Betreff
Bildung von Integrationsräten in den Kommunen: aktuelle Entwicklungen
Vorlage
411/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Begründung:

 

Der Vorsitzende des Sozialausschusses hatte für die Sitzung des Sozialausschusses am 21.11.17 um eine Sachdarstellung zur Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Bildung von Integrationsräten gebeten.

 

Anlass dafür sind die Ausführungen im „Koalitionsvertrag 2017-2022“ von CDU und FDP NRW auf Seite 73:

 

Auszug aus dem Koalitionsvertrag:

 

Integrationsräte

„Wir werden die Kommunen von der Pflicht entbinden, Integrationsräte vor Ort einzurichten. Wir wollen, dass die Kommunen selber entscheiden, ob ein solches Gremium oder ein Integrationsausschuss erforderlich ist oder nicht. Nur ein solches Optionsmodell wird der konkreten individuellen Situation vor Ort tatsächlich gerecht.“

 

 

Aktuell gültige Rahmenbedingungen:

 

Auszug aus der Gemeindeordnung NRW § 27 Abs. 1 GO

 

§ 27

Integration

(1) In einer Gemeinde, in der mindestens 5 000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden.

 

Ob, wann und in welcher Form die im Koalitionsvertrag beabsichtigte Änderung umgesetzt wird, ist derzeit nicht bekannt. Seitens des Städte- und Gemeindebundes NRW hat es dazu noch keine Informationen für die Kommunen gegeben.

 

 

Diskussion im Landesintegrationsrat NRW:

 

Der Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW hat sich in seiner Sitzung am 21. Oktober 2017 mit der Thematik beschäftigt. An der Sitzung hat auch der NRW-Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Dr. Joachim Stamp, teilgenommen. Im Bericht des Landesintegrationsrates vom 25.10.17 zum Gespräch mit dem Minister heißt es:

 

„Herr Dr. Stamp räumte zu Beginn seines Vortrages ein, dass der Koalitionsvertrag missverstanden werden könne. Die Landesregierung verfolge jedoch keineswegs den von den Integrationsräten kritisierten Plan, die Kommunen von der Pflicht zu befreien, ein Vertretungsgremium einzurichten. Vielmehr solle die „Arbeit und Mitbestimmung vor Ort verbindlicher“ werden. Der Minister unterstrich außerdem, dass die Integrationsräte ihre Arbeit auch in Zukunft fortsetzen können, wenn dieser Wunsch besteht. Allerdings solle mit einem Integrationsausschuss eine „verbindlichere Alternative“ für die Kommunen ermöglicht werden. Dieses Gremium solle im Gegensatz zu den Integrationsausschüssen, die von 2009 bis 2014 in einigen NRW-Kommunen existierten, echte Beschlussrechte besitzen“, wird der Minister vom Landesintegrationsrat zitiert. Der vollständige Bericht steht unter www.landesintegrationsrat-nrw.de zur Verfügung.

 

Demnach kann davon ausgegangen werden, dass der Minister die politische Beteiligung von Migrantinnen und Migranten auch in Zukunft sicherstellen will.

 

 

Migrations- und Integrationskonzept der Stadt Rheine:

 

In dem am 23. Mai 2017 verabschiedeten Migrations- und Integrationskonzept der Stadt Rheine heißt es auf S. 30, Handlungsfeld Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation:

Leitziel 6: In Rheine existiert bei Zuwanderern ein Bewusstsein für die Möglichkeiten der politischen Beteiligung. Die unterschiedlichen Beteiligungssysteme werden von Zuwanderinnen und Zuwanderern aktiv genutzt. […]

 

Insofern hat der Rat der Stadt Rheine die Bedeutung von politischen Partizipationsmöglichkeiten hervorgehoben, die im Kontext der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch umgesetzt und unterstützt werden.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, im Sozialausschuss und im Integrationsrat über die weitere Entwicklung der Diskussion auf Landesebene zu berichten.


Anlagen:

 

Anlage 1: Resolution des Hauptausschusses des Landesintegrationsrates NRW zu den Aussagen des Koalitionsvertrages der neuen Landesregierung in NRW