Betreff
35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine,
Kennwort: "Wohnmobilstellplatz am Emsufer"
I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
417/17
Aktenzeichen
PG 5.1 - go
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Rheine, die Stadt am Wasser, verfügt bislang über keinen Wohnmobilstellplatz. Bedingt durch die Lage am Gewässer und dem Vorhandensein weiterer touristischer Potentiale ist die Nachfrage nach Möglichkeiten zur Platzierung von Wohnmobilen in der Stadt groß. Bisherige und langjährige Bemühungen zur Realisierung eines Stellplatzes haben aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zum Ziel geführt. Mit der auf dem Vereinsgelände des Kanu Club Rheine e.V. befindlichen Fläche steht nunmehr erstmalig ein Platz zur Verfügung, der eine herausragende Eignung aufweist und den gesuchten Qualitätsansprüchen der Wohnmobilisten entspricht.

Einer beabsichtigten Genehmigung des geplanten Stellplatzes als sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB wurde seitens der Bezirksregierung widersprochen mit der Begründung, dass die derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan in diesem Bereich ein öffentlicher Belang darstellt und dem Vorhaben entgegensteht. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes sollen nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung eines Wohnmobilstellplatzes geschaffen werden. Die verbindliche Bauleitplanung wird im Parallelverfahren durchgeführt.

Das Verfahren wird als förmliches Verfahren durchgeführt.

Die Stadt Rheine verzichtet auf die Erhebung von verwaltungsinternen Planungskosten, da überwiegende Gründe des Allgemeinwohls für die Planung bestehen und diese den stadtentwicklungspolitischen Zielen entspricht.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung (Anlage 2) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Ein Auszug aus dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt ebenfalls bei (Anlagen 1 a und 1b; Alt-Neu-Gegenüberstellung).

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.        Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: „Wohnmobilstellplatz am Emsufer“ zu ändern. Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz in eine Sondergebietsfläche, die der Erholung dient und einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grün-/Parkanlage.

 

Die Planfläche befindet sich innerhalb des Flurstückes 211, Flur 110, Gemarkung Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten:    durch die nördliche Grenze des Flurstücks 211,

im Südosten:      durch den westlichen Rand des angrenzend verlau­fenden Weges,

im Südwesten:    durch den nördlichen Rand des angrenzenden Hertaweges,

im Nordwesten:  durch die südliche Gebäudegrenze des Vereinshei­mes.

Zwei Begrenzungslinien können weder anhand der Flurstückssituation noch anhand von Topografie- oder Gebäudemerkmalen beschrieben werden. Diese sowie der gesamte Geltungsbereich sind in der Planzeichnung geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

II.       Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Wohnmobilstellplatz am Emsufer", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


 

 


Anlagen:

 

Anlage 1a:       Auszug Vorentwurf FNP-NEU

Anlage 1b:       Auszug FNP-ALT

Anlage 2:         Begründung