Kennwort: "Wohnpark Mesum", der Stadt Rheine
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
VORBEMERKUNG /
KURZERLÄUTERUNG:
Für
das in der Anlage 2 zeichnerisch abgegrenzte Grundstück (Am Schultenhof, Mesum)
soll das „Gewerbegebiet“ (GE) wieder in ein „Mischgebiet“ (MI) umgewandelt
werden. Die Nutzungszuweisung „Mischgebiet“ galt hier schon einmal und wurde im
November 2010 aufgrund der Ansiedlung einer „wesentlich störenden“ Betriebsart
(Lackiererei) als „Gewerbegebiet“ festgesetzt.
Nun
soll das GE teilweise wieder nach MI zurückgeführt werden, da das derzeitige
„Betriebswohnhaus“ – wenn es separat, als nicht zweckgebundenes Wohnhaus
veräußert werden soll - vom Gewerbebetrieb „entkoppelt“ werden muss.
Die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
hat vom 02.10.2017 bis einschließlich 03.11.2017 stattgefunden. Ort und Dauer
der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht
worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung
benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme
innerhalb eines Monats aufgefordert.
Da keine
abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind, ist nunmehr der Satzungsbeschluss
zu fassen.
Alle wichtigen
planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung
(Anlage 3) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist. Die Begründung ist
als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher
Abwägungskontrolle mit zu beschließen.
Ein Auszug bzw. Ausschnitte
aus der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2;
Alt-Neu-Gegenüberstellung).
BESCHLUSSVORSCHLAG /
EMPFEHLUNG:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt
dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
i.V.m.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass
aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen
sind.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
Es wird festgestellt, dass
von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine
abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss
über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine
nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3 BauGB billigend
zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und
gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der § 1 Abs. 8 i.V.m.
§ 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der zum Zeitpunkt
des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
geltenden Fassung wird die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort:
"Wohnpark Mesum", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung
hierzu beschlossen.
Es wird festgestellt, dass
die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: "Wohnpark Mesum",
der Stadt Rheine von der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan abweicht
und demzufolge der Flächennutzungsplan einer Anpassung im Wege der Berichtigung
bedarf.
Die Verwaltung wird
beauftragt, nach Inkrafttreten dieser Bebauungsplanänderung, die Umwandlung von
einer „Gewerblichen Baufläche“ zu einem „Mischgebiet“ - im Sinne einer redaktionellen
Korrektur des Flächennutzungsplanes – vorzunehmen und zu jedermanns Einsicht
bereitzuhalten (s. Anlage 3.1). Einer Genehmigung durch die höhere
Verwaltungsbehörde (hier: Bezirksregierung Münster) bedarf es nicht.
Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan-Auszug - ALT
Anlage 2: Bebauungsplan-Auszug - NEU
Anlage 3: Begründung
Anlage 3.1: Flächennutzungsplan-Auszug -
Berichtigung
Anlage 3.2: Artenschutzbeitrag