Zielen entspricht.
Alle weiteren wichtigen
planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan
(Anlage 2) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 3) zu entnehmen, die dieser
Vorlage beigefügt sind.
Ein Auszug aus dem Entwurf
des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlage 1).
BESCHLUSSVORSCHLAG /
EMPFEHLUNG:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan
Nr. 343, Kennwort: "Kita Bühnertstraße", der Stadt Rheine im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im
Norden: durch
die südliche Grenze des Flurstücks 77,
im
Osten: durch
die westliche Grenze des Flurstücks 61,
im
Süden: durch
die öffentliche Verkehrfläche „Bühnertstraße“,
im
Westen: durch
die östlichen Grenzen der Flurstücke 49, 50 und 51.
Sämtliche Flurstücke
befinden sich - falls nicht separat aufgeführt - in der Flur 107, Gemarkung
Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch
eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Dieser Bebauungsplan dient
der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und anderer Maßnahmen
der Innenentwicklung. Er setzt eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger
als 2,0 ha fest.
Mit der Erfüllung der Voraussetzungen
gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB kann dieser Bauleitplan im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Demnach wird die
Möglichkeit, auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange) zu verzichten, hier angewendet; dies gemäß § 13 a Abs. 2
Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Ebenfalls wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB,
von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §
10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung dieses
Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung
erfolgt oder zulässig; damit entfällt die Ausgleichsverpflichtung.
III. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 343 , Kennwort: "Kita Bühnertstraße", der Stadt Rheine nebst
beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Im Rahmen dieser Auslegung
kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Während der Auslegungsfrist
können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Anlagen:
Anlage 1: B-Plan-Entwurf
Anlage 2: Begründung
Anlage 3: Textliche
Festsetzungen
Anlage 4:
Artenschutzrechtliche Stellungnahme