Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur
Kenntnis.
Begründung:
Der Vorsitzende des Sozialausschusses hatte für die
Sitzung des Sozialausschusses am 21.11.17 um eine Sachdarstellung zur
Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Bildung von
Integrationsräten gebeten.
Anlass dafür sind die Ausführungen im
„Koalitionsvertrag 2017-2022“ von CDU und FDP NRW auf Seite 73:
Auszug aus dem
Koalitionsvertrag:
Integrationsräte
„Wir
werden die Kommunen von der Pflicht entbinden, Integrationsräte vor Ort
einzurichten. Wir wollen, dass die Kommunen selber entscheiden, ob ein solches
Gremium oder ein Integrationsausschuss erforderlich ist oder nicht. Nur ein
solches Optionsmodell wird der konkreten individuellen Situation vor Ort
tatsächlich gerecht.“
Aktuell gültige
Rahmenbedingungen:
Auszug aus der Gemeindeordnung NRW § 27 Abs. 1 GO
§ 27
Integration
(1) In einer
Gemeinde, in der mindestens 5 000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung
haben, ist ein Integrationsrat zu bilden.
Ob, wann und in welcher Form die im
Koalitionsvertrag beabsichtigte Änderung umgesetzt wird, ist derzeit nicht
bekannt. Seitens des Städte- und Gemeindebundes NRW hat es dazu noch keine
Informationen für die Kommunen gegeben.
Diskussion im
Landesintegrationsrat NRW:
Der Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW
hat sich in seiner Sitzung am 21. Oktober 2017 mit der Thematik beschäftigt. An
der Sitzung hat auch der NRW-Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und
Integration, Dr. Joachim Stamp, teilgenommen. Im Bericht des Landesintegrationsrates
vom 25.10.17 zum Gespräch mit dem Minister heißt es:
„Herr
Dr. Stamp räumte zu Beginn seines Vortrages ein, dass der Koalitionsvertrag
missverstanden werden könne. Die Landesregierung verfolge jedoch keineswegs den
von den Integrationsräten kritisierten Plan, die Kommunen von der Pflicht zu
befreien, ein Vertretungsgremium einzurichten. Vielmehr solle die „Arbeit und
Mitbestimmung vor Ort verbindlicher“ werden. Der Minister unterstrich außerdem,
dass die Integrationsräte ihre Arbeit auch in Zukunft fortsetzen können, wenn
dieser Wunsch besteht. Allerdings solle mit einem Integrationsausschuss eine
„verbindlichere Alternative“ für die Kommunen ermöglicht werden. Dieses Gremium
solle im Gegensatz zu den Integrationsausschüssen, die von 2009 bis 2014 in
einigen NRW-Kommunen existierten, echte Beschlussrechte besitzen“,
wird der Minister vom Landesintegrationsrat zitiert. Der vollständige Bericht
steht unter www.landesintegrationsrat-nrw.de zur Verfügung.
Demnach kann davon ausgegangen werden, dass der
Minister die politische Beteiligung von Migrantinnen und Migranten auch in
Zukunft sicherstellen will.
Migrations- und
Integrationskonzept der Stadt Rheine:
In dem am 23. Mai 2017 verabschiedeten Migrations-
und Integrationskonzept der Stadt Rheine heißt es auf S. 30, Handlungsfeld
Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation:
Leitziel
6: In Rheine
existiert bei Zuwanderern ein Bewusstsein für die Möglichkeiten der politischen
Beteiligung. Die unterschiedlichen Beteiligungssysteme werden von Zuwanderinnen
und Zuwanderern aktiv genutzt. […]
Insofern hat der Rat der Stadt Rheine die Bedeutung
von politischen Partizipationsmöglichkeiten hervorgehoben, die im Kontext der
gesetzlichen Rahmenbedingungen auch umgesetzt und unterstützt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, im Sozialausschuss und
im Integrationsrat über die weitere Entwicklung der Diskussion auf Landesebene
zu berichten.
Anlagen:
Anlage 1: Resolution des
Hauptausschusses des Landesintegrationsrates NRW zu den Aussagen des
Koalitionsvertrages der neuen Landesregierung in NRW