Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 8
(Soziales, Migration und Integration) in den endgültigen Gesamtstellenplan der
Stadt Rheine für das Jahr 2018 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 8
(Soziales, Migration und Integration),
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in Monate |
1 |
Sozialarbeiter/innen FB 8 (Betreuung von Migranten/innen) |
4,0 / SuE 12 TVöD |
sukzessive Überführung auf freie Stellen im Stellenplan |
2 |
Förderprojekt Einwanderung gestalten NRW -
Verwaltungskraft |
0,5 / A 10 LBesG. |
24 Monate |
3 |
Förderprojekt Einwanderung gestalten NRW -
Sozialarbeiterin |
0,8 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
4 |
Förderprojekt Einwanderung gestalten NRW - Verwaltungskraft |
0,5 / A 13 LBesG. |
24 Monate |
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Summe |
5,8 |
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die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind,
zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2018 der Stadt Rheine
wurde am 26.09.2017 mit der Vorlage 314/17 dem Rat der Stadt Rheine als
Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu
den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt- und
Finanzausschuss in der Sitzung am 19.12.2017 zur Beratung vorgelegt werden.
Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen
Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des
Haushaltes 2018 in seiner Sitzung am 16.01.2018 abschließend über den Gesamtstellenplan
beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 314/17 vom 26.09.2017
Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 8 (Soziales,
Migration und Integration) vom 26.09.2017 enthält alle Stellenplanänderungen
des Jahres 2017 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen
Änderungen im Jahr 2018.
Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten
werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Stellenreduzierungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Anlaufstelle |
0,18 |
A 7 LBesG
bzw. EG 6 TVöD |
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Summe |
0,18 |
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Begründungen
zu den Stellenreduzierungen:
zu 1: |
Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des
Dezernates II wurde eine Neuverteilung von sog. „Overheadkosten“ vorgenommen.
Hierzu zählt auch die Anlaufstelle, die mit einem Stellenanteil von 0,18 vom
FB 8 in das Jugendamt verschoben wurde. |
Stellenausweitungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Leistungsgewährung
im SGB II |
4,0 |
A 10
LBesG. |
2 |
Unterhaltsheranziehung
SGB II und SGB XII |
0,37 |
A 10
LBesG. |
3 |
Asyl- und
allgemeines Ausländerrecht |
1,0 |
A 10
LBesG. |
4 |
Aufenthaltsangelegenheiten |
1,0 |
A 9 m. D.
LBesG. |
5 |
Jugendhilfe-
und Sozialplanung |
0,4 |
SuE 17
TVöD |
6 |
Hausmeister
im Team „Migration & Integration“ |
1,0 |
EG 5 TVöD |
|
Summe |
7,77 |
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Begründungen
zu den Stellenausweitungen:
zu 1 & 2: |
Aufgrund steigender Fallzahlen im Aufgabengebiet
des SGB II wurde Personal aufgestockt. Es erfolgt eine Refinanzierung der
Personalkosten durch den Kreis Steinfurt. Im Bereich der
Unterhaltsheranziehung wurde ein Stellenanteil von 0,13 dem Jugendamt zugeordnet,
da von dort aus die Unterhaltsheranziehung für Fälle mit UVG und SGB II
Kontakt vorgenommen wird. Zusammen mit dem Anteil im UVG-Bereich wurden somit
4,5 Stellen aufgestockt, die refinanziert werden. |
zu 3 & 4: |
Im Rahmen einer im Jahr 2017 durchgeführten
Organisationsentwicklung in der hiesigen Ausländerbehörde wurde festgestellt,
dass für die weitere zuverlässige und adäquate Aufgabenerledigung dringend
neues Personal zur Verfügung zu stellen ist. Als Konsequenz dieser
Untersuchung wurden 2 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. |
zu 5: |
Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des
Dezernates II wurde eine Neuverteilung von sog. „Overheadkosten“ vorgenommen.
Hierzu zählt auch die Jugendhilfe- und Sozialplanung, die mit einem
Stellenanteil von 0,4 vom Jugendamt in den FB 8 verschoben wurde. Es handelt
somit nicht um eine „echte“ Ausweitung des Stellenplans, sondern um eine
budgetneutrale Verschiebung innerhalb des Dezernates II. |
zu 6 |
Ein Hausmeister im Team „Migration und
Integration“ wurde zunächst im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses
eingestellt. Der Bedarf für diese Stelle wird jedoch auf lange Sicht
bestehen, sodass eine Entfristung des Arbeitsverhältnisses erfolgte. Aufgrund
der Reduzierung einer Stelle im Bereich der Grundschulen konnte ohne eine
Ausweitung des Gesamt-Stellenplanes eine Stelle im Stellenplan des FB 8 zur
Verfügung gestellt werden. Es handelt sich somit um eine budgetneutrale
Stellenverschiebung aus dem Bereich der Schulverwaltung in den FB 8.. |
Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Wert alt |
Wert 2018 |
1 |
Leitung
Fachbereich 8 |
EG 15
TvöD |
A 15
LBesG. |
2 |
Gruppenkoordination
im Aufgabengebiet des SGB II |
EG 10
TVöD |
A 11
LBesG |
3 |
Leistungsgewährung
nach dem AsylbLG |
A 9 m. D.
