Kennwort: "Wohnmobilstellplatz am Emsufer"
I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
VORBEMERKUNG /
KURZERLÄUTERUNG:
Rheine,
die Stadt am Wasser, verfügt bislang über keinen Wohnmobilstellplatz. Bedingt
durch die Lage am Gewässer und dem Vorhandensein weiterer touristischer
Potentiale ist die Nachfrage nach Möglichkeiten zur Platzierung von Wohnmobilen
in der Stadt groß. Bisherige und langjährige Bemühungen zur Realisierung eines
Stellplatzes haben aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zum Ziel geführt.
Mit der auf dem Vereinsgelände des Kanu Club Rheine e.V. befindlichen Fläche
steht nunmehr erstmalig ein Platz zur Verfügung, der eine herausragende Eignung
aufweist und den gesuchten Qualitätsansprüchen der Wohnmobilisten entspricht.
Einer
beabsichtigten Genehmigung des geplanten Stellplatzes als sonstiges Vorhaben
gem. § 35 Abs. 2 BauGB wurde seitens der Bezirksregierung widersprochen mit der
Begründung, dass die derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan in diesem
Bereich ein öffentlicher Belang darstellt und dem Vorhaben entgegensteht. Mit
der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes sollen nunmehr die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung eines Wohnmobilstellplatzes
geschaffen werden. Die verbindliche Bauleitplanung wird im Parallelverfahren
durchgeführt.
Das
Verfahren wird als förmliches Verfahren durchgeführt.
Die
Stadt Rheine verzichtet auf die Erhebung von verwaltungsinternen
Planungskosten, da überwiegende Gründe des Allgemeinwohls für die Planung
bestehen und diese den stadtentwicklungspolitischen Zielen entspricht.
Alle wichtigen
planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung
(Anlage 2) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist.
Ein Auszug aus dem
Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt ebenfalls bei (Anlagen 1 a und
1b; Alt-Neu-Gegenüberstellung).
BESCHLUSSVORSCHLAG /
EMPFEHLUNG:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1
Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine,
Kennwort: „Wohnmobilstellplatz am Emsufer“ zu ändern. Gegenstand dieser
Änderung ist die Umwandlung von einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Sportplatz in eine Sondergebietsfläche, die der Erholung dient und einer
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grün-/Parkanlage.
Die
Planfläche befindet sich innerhalb des Flurstückes 211, Flur 110, Gemarkung
Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie
folgt begrenzt:
im Nordosten: durch
die nördliche Grenze des Flurstücks 211,
im Südosten: durch
den westlichen Rand des angrenzend verlaufenden Weges,
im Südwesten: durch
den nördlichen Rand des angrenzenden Hertaweges,
im Nordwesten: durch
die südliche Gebäudegrenze des Vereinsheimes.
Zwei Begrenzungslinien können weder anhand der
Flurstückssituation noch anhand von Topografie- oder Gebäudemerkmalen beschrieben
werden. Diese sowie der gesamte Geltungsbereich sind in der Planzeichnung
geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Rheine, Kennwort: "Wohnmobilstellplatz am Emsufer", der Stadt Rheine
eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung sollen durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der
Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen
und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist
allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anlagen:
Anlage 1a: Auszug Vorentwurf FNP-NEU
Anlage 1b: Auszug FNP-ALT
Anlage 2: Begründung