Betreff
Fahrradabstellanlage Bahnhofsausgang West
Vorlage
418/17
Aktenzeichen
I-5.21-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt die vorliegende Planung, die als Förderantrag eingereicht werden soll.


Begründung:

 

Am 2.2.2017 waren im Bauausschuss die Varianten für eine Radstation am Bahnhofsausgang West diskutiert worden.

 

Am 9.3.2017 wurde erneut im Bauausschuss darüber beraten. Es wurde mit 11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen folgender Beschluss gefasst:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

  1. Eine kostenlose Radstellanlage mit mindestens 250 Plätzen unter Nutzung von Fördergeldern des NWL am Bahnhofsausgang West zu realisieren, die

 

-          kein Chipzugangssystem und keine Videoüberwachung enthält,

 

-          sich städtebaulich ansprechend und materiell hochwertig in das Innovationsquartier einfügt sowie vandalismussicher errichtet wird,

 

-          gegebenenfalls zu zwei Seiten hin geschlossen sein soll, unter Berücksichtigung einer offenen und hellen Atmosphäre zur Vermeidung der Schaffung von „Angsträumen“.

 

  1. Ein Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung für Radabstellanlagen in der Innenstadt entsprechend der Beschlussvorlage 090/17 – jedoch ohne eine teilweise bewirtschaftete Radstation am Bahnhofsausgang West – zu erarbeiten und hierfür die Möglichkeit von Fördergeldern zu prüfen.

 

Auf Grundlage dieser Beschlusslage wurde die anliegende Planung (siehe Anlage 1) erstellt, die zur Stellung des Förderantrages eingereicht werden soll.

 

Die Fahrradabstellanlage wird als eingeschossige Anlage geplant. Die bebaubare Fläche des Grundstückes wird maximal ausgenutzt, so dass 237 überdachte Radabstellplätze zur Verfügung stehen.

 

Alle zusätzlichen Angebote wie WC, Büro, Werkstatt oder Service entfallen. Es findet keine Bewirtschaftung der Anlage statt. Da die Anlage nicht allseitig umschlossen ist, wird sie daher auch nicht beheizt.

 

Die Tragkonstruktion besteht aus Stahlbetonstützen mit Stahlbetonunterzügen und einem Stahlbetondach, in das 6 Lichtkuppeln integriert sind, um Tageslicht auch in den inneren Bereich der Anlage zu holen. Eine Sohle gibt es nicht. Der Boden wird als gepflasterter Belag ausgeführt. Es wird geprüft, ob es wirtschaftlich ist, die Tragkonstruktion für eine mögliche spätere Aufstockung vorzubereiten und entsprechend die Tragkonstruktion zu dimensionieren. Die lichte Höhe der Anlage beträgt 3,0 m, die bei einer Fläche in dieser Größenordnung für das Raumempfinden eine Mindestanforderung sind.

 

Zur Max-Born-Straße werden die Eckbereiche der Anlage in Anlehnung an die Triebwagenhalle mit einem Ziegelmauerwerk ausgeführt. Um die Anlage möglichst offen zu halten, sind die beiden großzügigen Eingangsbereiche jeweils an den Innenecken zu 2 Seiten ausgerichtet. Vor diesen Ein-/Ausgängen befindet sich jeweils als Pufferzone ein kleiner Vorbereich. Ergänzt werden die Fassadenflächen zur Max-Born-Straße um Glasflächen, die die Verglasung der Personenunterführung im Bahnhof wieder aufnehmen. Dadurch entsteht zur Max-Born-Straße die Assoziation eines Gebäudes, auch wenn die Anlage zu den Bahnflächen und zum Teil nach Norden und Süden offen bleibt.

 

Die Planung wurde mit den Fahrradbeauftragten der Stadt Rheine abgestimmt.

 

Eine Videoüberwachung ist nicht geplant. Diese wird jedoch von den Fahrradbeauftragten befürwortet. Evtl. kann eine Videoanlage bei Bedarf nachgerüstet werden.

 

In Abstimmung mit den Fahrradbeauftragten sollen Fahrradbügel anstelle der bisher geplanten Fahrradständer verwendet werden. Dieses soll umgesetzt werden, wenn dadurch kein Verlust der Anzahl der Fahrradstellplätze entsteht. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der Stellplätze.

 

An die Stadtwerke Rheine wird eine Anfrage erfolgen, ob Interesse an der Nutzung der Dachfläche für eine Photovoltaikanlage besteht. Für eine PV-Anlage ist eine entsprechende Planung zu erstellen.

 

Laut  Kostenschätzung (siehe Anlage 2) sind für diese Planung 500.000 € für die Kostengruppen 200 bis 700 anzusetzen. Die Grundstückskosten (KG 100) sind nur nachrichtlich aufgeführt.

 

Die Maßnahme soll gefördert werden durch den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Eine Einplanungsmitteilung wurde bereits in 2016 erteilt. Die Förderquote kann grundsätzlich bis zu 90% der förderfähigen Kosten betragen. Als überdachte, aber nicht komplett mit Wänden umschlossene Anlage ist eine Förderung von 1.000 € pro Fahrradstellplatz + 4% Planungskosten zu erwarten. Das bedeutet eine Fördersumme in Höhe von 221.832 € und einen Eigenanteil der Stadt Rheine in Höhe von 278.168 €.

 

Um in die Förderung aufgenommen zu werden, muss die Planung bis zum Jahresende beim NWL eingereicht werden.


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan Grundriss Ansichten M. 1:100

Anlage 2: Kostenschätzung