LBesG. |
EG 9a
TVöD |
4 |
Leistungsgewährung
nach dem SGB XII |
EG 8 TVöD |
A 9 m.D
LBesG |
5 |
Aufenthaltsangelegenheiten |
EG 8 TVöD |
A 8 LBesG |
6 |
Leistungsgewährung
nach dem SGB XII |
A 10
LBesG. |
EG 9a
TVöD |
7 |
Information
/ Rechenstelle EEC |
EG 6 TVöD |
EG 7 TVöD |
|
|
|
|
Begründungen
zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Die Leitung des Fachbereiches 8 wurde zum
01.06.2017 an eine Beamtin übertragen. In der Konsequenz war die Stelle
umzuwandeln. |
zu 2-5: |
Aufgrund von Neubesetzungen waren die Stellen der
entsprechenden Besoldungsgruppe oder Eingruppierung zuzuordnen. |
zu 6 |
Aufgrund einer Neubesetzung der o. a. Stelle mit
einer Angestellten war die Stelle umzuwandeln. Irrtümlich erfolgte zum
Stellenplantwurf am 26.09.2017 die Eingruppierung in EG 9a TVöD. Richtig ist
die Eingruppierung in die EG 9b TVöD; eine Korrektur des Stellenplanentwurfs
ist vorzunehmen (s.u.; Punkt 3 - Stellenplanänderungen in Bezug auf die
Wertigkeit). |
zu 7 |
Die Änderung der Wertigkeit erfolgte auf Grund der
neuen Entgeltordnung zum TVöD. |
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gem. Vorlage 314/17 vom
26.09.2017
Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Sozialausschusses
als zuständigem Fachaussschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 26.09.2017
erforderlich:
Stellenreduzierungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Leistungsgewährung
nach dem UVG |
0,15 |
EG 8 TVöD |
2 |
Leistungsgewährung
nach dem UVG |
0,15 |
EG 9a
TVöD |
|
|
|
|
|
Summe |
0,30 |
|
Begründungen
zu den Stellenreduzierungen:
zu 1& 2: |
Aufgrund der Neuorganisation des Dezernates II und
der in diesem Zuge zum 01.01.2018 in Kraft tretende Neuzuordnung des
Produktes „Unterhaltsvorschuss“ in den Bereich des Jugendamtes sind
entsprechende Stellenanteile für die Auszahlung von UVG-Leistungen dem
Bereich des Jugendamtes zuzuordnen. Es handelt sich hierbei um eine
budgetneutrale Verschiebung innerhalb des Dezernates II (und nicht um eine
„echte“ Stellenreduzierung). |
Stellenausweitungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Produktverantwortung
für Leistungen nach dem SGB II (bis 31.12.2017 zusätzlich auch die Produktverantwortung
für „Leistungen nach dem UVG“) |
0,1 |
A 13 g.D.
LBesG |
|
|
|
|
|
Summe |
0,1 |
|
Begründungen
zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Der bisherige Produktverantwortliche war mit 0,1
Stellenanteilen der „Leistungsgewährung nach dem UVG“ und mit 0,9
Stellenanteilen der „Leistungsgewährung nach dem SGB II“ zugeordnet. Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des
Dezernates II und der Verschiebung des Produktes „Leistungen nach dem
Unterhaltvorschussgesetz“ ab dem 01.01.2018 vom FB 8 in das Jugendamt wird
die Produktverantwortung für dieses Aufgabengebiet neu geregelt. Eine bereits im Jugendamt tätige
Produktverantwortliche wird dieses Aufgabengebiet zusätzlich ab dem
01.01.2018 wahrnehmen. Der Stellenanteil des bisher zuständigen
Produktverantwortlichens im Umfang von 0,1 Stellenanteilen ist in der
Konsequenz dem FB 8 zuzuordnen. Es handelt sich um eine budgetneutrale
Verschiebung innerhalb des Dezernates II (und wiederum nicht um eine „echte“
Ausweitung des Stellenplans). |
Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Wert alt |
Wert 2018 |
1 |
Leistungsgewährung
nach dem SGB XII |
EG 9a
TVöD. |
EG 9b
TVöD |
2 |
Aufenthaltsangelegenheiten |
EG 6 TVöD |
EG 7 TVöD |
3 |
Verwaltung
im Team Migration |
EG 6 TVöD |
EG 7 TVöD |
Begründungen
zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Aufgrund einer Neubesetzung der o. a. Stelle mit
einer Angestellten war die Stelle umzuwandeln. Irrtümlich erfolgte die
Eingruppierung in EG 9a TVöD zum Stellenplanentwurf vom 26.09.2017. Richtig
ist die Eingruppierung in die EG 9b TVöD.(s. Punkt 2 Stellenplanänderungen in
Bezug auf die Wertigkeit). |
zu 2 & 3: |
Die Änderung der Wertigkeit erfolgte auf Grund der
neuen Entgeltordnung zum TVöD |
4. Endgültige
Version Fachbereichsstellenplan2018/
Soziales, Migration und Integration
Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich
der als Anlage beigefügte Bereichsstellenplan 2018, der nach Zustimmung
durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 19.12.2017 im Rahmen
der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am
16.01.2018 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
5. befristete Stellen außerhalb des Stellenplanes
5.1 bestehende befristete Stellen
Außerhalb des Stellenplanes bestehen die
nachstehenden befristeten Stellen:
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet bis |
1 |
Sozialarbeiter/innen FB 8 (Betreuung von Migranten/innen) |
4,0 / SuE 12 TVöD |
sukzessive Überführung auf freie Stellen im Stellenplan |
2 |
Förderprojekt Einwanderung gestalten NRW -
Verwaltungskraft |
0,5 / A 10 LBesG. |
01.04.2019 |
3 |
Förderprojekt Einwanderung gestalten NRW -
Sozialarbeiterin |
0,8 / SuE 12 TVöD |
01.04.2019 |
4 |
Förderprojekt Einwanderung gestalten NRW - Verwaltungskraft |
0,5 / A 13 LBesG. |
01.04.2019 |
|
Summe |
5,8 |
|
Anlage
Anlage 1: Stellenplan 2018, Fachbereich 8, Soziales
Migration und Integration