Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss beschließt
die vorliegende Planung, die als Förderantrag eingereicht werden soll.
Begründung:
Am 2.2.2017 waren im
Bauausschuss die Varianten für eine Radstation am Bahnhofsausgang West
diskutiert worden.
Am 9.3.2017 wurde erneut
im Bauausschuss darüber beraten. Es wurde mit 11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und
2 Enthaltungen folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss
beschließt:
- Eine kostenlose Radstellanlage mit mindestens 250 Plätzen unter
Nutzung von Fördergeldern des NWL am Bahnhofsausgang West zu realisieren,
die
-
kein
Chipzugangssystem und keine Videoüberwachung enthält,
-
sich
städtebaulich ansprechend und materiell hochwertig in das Innovationsquartier
einfügt sowie vandalismussicher errichtet wird,
-
gegebenenfalls
zu zwei Seiten hin geschlossen sein soll, unter Berücksichtigung einer offenen
und hellen Atmosphäre zur Vermeidung der Schaffung von „Angsträumen“.
- Ein Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung für
Radabstellanlagen in der Innenstadt entsprechend der Beschlussvorlage
090/17 – jedoch ohne eine teilweise bewirtschaftete Radstation am
Bahnhofsausgang West – zu erarbeiten und hierfür die Möglichkeit von
Fördergeldern zu prüfen.
Auf Grundlage dieser
Beschlusslage wurde die anliegende Planung (siehe Anlage 1) erstellt, die zur Stellung des
Förderantrages eingereicht werden soll.
Die Fahrradabstellanlage
wird als eingeschossige Anlage geplant. Die bebaubare Fläche des Grundstückes
wird maximal ausgenutzt, so dass 237 überdachte Radabstellplätze zur Verfügung
stehen.
Alle zusätzlichen
Angebote wie WC, Büro, Werkstatt oder Service entfallen. Es findet keine Bewirtschaftung
der Anlage statt. Da die Anlage nicht allseitig umschlossen ist, wird sie daher
auch nicht beheizt.
Die Tragkonstruktion
besteht aus Stahlbetonstützen mit Stahlbetonunterzügen und einem Stahlbetondach,
in das 6 Lichtkuppeln integriert sind, um Tageslicht auch in den inneren
Bereich der Anlage zu holen. Eine Sohle gibt es nicht. Der Boden wird als gepflasterter
Belag ausgeführt. Es wird geprüft, ob es wirtschaftlich ist, die
Tragkonstruktion für eine mögliche spätere Aufstockung vorzubereiten und
entsprechend die Tragkonstruktion zu dimensionieren. Die lichte Höhe der Anlage
beträgt 3,0 m, die bei einer Fläche in dieser Größenordnung für das
Raumempfinden eine Mindestanforderung sind.
Zur Max-Born-Straße
werden die Eckbereiche der Anlage in Anlehnung an die Triebwagenhalle mit einem
Ziegelmauerwerk ausgeführt. Um die Anlage möglichst offen zu halten, sind die
beiden großzügigen Eingangsbereiche jeweils an den Innenecken zu 2 Seiten
ausgerichtet. Vor diesen Ein-/Ausgängen befindet sich jeweils als Pufferzone
ein kleiner Vorbereich. Ergänzt werden die Fassadenflächen zur Max-Born-Straße
um Glasflächen, die die Verglasung der Personenunterführung im Bahnhof wieder
aufnehmen. Dadurch entsteht zur Max-Born-Straße die Assoziation eines Gebäudes,
auch wenn die Anlage zu den Bahnflächen und zum Teil nach Norden und Süden offen
bleibt.
Die Planung wurde mit den
Fahrradbeauftragten der Stadt Rheine abgestimmt.
Eine Videoüberwachung ist
nicht geplant. Diese wird jedoch von den Fahrradbeauftragten befürwortet. Evtl.
kann eine Videoanlage bei Bedarf nachgerüstet werden.
In Abstimmung mit den
Fahrradbeauftragten sollen Fahrradbügel anstelle der bisher geplanten
Fahrradständer verwendet werden. Dieses soll umgesetzt werden, wenn dadurch
kein Verlust der Anzahl der Fahrradstellplätze entsteht. Die Höhe der Förderung
ist abhängig von der Anzahl der Stellplätze.
An die Stadtwerke Rheine
wird eine Anfrage erfolgen, ob Interesse an der Nutzung der Dachfläche für eine
Photovoltaikanlage besteht. Für eine PV-Anlage ist eine entsprechende Planung
zu erstellen.
Laut Kostenschätzung (siehe Anlage 2) sind für diese Planung 500.000 € für die Kostengruppen
200 bis 700 anzusetzen. Die Grundstückskosten (KG 100) sind nur nachrichtlich
aufgeführt.
Die Maßnahme soll
gefördert werden durch den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Eine
Einplanungsmitteilung wurde bereits in 2016 erteilt. Die Förderquote kann grundsätzlich
bis zu 90% der förderfähigen Kosten betragen. Als überdachte, aber nicht
komplett mit Wänden umschlossene Anlage ist eine Förderung von 1.000 € pro
Fahrradstellplatz + 4% Planungskosten zu erwarten. Das bedeutet eine
Fördersumme in Höhe von 221.832 € und einen Eigenanteil der Stadt Rheine in
Höhe von 278.168 €.
Um in die Förderung
aufgenommen zu werden, muss die Planung bis zum Jahresende beim NWL eingereicht
werden.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Grundriss Ansichten M. 1:100
Anlage 2: Kostenschätzung