Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss
beschließt die neuen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der
gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen. Die
Richtlinien sollen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Begründung:
Bisherige Förderung:
Die Stadt Rheine fördert
seit mehr als 20 Jahren die Zuwandererarbeit auf Grundlage der am 1. Januar
1996 in Kraft getretenen Richtlinien zur Förderung der Migrationsarbeit (Anlage 1). Durch die bestehenden Richtlinien
werden Veranstaltungen, die das Ziel haben und nach Art und Ausrichtung des
Programms geeignet sind, die Kontakte zwischen Migrantinnen/Migranten und
deutschen Bürgerinnen/Bürger zu fördern (integrativer Aspekt) und/oder die
Identität der zugewanderten Mitbürgerinnen und Mitbürger mit der Kultur ihres
Heimatlandes ermöglichen (ethnisch-kultureller Aspekt), gefördert. Bis 2017
standen für diese Förderung Haushaltsmittel in Höhe von 3.912 € jährlich zur Verfügung.
Zukünftige Förderung:
Nunmehr sollen die
vorgenannten Richtlinien angepasst werden, da die Stadt Rheine die Aktivitäten
der Zivilgesellschaft als einen wichtigen Beitrag zugunsten der Integration von
zugewanderten Menschen ansieht und diese auf der Grundlage der neuen
Richtlinien fördern möchte (Anlage 2 - 4).
Mit den neuen Richtlinien
sollen zukünftig Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen sowie Sachkosten, die
mit der beantragten Maßnahme, mit dem beantragten Projekt oder mit der beantragten
Veranstaltung verbunden sind, gefördert werden.
Entsprechend des
Leitziels 1 des Migrations- und Integrationskonzeptes
- „In Rheine sind viele Menschen in
unterschiedlichsten Aufgabenfeldern ehrenamtlich aktiv. Gesellschaftliches
Engagement findet in Vereinen, Migrationsorganisationen, Kirchen,
Religionsgemeinschaften, Betrieben und Verbänden in Zusammenarbeit mit
kommunalen Stellen oder auch selbstorganisiert und autonom statt. In
Rheine ist es erklärter politischer Wille, das bürgerschaftliche
Engagement zu stärken und die ehrenamtlichen Leistungen der Menschen
anzuerkennen und wertzuschätzen.“
und des Handlungsziels 4
Pkt. 10 des Migrations- und Integrationskonzeptes
- „Die Richtlinien zur Förderung
von Veranstaltungen und Projekten mit Integrationsbezug werden
aktualisiert und vereinfacht“
wurden die neuen
Richtlinien dahingehend geändert, dass neben Veranstaltungen auch
Projekte und Maßnahmen, die die gesellschaftliche und soziale Integration
von zugewanderten Menschen fördern, bezuschusst werden können. Die jeweilige
maximal mögliche Zuschusshöhe wurde aus den bestehenden Richtlinien übernommen
und beträgt weiterhin 650 € pro Antrag.
Zukünftig soll es
ermöglicht werden, zusätzlich zu der vg. Förderung die Sachkosten, die mit
der Veranstaltung, dem Projekt oder der Maßnahme verbunden sind, bis zu 50
%, höchstens mit 300 € zu bezuschussen.
Da die neuen Richtlinien
eine breitere Förderung als bisher vorsehen, wird es erforderlich die
Haushaltsmittel entsprechend anzupassen. Die Mittel wurden im
Haushaltsplanentwurf 2018 berücksichtigt.
Der Betrag von 10.000 €
setzt sich wie folgt zusammen und wird im Produkt 8102 abgebildet:
- Bisherige Förderung in den vergangenen Haushaltsjahren 3.912 €
- Früherer Zuschuss an den Türkischen Schul-, Eltern-, Kultur-
und Sportverein (der
Verein besteht seit einigen Jahren nicht mehr) 4.466
€
- Zuführung aus dem Budget Ehrenamts-Koordination 1.622 €
Die Produktbeschreibung
8102 wurde entsprechend angepasst.
Zur Förderung von eigenen
Maßnahmen und Projekten verfügt der Integrationsrat über ein eigenes Budget in
Höhe von 3.800 €. Dieser Betrag wird ebenfalls im Produkt 8102 dargestellt.
Anlagen:
Anlage 1: alte Richtlinie
zur Förderung der Migrationsarbeit
Anlage 2: neue Richtlinie
zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der
gesellschaftlichen und sozialen Integration
von zugewanderten Menschen
Anlage 3: Antragsvordruck
Anlage 4:
Verwendungsnachweisvordruck