Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss beschließt die neuen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen. Die Richtlinien sollen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.


Begründung:

 

Bisherige Förderung:

Die Stadt Rheine fördert seit mehr als 20 Jahren die Zuwandererarbeit auf Grundlage der am 1. Januar 1996 in Kraft getretenen Richtlinien zur Förderung der Migrationsarbeit  (Anlage 1). Durch die bestehenden Richtlinien werden Veranstaltungen, die das Ziel haben und nach Art und Ausrichtung des Programms geeignet sind, die Kontakte zwischen Migrantinnen/Migranten und deutschen Bürgerinnen/Bürger zu fördern (integrativer Aspekt) und/oder die Identität der zugewanderten Mitbürgerinnen und Mitbürger mit der Kultur ihres Heimatlandes ermöglichen (ethnisch-kultureller Aspekt), gefördert. Bis 2017 standen für diese Förderung Haushaltsmittel in Höhe von 3.912 € jährlich zur Verfügung.

 

Zukünftige Förderung:

Nunmehr sollen die vorgenannten Richtlinien angepasst werden, da die Stadt Rheine die Aktivitäten der Zivilgesellschaft als einen wichtigen Beitrag zugunsten der Integration von zugewanderten Menschen ansieht und diese auf der Grundlage der neuen Richtlinien fördern möchte (Anlage 2 - 4).

 

Mit den neuen Richtlinien sollen zukünftig Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen sowie Sachkosten, die mit der beantragten Maßnahme, mit dem beantragten Projekt oder mit der beantragten Veranstaltung verbunden sind, gefördert werden.

 

Entsprechend des Leitziels 1 des Migrations- und Integrationskonzeptes

 

  • „In Rheine sind viele Menschen in unterschiedlichsten Aufgabenfeldern ehrenamtlich aktiv. Gesellschaftliches Engagement findet in Vereinen, Migrationsorganisationen, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Betrieben und Verbänden in Zusammenarbeit mit kommunalen Stellen oder auch selbstorganisiert und autonom statt. In Rheine ist es erklärter politischer Wille, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und die ehrenamtlichen Leistungen der Menschen anzuerkennen und wertzuschätzen.

 

und des Handlungsziels 4 Pkt. 10 des Migrations- und Integrationskonzeptes

  • „Die Richtlinien zur Förderung von Veranstaltungen und Projekten mit Integrationsbezug werden aktualisiert und vereinfacht“

 

wurden die neuen Richtlinien dahingehend geändert, dass neben Veranstaltungen auch Projekte und Maßnahmen, die die gesellschaftliche und soziale Integration von zugewanderten Menschen fördern, bezuschusst werden können. Die jeweilige maximal mögliche Zuschusshöhe wurde aus den bestehenden Richtlinien übernommen und beträgt weiterhin 650 € pro Antrag.

 

Zukünftig soll es ermöglicht werden, zusätzlich zu der vg. Förderung die Sachkosten, die mit der Veranstaltung, dem Projekt oder der Maßnahme verbunden sind, bis zu 50 %, höchstens mit 300 € zu bezuschussen.

 

Da die neuen Richtlinien eine breitere Förderung als bisher vorsehen, wird es erforderlich die Haushaltsmittel entsprechend anzupassen. Die Mittel wurden im Haushaltsplanentwurf 2018 berücksichtigt.

Der Betrag von 10.000 € setzt sich wie folgt zusammen und wird im Produkt 8102 abgebildet:

  • Bisherige Förderung in den vergangenen Haushaltsjahren                          3.912 €
  • Früherer Zuschuss an den Türkischen Schul-, Eltern-, Kultur-

und Sportverein (der Verein besteht seit einigen Jahren nicht mehr)         4.466 €

  • Zuführung aus dem Budget Ehrenamts-Koordination                                  1.622 €

Die Produktbeschreibung 8102 wurde entsprechend angepasst.

 

Zur Förderung von eigenen Maßnahmen und Projekten verfügt der Integrationsrat über ein eigenes Budget in Höhe von 3.800 €. Dieser Betrag wird ebenfalls im Produkt 8102 dargestellt.


Anlagen:

 

Anlage 1: alte Richtlinie zur  Förderung der Migrationsarbeit

Anlage 2: neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der
                gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen

Anlage 3: Antragsvordruck

Anlage 4: Verwendungsnachweisvordruck