Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Sozialausschuss nimmt die Vorlage zum Begegnungszentrum Dorenkamp zur Kenntnis.
Begründung:
Auf
die Vorlage 273/17 Soziale Stadt – Sonderprojekt Begegnungszentrum Dorenkamp,
die im Stadtentwicklungsausschuss am 13. September 2017 beraten und
verabschiedet wurde, wir verwiesen.
Durch
den o. g. Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird der 1. Bauabschnitt
im Bestand und soweit mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln von 1.1
Mio. € mögliche Teilmaßnahmen des Bauabschnittes 2 – Aula - umgesetzt.
Zur
Umsetzung der weiteren notwendigen Maßnahmen im Bauabschnitt 2 (Aula) und für
den Bauabschnitt 3 (Neubau) wurde die Verwaltung mit gleichem Beschluss
beauftragt, für die zusätzlich benötigten Fördergelder in Höhe von ca. 1,2 Mio.
€ einen weiteren Förderantrag zu stellen.
Ausgangslage
für die Bewerbung um Fördermittel für das Begegnungszentrum Dorenkamp:
Seit
2015 gibt es neue Entwicklungen im Dorenkamp. Mit der Einrichtung der
Erstaufnahme-einrichtung für Flüchtlinge, dem Neubau von geförderten Wohnungen,
die u. a. auch Flüchtlinge mit Bleibeperspektive nutzen sollen, und dem Umbau
des „Gebäudes 5“ der Damloup-Kaserne zu Wohnungen für Flüchtlinge, leben
aktuell und werden zukünftig viele Personen mit Migrationshintergrund im
Stadtteil Dorenkamp leben.
Neben
dem hohen Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund weist der Stadtteil
Dorenkamp mit seinen rd. 13.000 Einwohnern weitere auffällige Problemlagen auf.
U. a. leben im Stadtteil viele einkommensschwache und ältere Menschen sowie
andere einkommensschwache Bevölkerungsgruppen. Eine erhöhte Arbeitslosigkeit
und die Abhängigkeit von Transferleistungen sind überdurchschnittlich hoch.
Es
wird deutlich, dass einige Herausforderungen im Stadtteil zu bewältigen sind,
die durch eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Rheine und den
gesellschaftlichen und lokalen Akteuren leichter gemeistert werden können.
Durch
die Aufnahme des Stadtteils Dorenkamp in das Städtebauförderprogramm „Soziale
Stadt“ hat der Stadtteil bereits viele Aufwertungs- und Entwicklungsimpulse
erhalten. Der Soziale-Stadt-Prozess führte bereits zu einer „Aufbruchstimmung“
im Stadtteil, die dauerhaft genutzt werden sollte.
So
bieten sich die bereits im Stadtteil existierenden bewährten Strukturen,
Kontakte und Netzwerke an, in dem geplanten Begegnungszentrum eingebettet zu
werden. Beispiele für bereits bewährte Netzwerke, die zum Teil im Rahmen der
„Sozialen Stadt Dorenkamp“ oder auch im Rahmen der „Flüchtlingsentwicklung“ neu
entstanden sind, sind u. a. der „Selbstbestimmte Bürgertreff Rheine Süd-West“,
das regelmäßig stattfindende „Austauschtreffen Flüchtlingshilfen Dorenkamp“ und
auch die Vernetzung der Abendrealschule, der Flüchtlingshilfe Rheine e. V. und
des Teams Beratung und Begleitung von Zuwanderern des Fachbereiches Soziales,
Migration und Integration.
Ausrichtung
und personelle Ausstattung des Begegnungszentrums Dorenkamp:
Diesen
genannten Herausforderungen soll u. a. mit der Einrichtung eines
Begegnungszentrums im Gebäude an der Mittelstraße 51 entgegengewirkt werden.
Mit dem Begegnungszentrum soll ein Ort für alle „neuen“ und „alten“ Dorenkämper
mit vielfältigen und offenen Begegnungsangeboten entstehen. Der Schwerpunkt des
Begegnungszentrums soll in den Bereichen Begegnung, Beratung und Bildung
liegen. Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens haben verschiedene Vereine und
Gruppen ihr Nutzerinteresse geäußert.
Der
Nachweis einer verlässlichen finanziellen Leistungsfähigkeit der Vereine und
Gruppen ist bisher nicht erfolgt bzw. die Vereine und Gruppen behalten sich
eine verbindliche Entscheidung für die Nutzung des Zentrums vor, bis sie die
zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und die Höhe des Nutzungsentgeltes
kennen.
Angesichts
der Grundausrichtung des Zentrums, ein Begegnungszentrum für alle „neuen“ und
„alten“ Dorenkämper mit den Schwerpunkten „Begegnung, Beratung und Bildung“ zu
schaffen und unter Berücksichtigung der voraussichtlich begrenzten finanziellen
Leistungsfähigkeit der potentiellen Nutzer und auch der generellen Anforderung,
möglichst geringe Folgekosten zu produzieren, werden die Trägerschaft und die
Konzeptentwicklung für das Begegnungszentrum zunächst für 2 Jahre durch den
Fachbereich Soziales, Migration und Integration – Produkt 8101 – Beratung und
Begleitung von Zuwanderern – übernommen.
Das
bisherige Stadtteilbüro an der Catenhorner Straße 12 wird in das
Begegnungszentrum integriert, sodass das städtische Gebäude dann anderweitig
genutzt werden kann. Der Fachbereich setzt ½ Stelle Sozialarbeit ein. Für die
Verwaltungstätigkeiten soll eine Verwaltungskraft stundenweise beschäftigt
werden, deren Kosten in der Folgekostenkalkulation berücksichtigt werden
müssen.
Die
eingesetzte ½ Stelle „Management Begegnungszentrum“ wir in den ersten beiden
Betriebsjahren mit dem Aufbau und der Profilentwicklung des Zentrums
beschäftigt sein und kann in der Zeit nur noch in geringem Umfang konkrete
Beratung und Begleitungstätigkeiten (den eigentlichen Stellenauftrag)
übernehmen.
Angesichts
der aktuellen Zuweisungs- und Zuwanderungssituation und der mit dem Aufbau des
Begegnungszentrums entstehenden Chancen für den Stadtteil, die „alten“ und
„neuen“ Dorenkämper sowie die Vereine und Institutionen des Stadtteils, sieht
die Verwaltung den Einsatz der ½ Stelle Sozialarbeit als sehr gute
Investition in die Zukunft.
Der
Fachbereich Soziales, Migration und Integration plant die Entwicklung eines
Nutzerkonzeptes mit gestaffelten Mieten, das ggf. auch eine mietfreie
Bereitstellung von Räumlichkeiten vorsieht, wenn dies mit der Übernahme von
Aufgaben für das Zentrum oder Angeboten, die zum Profil des Begegnungszentrums
passen, verbunden ist.
Nach
einer 2-jährigen Aufbauphase, muss über die Trägerschaft neu entschieden
werden. Ggf. ist dann eine Erweiterung im Sinne eines Trägermodells denkbar
(Erkenntnisse aus der Evaluation Soziale Stadt) bzw. muss die personelle
Ausstattung im Produkt 8101 neu entschieden werden.