Betreff
Begegnungszentrum Dorenkamp
Vorlage
001/17
Aktenzeichen
II-8.10-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage zum Begegnungszentrum Dorenkamp zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Auf die Vorlage 273/17 Soziale Stadt – Sonderprojekt Begegnungszentrum Dorenkamp, die im Stadtentwicklungsausschuss am 13. September 2017 beraten und verabschiedet wurde, wir verwiesen.

 

Durch den o. g. Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird der 1. Bauabschnitt im Bestand und soweit mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln von 1.1 Mio. € mögliche Teilmaßnahmen des Bauabschnittes 2 – Aula - umgesetzt.

 

Zur Umsetzung der weiteren notwendigen Maßnahmen im Bauabschnitt 2 (Aula) und für den Bauabschnitt 3 (Neubau) wurde die Verwaltung mit gleichem Beschluss beauftragt, für die zusätzlich benötigten Fördergelder in Höhe von ca. 1,2 Mio. € einen weiteren Förderantrag zu stellen.

 

 

Ausgangslage für die Bewerbung um Fördermittel für das Begegnungszentrum Dorenkamp:

 

Seit 2015 gibt es neue Entwicklungen im Dorenkamp. Mit der Einrichtung der Erstaufnahme-einrichtung für Flüchtlinge, dem Neubau von geförderten Wohnungen, die u. a. auch Flüchtlinge mit Bleibeperspektive nutzen sollen, und dem Umbau des „Gebäudes 5“ der Damloup-Kaserne zu Wohnungen für Flüchtlinge, leben aktuell und werden zukünftig viele Personen mit Migrationshintergrund im Stadtteil Dorenkamp leben.

 

Neben dem hohen Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund weist der Stadtteil Dorenkamp mit seinen rd. 13.000 Einwohnern weitere auffällige Problemlagen auf. U. a. leben im Stadtteil viele einkommensschwache und ältere Menschen sowie andere einkommensschwache Bevölkerungsgruppen. Eine erhöhte Arbeitslosigkeit und die Abhängigkeit von Transferleistungen sind überdurchschnittlich hoch.

 

Es wird deutlich, dass einige Herausforderungen im Stadtteil zu bewältigen sind, die durch eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Rheine und den gesellschaftlichen und lokalen Akteuren leichter gemeistert werden können.

 

Durch die Aufnahme des Stadtteils Dorenkamp in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ hat der Stadtteil bereits viele Aufwertungs- und Entwicklungsimpulse erhalten. Der Soziale-Stadt-Prozess führte bereits zu einer „Aufbruchstimmung“ im Stadtteil, die dauerhaft genutzt werden sollte.

 

So bieten sich die bereits im Stadtteil existierenden bewährten Strukturen, Kontakte und Netzwerke an, in dem geplanten Begegnungszentrum eingebettet zu werden. Beispiele für bereits bewährte Netzwerke, die zum Teil im Rahmen der „Sozialen Stadt Dorenkamp“ oder auch im Rahmen der „Flüchtlingsentwicklung“ neu entstanden sind, sind u. a. der „Selbstbestimmte Bürgertreff Rheine Süd-West“, das regelmäßig stattfindende „Austauschtreffen Flüchtlingshilfen Dorenkamp“ und auch die Vernetzung der Abendrealschule, der Flüchtlingshilfe Rheine e. V. und des Teams Beratung und Begleitung von Zuwanderern des Fachbereiches Soziales, Migration und Integration.

 

 

Ausrichtung und personelle Ausstattung des Begegnungszentrums Dorenkamp:

 

Diesen genannten Herausforderungen soll u. a. mit der Einrichtung eines Begegnungszentrums im Gebäude an der Mittelstraße 51 entgegengewirkt werden. Mit dem Begegnungszentrum soll ein Ort für alle „neuen“ und „alten“ Dorenkämper mit vielfältigen und offenen Begegnungsangeboten entstehen. Der Schwerpunkt des Begegnungszentrums soll in den Bereichen Begegnung, Beratung und Bildung liegen. Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens haben verschiedene Vereine und Gruppen ihr Nutzerinteresse geäußert.

 

Der Nachweis einer verlässlichen finanziellen Leistungsfähigkeit der Vereine und Gruppen ist bisher nicht erfolgt bzw. die Vereine und Gruppen behalten sich eine verbindliche Entscheidung für die Nutzung des Zentrums vor, bis sie die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und die Höhe des Nutzungsentgeltes kennen.

 

Angesichts der Grundausrichtung des Zentrums, ein Begegnungszentrum für alle „neuen“ und „alten“ Dorenkämper mit den Schwerpunkten „Begegnung, Beratung und Bildung“ zu schaffen und unter Berücksichtigung der voraussichtlich begrenzten finanziellen Leistungsfähigkeit der potentiellen Nutzer und auch der generellen Anforderung, möglichst geringe Folgekosten zu produzieren, werden die Trägerschaft und die Konzeptentwicklung für das Begegnungszentrum zunächst für 2 Jahre durch den Fachbereich Soziales, Migration und Integration – Produkt 8101 – Beratung und Begleitung von Zuwanderern – übernommen.

 

Das bisherige Stadtteilbüro an der Catenhorner Straße 12 wird in das Begegnungszentrum integriert, sodass das städtische Gebäude dann anderweitig genutzt werden kann. Der Fachbereich setzt ½ Stelle Sozialarbeit ein. Für die Verwaltungstätigkeiten soll eine Verwaltungskraft stundenweise beschäftigt werden, deren Kosten in der Folgekostenkalkulation berücksichtigt werden müssen.

 

Die eingesetzte ½ Stelle „Management Begegnungszentrum“ wir in den ersten beiden Betriebsjahren mit dem Aufbau und der Profilentwicklung des Zentrums beschäftigt sein und kann in der Zeit nur noch in geringem Umfang konkrete Beratung und Begleitungstätigkeiten (den eigentlichen Stellenauftrag) übernehmen.

 

Angesichts der aktuellen Zuweisungs- und Zuwanderungssituation und der mit dem Aufbau des Begegnungszentrums entstehenden Chancen für den Stadtteil, die „alten“ und „neuen“ Dorenkämper sowie die Vereine und Institutionen des Stadtteils, sieht die Verwaltung den Einsatz der ½ Stelle Sozialarbeit als sehr gute Investition in die Zukunft.

 

Der Fachbereich Soziales, Migration und Integration plant die Entwicklung eines Nutzerkonzeptes mit gestaffelten Mieten, das ggf. auch eine mietfreie Bereitstellung von Räumlichkeiten vorsieht, wenn dies mit der Übernahme von Aufgaben für das Zentrum oder Angeboten, die zum Profil des Begegnungszentrums passen, verbunden ist.

 

Nach einer 2-jährigen Aufbauphase, muss über die Trägerschaft neu entschieden werden. Ggf. ist dann eine Erweiterung im Sinne eines Trägermodells denkbar (Erkenntnisse aus der Evaluation Soziale Stadt) bzw. muss die personelle Ausstattung im Produkt 8101 neu entschieden werden.